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RÜCKBLICK | AUSBLICK
Telemedizin
Prof. Dr. med. Christiane Brockes CEO alcare AG, Professorin an der Universität Zürich für «Klinische Telemedizin / e-Health» und Präsidentin der Schweizerischen Gesellschaft für Telemedizin und e-Health
TARDOC 2026 – Jetzt ist eine gute Vorbereitung essenziell
Telemedizinische Dienstleistungen gewinnen zunehmend an Bedeutung – wie steht es um deren Vergütung? Digitale Gesundheitsservices, wie die telemedizinische Konsultation und das Telemonitoring von Vitalparametern, nehmen in der Gesundheitsversorgung immer mehr Raum ein. Nicht nur in unseren Nachbarländern, sondern auch hier in der Schweiz kommt es zu Veränderungen: Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH hat ihre Statuten im November 2023 geändert und ermöglicht die telemedizinische Beratung und Behandlung, wenn die notwendige ärztliche Sorgfaltspflicht gewährleistet ist. Der ambulante Einzelleistungstarif TARDOC wird Anfang 2026 eingeführt. Die ärztliche telemedizinische Konsultation zählt dann neu zu den Grundleistungen und ist durch alle Ärzte und Ärztinnen über die Versicherungen abrechenbar. Professor Friedrich Köhler von der Charité, Universitätsmedizin Berlin, ist seit Jahrzehnten in der Telemedizin aktiv und gehört zu den «first movern» in dieser Thematik. Er hat im Rahmen von langfristigen Studien bei fortgeschrittener Herzinsuffizienz nachgewiesen, dass das Telemonitoring zu Hause die Raten von ungeplanten Hospitalisierungen sowie der Mortalität jeweils um ein Drittel senken kann. Aufgrund dieser Ergebnisse wurde das Telemonitoring in Deutschland in die Regelversorgung eingeführt. Auch in der Schweiz zeichnen sich erste Finanzierungen hierzu ab: Seit Anfang 2024 ist im Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) die Vergütung vom Telemonitoring bei Patientinnen und Patienten mit rhythmologischen Implantaten und/oder mit chronischer Herzinsuffizienz abgebildet, weitere Indikationen werden folgen.
Diese Finanzierung durch die Grundversicherungen sollte Anlass sein, sich auf die telemedizinische Versorgung vorzubereiten. Die grössten Herausforderungen in der nutzerzentrierten Anwendung von digitalen Lösungen sind das Schaffen von Zugängen und der Aufbau von Kompetenzen. Der Schlüssel zum erfolgreichen und sorgfältigen Einsatz innovativer Gesundheitstechnologien und digitaler Services sind strukturierte Schulungen. Erfolgt eine telemedizinische Beratung, Betreuung oder Intervention, steht die sofortige individuelle medizinische Handlungskonsequenz als machbare Telemedizin-Applikation im Vordergrund. Die Basis hierfür sind Aus-, Weiter- und Fortbildungen zu den Besonderheiten, zur Sorgfaltspflicht und zu Haftungsfragen der telemedizinischen Dienstleistung. Ziel ist, Kompetenzen aufzubauen und Vertrauen und Sicherheit zu vermitteln, damit die Patientinnen und Patienten in der digitalen Welt nach State-of-the-Art beziehungsweise mit Standards und Richtlinien unterstützt, betreut und behandelt werden. So wird die telemedizinische Dienstleistung eine gewinnbringende Ergänzung zur traditionellen (haus-)ärztlichen Versorgung im Gesundheitswesen darstellen.
Telemedizinische Fortbildung
Die Akademie für angewandte Telemedizin & e-Health bietet hierzu für Ärzte und Ärztinnen Online- und für Gesundheitsfachpersonen vor Ort Fortbildungsveranstaltungen an.
Themen sind: • konkrete Praxisbeispiele für die telemedizinische
Behandlung via Telefon, Video und schriftliche Beratung • Gewährleistung der Sorgfaltspflicht und Haftungsfragen • adäquate Kodierung der telemedizinischen Konsultation
Mehr dazu inklusive der Veranstaltungsdaten finden Sie unter: www.alcare.ch/akademie
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