Transkript
POLITFORUM
Xundheit in Bärn
Die der Geschäftsdatenbank des Parlaments Curia Vista entnommenen Texte von Vorstössen und Antworten werden teilweise leicht gekürzt und grundsätzlich in unveränderter Schreibweise wiedergegeben. Unterschiede zur üblichen Schreibweise des Verlags können vorkommen.
Interpellation vom 17.4.2023
Sicherstellung eines ausreichenden Angebots an Mammografie-Untersuchungen
Brigitte Crottaz
Nationalrätin, SP, Kanton Waadt
Mit der neuen Tarifstruktur Tardoc sollen die Tarife für radiologische Untersuchungen mit Mammografien massiv gesenkt werden. Ein beidseitiges Screening mit Erstbeurteilung würde demnach mit Tardoc mit 78,46 Taxpunkten vergütet, gegenüber 150,05 Taxpunkten mit Tarmed; dies entspricht einer Senkung um 47,7 Prozent. Die aktuellen Tarmed-Tarife waren aufgrund der Kosten festgelegt worden, entsprechend dem im KVG verankerten Grundsatz, wonach ein Tarif die nachgewiesenen Kosten decken muss. Die mit Tardoc vorgesehene Tarifsenkung bedeutet, dass Mammografien ein Verlustgeschäft würden, wodurch das Risiko steigen würde, dass private Radiologie-Institute diese Leistung nicht mehr anbieten.
Die Aufgabe müsste von öffentlichen Einrichtungen übernommen werden, die bekanntlich bereits heute an Kapazitätsgrenzen stossen. Heute stellen zahlreiche Radiologie-Institute sicher, dass die Screenings möglichst schnell durchgeführt werden. Wenn sie diese Leistungen nicht mehr anbieten, weil sie sie nicht kostendeckend erbringen können, kommt es zu längeren Wartelisten, namentlich in den Universitätsspitälern. Weil die Screenings deshalb nicht in regelmässigen Abständen durchgeführt werden können, steigt das Risiko, dass Brustkrebs nicht rechtzeitig diagnostiziert wird.
Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen: 1. Überprüft der Bundesrat jede Tarifposition in
Tardoc daraufhin, ob die Versorgung weiterhin sichergestellt ist? 2. Wie lässt sich eine Senkung des Tarifs um fast 48 Prozent bei Mammografie-Screenings rechtfertigen?
3. WaskannderBundesratunternehmen,wenner feststellt, dass eine so massive Senkung des Tarifs negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben könnte?
4. Ist der Bundesrat im Fall einer Genehmigung von Tardoc bereit, die Organisation ambulante Arzttarife (OAAT) zu beauftragen, die Tarife für Mammografien zu überprüfen?
5. Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass die Unterfinanzierung der Screenings zu verzögerten Diagnosen und damit zu höheren Kosten im Gesundheitswesen führen kann?
6. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass es möglich wäre, Mammografie-Sceenings nur noch in öffentlichen Spitälern durchzuführen?
7. Wie gedenkt der Bundesrat, angesichts des anhaltenden Bevölkerungswachstums die Durchführung der notwendigen Mammografie-Untersuchungen in Zukunft zu garantieren?
STELLUNGNAHME DES BUNDESRATES VOM 14.8.2024
• 1. Damit Gesundheitsleistungen wie radiologische Untersuchungen für das BrustkrebsScreening weiterhin gewährleistet sind, müssen sie auf einer Tarifstruktur beruhen, die dem Gesetz und dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Billigkeit entspricht. Deshalb hat die Genehmigungsbehörde detaillierte Analysen der Tarifstruktur TARDOC vorgenommen und den Tarifpartnern mehrmals die Voraussetzungen für deren Genehmigung mitgeteilt. • 2./5. Ein direkter Vergleich zwischen TARMED und TARDOC in Bezug auf das beidseitige Mammografie-Screening mit Erstbeurteilung ist nicht möglich, da sich die Tarifpositionen nicht 1:1 von einer Struktur auf die andere übertragen lassen. Im Unterschied zu TARMED sind in TARDOC die administrativen Kosten zur Durchführung des Screening-Programms nicht im Mammografie-Screening enthalten, sondern können über andere Tarifpositionen abgerechnet werden. Zudem umfasst die Abrechnung verschiedener Behandlungen oder Untersuchungen, so auch im Zusammenhang mit dem Brustkrebs-Screening,
oft mehrere Tarifpositionen je nach spezifischer Intervention. In bestimmten Kantonen wird das Brustkrebs-Screening ausserdem durch in kantonalen Tarifverträgen ausgehandelte Pauschalen vergütet, was einenVergleich verunmöglicht. Aus diesen Gründen trifft die in dieser Interpellation angegebene Senkung der Taxpunkte um 48 Prozent nicht zu. Seit seinem ersten subsidiären Eingriff in TARMED im Jahr 2014 hat der Bundesrat wiederholt festgestellt, dass die Leistungen in bestimmten TARMED-Bereichen überbewertet sind und von den Tarifpartnern korrigiert werden müssen. Hinweise auf überbewertete Leistungen bestehen insbesondere im Bereich der Radiologie. Diese Überbewertung ist vor allem auf den medizinisch-technischen Fortschritt seit der Einführung von TARMED im Jahr 2004 zurückzuführen. Die damitverbundenen Effizienzgewinne müssen sich folglich in den Tarifen niederschlagen. Somit führt eineTarifsenkung nicht zwangsläufig zu einer Unterfinanzierung oder zu einer Beeinträchtigung der Gesundheitsversorgung.
• 3./4./6. Gemäss Artikel 47a Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung ist die Tariforganisation für die Erarbeitung,Weiterentwicklung, Anpassung und Pflege der Tarifstrukturen für ambulante ärztliche Behandlungen zuständig. Die spezifischen Forderungen für die Brustkrebs-Screening-Programme können daher direkt an sie gerichtet werden. Im Rahmen der Genehmigung der Tarifstrukturen hat auch der Bundesrat die Möglichkeit, Anforderungen an deren künftige Weiterentwicklung zu stellen. • 7. Das Oncosuisse Forum der SchweizerischenVereinigung gegen Krebs (Oncosuisse) hat sich als zuständige Netzwerkorganisation im Krebsbereich gut etabliert. Es bietet Themenplattformen an, organisiert verschiedene Anlässe und arbeitet aktuell am Masterplan 2030. In seiner Stellungnahme zur Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hat der Bundesrat deshalb dargelegt, dass seit 2020 Oncosuisse die Koordination der relevanten Projekte und Aktivitäten unter den Akteuren in der Krebsbekämpfung sicherstellt. Zu diesen Projekten gehört auch das Brustkrebs-Screening.
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