Transkript
Die Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» wird demnächst eingereicht
Die Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» setzt sich dafür ein, dass der Bund die erforderlichen Rahmenbedingungen schafft, um einen Mangel an wichtigen Heilmitteln und medizinischen Gütern zu verhindern. Die APA ruft nun dazu auf, die ausgefüllten Unterschriftenbogen mit den gesammelten Unterschriften sofort an die verzeichnete Adresse zu senden, denn die Unterschriften müssen noch von den politischen Gemeinden beglaubigt werden, sodass sie am 4. Oktober 2024 zeitgerecht und offiziell der Bundeskanzlei übergeben werden können.
In den vergangenen Monaten hatten wir Sie regelmässig über die Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» informiert – eine Initiative, die von 16 grossen Verbänden, Organisationen und Unternehmen des schweizerischen Gesundheitswesens und der FMH eine breite Unterstützung erfuhr. Jetzt gilt es, alle gesammelten Unterschriften sofort an die verzeichnete Adresse (Versorgungsinitiative, Postfach 6, 9215 Schönenberg) einzureichen, um die noch nötige Beglaubigung bei den Gemeinden und die Einreichung bei der Bundekanzlei sicherzustellen.
Nötige Substitution fehlender Arzneimittel Die Produktion von Medikamenten hat sich in den vergangenen Jahren vermehrt in Länder wie Indien und China verlagert. Während der Coronapandemie war auch wichtiges Material für medizinische Labore zeitweise nicht verfügbar, was sich nachteilig auf unsere tägliche Arbeit auswirkte. Wir sahen uns herausgefordert, fehlende Arzneimittel nach Möglichkeit zu substituieren. Selbst
nach der Pandemie entspannte sich die Lage nicht. Lieferengpässe gehören mittlerweile zum Alltag. Die Auswirkungen für die Schweiz sind schwerwiegend: Es besteht ein akuter und steigender Arzneimittelmangel. Rund 1000 verschiedene, auch lebensnotwendige Medikamente fehlen.
Medizinische Versorgung sichern Die Grundversorgung unserer Bevölkerung steht auf dem Spiel. Als Ärztinnen und Ärzte tragen wir eine grosse Verantwortung für die Gesundheit unserer Patientinnen und Patienten. Entscheidend ist, dass wir über die erforderlichen Mittel verfügen, um dieser Verantwortung auch gerecht zu werden. Die Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» setzt sich dafür ein, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um die medizinische Versorgung unserer Bevölkerung wieder zu sichern. Mit einem neuen Verfassungsartikel soll der Bund dazu verpflichtet werden, die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um einen Mangel an wichtigen Heilmitteln und anderen wichtigen medizinischen Gütern künftig zu verhindern.
Danke für die Unterstützung! Wir danken Ihnen, dass Sie in den vergangenen Wochen fleissig Unterschriften sammelten, sodass wir mehr als die erforderlichen 100 000 zeitgerecht einreichen können und genügend Reserve für ungültige Unterschriften haben. Die Initiative ist wichtig – erst recht nachdem der Bundesrat sich jüngst Gedanken machte und entsprechende Massnahmen vorsehen oder prüfen will. Hierzu hat nicht zuletzt auch unsere Sammelaktion geführt.
Initiativtext
Im Bundesblatt veröffentlicht am 04.04.2023. Die unterzeichneten stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Bürger stellen hiermit, gestützt auf Art. 34, 136,139 und 194 der Bundesverfassung und nach dem Bundesgesetz vom 17. Dezember 1976 über die politischen Rechte, Art. 68ff., folgendes Begehren:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 117c Medizinische Versorgungssicherheit
c) in Zusammenarbeit mit dem Ausland zuverlässige Lieferketten für wichtige Heilmittel und andere wichtige medizinische Güter sicherzustellen;
d) den geordneten und nachhaltigen Vertrieb von wichtigen Heilmitteln in allen Landesgegenden sicherzustellen;
e) die dezentrale Abgabe von wichtigen Heilmitteln einschliesslich der fachgerechten Beratung und Betreuung sicherzustellen.
Der Bund schafft die erforderlichen Rahmenbedingungen, um einen Mangel an wichtigen Heilmitteln und anderen wichtigen medizinischen Gütern zu verhindern. Zu diesem Zweck trifft er Massnahmen, um: a) die Erforschung, Entwicklung und Herstellung von wichtigen
Heilmitteln in der Schweiz zu fördern und den raschen Zugang von Patientinnen und Patienten zu solchen Heilmitteln zu gewährleisten; b) sicherzustellen, dass genügend Vorräte an wichtigen Heilmitteln und anderen wichtigen medizinischen Gütern sowie ihren Ausgangsmaterialien in hoher Qualität gegen eine angemessene Abgeltung an die beauftragten Unternehmen gehalten und bewirtschaftet werden;
Zur Erreichung der Ziele nach Absatz 1 werden der Bund und seine Organisationen nicht als Anbieter von Gütern oder Dienstleistungen tätig. Vorbehalten bleiben Notlagen, in denen die Wirtschaft die Versorgung mit wichtigen Heilmitteln und anderen wichtigen medizinischen Gütern nicht selbst erbringen kann.
Zum Download der Unterschriftenbögen
ARS MEDICI 18 | 2024
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