Transkript
POLITFORUM
Xundheit in Bärn
Die der Geschäftsdatenbank des Parlaments Curia Vista entnommenen Texte von Vorstössen und Antworten werden teilweise leicht gekürzt und grundsätzlich in unveränderter Schreibweise wiedergegeben. Unterschiede zur üblichen Schreibweise des Verlags können vorkommen.
Motion vom 13. 12. 2022
KVG: Stärkung der Grundversorgung dank eines besseren Angebots an Hausärztinnen und Hausärzte
Jacques Nicolet Nationalrat SVP
Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des KVG vorzulegen, die einen besseren Einzelleistungstarif für Hausärztinnen und Hausärzte vorsieht. Diese Aufwertung muss für die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler kostenneutral umgesetzt werden können.
Begründung (leicht gekürzt)
Die medizinische Grundversorgung ist in der Regel relativ günstig und hat den Vorteil, dass die Hausärztinnen und Hausärzte ihre Patientinnen und
Patienten häufig gut kennen, wodurch Mehrfachbehandlungen und unnötige Behandlungen vermieden werden können. In der Schweiz gibt es aber einen permanenten Mangel an Ärztinnen und Ärzten in der Grundversorgung. Die Aufwertung der Hausarztmedizin im Bereich der Tarife ist von zentraler Bedeutung, da dies eine wichtigeVoraussetzung dafür ist, dass künftige Ärztinnen und Ärzte sich für dieses Gebiet entscheiden, anstatt den Weg der Spezialisierung zu wählen. Nur mit mehr Hausärztinnen und Hausärzten in der Zukunft kann eine bessere und dezentralisierte medizinische Versorgung gewährleistet werden. Die ländlichen Regionen müssen bessere Chancen auf eine patientennahe Grundversorgung haben, zumal die Bevölkerung immer älter und damit oft weniger mobil wird. Es braucht also ein besseres finanzielles Gleichgewicht zwischen den medizinischen Fachgebieten. Mehrere Berichte zeigen,
dass eine Aufwertung der Grundversorgung angezeigt ist, und weisen auf eine Übertarifierung der Behandlungen durch Spezialistinnen und Spezialisten hin. Die Ärzteverbände sind aber kaum in der Lage, einen solchen Ausgleich zu erreichen, ohne Streitigkeiten in den eigenen Reihen zu provozieren. Den Tarifpartnern müssen verbindliche gesetzliche Vorgaben in diesem Bereich gemacht werden, und diese müssen wenn nötig vom Bundesrat subsidiär umgesetzt werden. Die bisher vom Bundesrat getroffenen Massnahmen sind zwar zu begrüssen, genügen aber nicht, um ein zufriedenstellendes Gleichgewicht zu erreichen. Insgesamt muss sichergestellt werden, dass die finanzielle Aufwertung der Hausarztmedizin für die Prämienzahlerinnen und Prämienzahler kostenneutral ist.
Die Antwort des Bundesrats vom 22.3.2023 (leicht gekürzt)
Die Förderung der Hausarztmedizin war bereits Gegenstand zahlreicher Vorstösse im Parlament, seit das Volk am 18. Mai 2014 den Bundesbeschluss über die medizinische Grundversorgung angenommen und damit Artikel 117a zur medizinischen Grundversorgung in der Bundesverfassung verankert hat. Der Bundesrat unterstützt das Ziel der Aufwertung der Hausarztmedizin. Er teilt auch das Anliegen des Motionärs, die Vergütung der Hausarztmedizin unter Wahrung der Kostenneutralität zu erhöhen. Eine Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung ist dazu jedoch nicht notwendig. Vorrangig ist es Sache der Tarifpartner, die Tarife zu erarbeiten und anzupassen. Wenn sich die Tarifpartner nicht auf eine einheitliche Tarifstruktur für Einzelleistungstarife einigen können, verfügt der
Bundesrat über eine gesetzliche subsidiäre Kompetenz zu deren Festlegung. Im Rahmen des Tarifsystems TARMED hat er von dieser Kompetenz bereits zweimal - 2014 und 2018 Gebrauch gemacht. In beiden Fällen wurden Massnahmen im Interesse der Hausärztinnen und Hausärzte getroffen. Gegenwärtig wird von den Tarifpartnern erwartet, dass sie zusammenarbeiten, um dem Bundesrat eine gemeinsame Lösung zur Genehmigung vorzulegen. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass die Frage der Abdeckung in der medizinischen Grundversorgung nicht nur mit der Tariffrage zusammenhängt. Es ist auch notwendig, dass eine ausreichende Anzahl von Hausärztinnen und Hausärzten ausgebildet werden kann. In dieser Hinsicht soll das von Bund und Kantonen
2017 genehmigte Sonderprogramm «Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin» bewirken, dass die Anzahl der jährlichen Abschlüsse in Humanmedizin von 900 im Jahr 2016 auf mindestens 1300 ab 2025 erhöht wird. Der Bund stellte zu diesem Zweck einen Kredit von 100 Millionen Franken in Form von projektgebundenen Beiträgen zur Verfügung. In einem 2021 publizierten Bericht bestätigte die Schweizerische Hochschulkonferenz die positive Wirkung dieses Programms, mit dem es bis zum Ende seiner Laufzeit möglich sein sollte, das Ziel von rund 1300 Abschlüssen in Humanmedizin zu erreichen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
ARS MEDICI 8 | 2023
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