Transkript
POLITFORUM
Xundheit in Bärn
INTERPELLATION vom 18.3.2021
Engagement gegen Antibiotikaresistenzen – langfristige Unterstützung der GARDP
Carlo Sommaruga
Sozialdemokratische Fraktion Sozialdemokratische Partei Kanton Genf
Eingereicht im Nationalrat
Im Jahr 2020 wurden 1,8 Millionen COVID-Opfer gezählt. Jedes Jahr sterben aber 700 000 Menschen an Infektionen, die von antibiotikaresistenten Bakterien verursacht werden. Diese Zahl steigt exponentiell an, wenn nicht systematisch neue Antibiotika entwickelt werden. COVID-19 hat gezeigt, wie sich Pandemien auswirken und wie wichtig es ist, sich darauf vorzubereiten. Diese Pandemie hat gezeigt, dass man nur mithilfe einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit und mit Investitionen gegen die arzneimittelresistenten Infektionen vorgehen kann. Die Global Antibiotic Research and Development Partnership (GARDP) mit Sitz in Genf entwickelt mit Public Private Partnerships dort neue Behandlungen, wo die Industrie es nicht für rentabel hält. Damit folgt sie dem weltweiten Aktionsplan zur Bekämpfung von Resistenzen gegen antimikro-
bielle Arzneimittel, der von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) 2015 verabschiedet wurde und von den G7 und G20 unterstützt wird. Am 10. März 2021 schlossen der Bundesrat und die GARDP ein Abkommen über den Sitz und die Immunitäten ab, womit die Bedeutung der Tätigkeit der GARDP anerkannt wird und die Einrichtung im Gesundheitscluster verankert wird, der sich rund um die WHO im internationalen Genf gebildet hat. Die Schweiz hat über das BAG den Start der GARDP mitfinanziert und gehört somit schon zu den Geberländern der Organisation. Sie kann ihre Position aber stärken und bei der Bekämpfung von antimikrobiellen Resistenzen und beim Zugang zu entsprechenden Medikamenten eine führende Rolle wahrnehmen. Andere Organisationen des Genfer Gesundheitsclusters, die ebenfalls von Sitzabkommen profitieren, wie die Foundation for Innovative Diagnostics (FIND) oder Medicines for Malaria Venture (MMV) und Drugs for Neglected Diseases initiative (DNDi), unterstützt der Bund während vier Jahren mit einem Beitrag aus dem Budget der DEZA. Der Rahmenkredit für die DEZA für die Periode 2021–2024 wurde vom Parlament aber vor dem Abschluss des Abkommens mit der GARDP genehmigt.
Unter Berücksichtigung der obigen Ausführungen stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen: 1. Ist der Bundesrat – wie derVerfasser dieser Interpellation – der Ansicht, dass es politisch sinnvoll wäre, wenn die Schweiz die GARDP über die DEZA bis Ende 2023 weiterhin finanziell unterstützen würde, da die Starthilfe des BAG zu Ende geht? 2. Sieht der Bundesrat für die GARDP andere finanzielle oder nicht finanzielle Mittel zur Unterstützung vor? 3. Hält es der Bundesrat politisch nicht auch für sinnvoll – insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Stärkung des internationalen Genf und des Schwerpunkts der Gesundheit in seiner Politik der internationalen Zusammenarbeit –, die GARDP sowohl in die Aussenpolitik der Schweiz im Bereich Gesundheit für die Periode 2025–2028 wie auch in die Strategie der internationalen Zusammenarbeit 2025–2029, einschliesslich der entsprechenden Rahmenkredite, ausdrücklich zu integrieren, so wie das schon für die FIND, die MMV und die DNDi der Fall ist?
Stand der Beratungen: Erledigt
STELLUNGNAHME DES BUNDESRATES VOM 26.5.2021
1. Die Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen ist eine der Prioritäten der schweizerischen Gesundheitsaussenpolitik. Die Prävention und die Bekämpfung der vom Tier auf den Menschen übertragbaren Krankheiten wie COVID-19 und die antimikrobiellen Resistenzen sind weltweit grosse gesundheitliche Herausforderungen und bedingen ein gemeinsames, abgestimmtes Handeln an der Schnittstelle zwischen Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt. Dieser «One Health-Ansatz» wird auch in der Schweiz gefördert. Er umfasst die Erforschung und Entwicklung wirksamer Antibiotika sowie deren verantwortungsvolle Herstellung und Verwendung. Die DEZA unterstützt zu diesem Zweck verschiedene internationale Partnerschaften, zu denen in Zukunft auch ein Engagement für die GARDP gehören könnte.
2. Das im März 2021 zwischen dem Bundesrat und der GARDP abgeschlossene Abkommen über Vorrechte und Immunitäten ermöglicht eine langfristigeVerankerung der GARDP in Genf und eine Festigung der wichtigen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren der Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen. Die Schweiz unterstützt die Bemühungen der GARDP, ihre Aktivitäten in der Gemeinschaft der in Genf ansässigen diplomatischen und GlobalHealth-Gemeinschaft insbesondere durch Veranstaltungen zum Thema antimikrobielle Resistenzen besser bekannt zu machen. Die Schweiz (das BAG) präsidiert ferner für drei Jahre den Beratungsausschuss der Gebergemeinschaft (Donor Partnership Advisory Committee, DPAC) der GARDP.
3. Die Schweiz verfolgt die Ziele der internationalen Gesundheitskooperation effizient durch die strategische Zusammenarbeit mit zahlreichen internationalen, namentlich auch in Genf ansässigen Organisationen. Die SARS-CoV-2Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine gewisse Flexibilität ist, um auf neue Herausforderungen zu reagieren. In ihrer Strategie der internationalen Zusammenarbeit verzichtet die Schweiz auf die Bezeichnung von Kooperationen mit spezifischen Partnern, mit Ausnahme der prioritären multilateralen Organisationen, die mit bedeutenden mehrjährigen Basisbeiträgen unterstützt werden. Die aktuelle schweizerische Gesundheitsaussenpolitik ist noch bis 2024 gültig. Eine mögliche Integration der GARDP in die folgende Ausgabe wird zu gegebener Zeit geprüft.
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ARS MEDICI 22 | 2021