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Titel
Orthopädie – gute Dokumentation ist entscheidend
Untertitel
Interview mit Dr. med. Luzi Dubs Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates FMH Winterthur
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Rückblick 2018/Ausblick 2019

Orthopädie
Dr. med. Luzi Dubs Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates FMH Winterthur
Gute Dokumentation ist entscheidend
Welche neuen Erkenntnisse des letzten Jahres in Ihrem Fachgebiet fanden Sie besonders spannend?
Bezüglich Indikation: Es gibt immer wieder Studien, bei denen viel offensichtlicher das Gegenteil dessen zutrifft, von dem, was die Autoren mit ihren Aussagen behaupten. Bezüglich Dokumentation: Vertrauens- oder Versicherungsärzte müssen immer wieder Fälle mit Schädigungen am Bewegungsapparat beurteilen oder Gutachten verfassen, die auf einer ungenügenden Qualität der Dokumentation basieren. Dies gilt teilweise auch für Hausärztinnen und Hausärzte.
Welche davon könnten die Diagnose und/oder Therapie in der Hausarztpraxis künftig verändern?
Es sind Wege zu finden, wie die (Primär-)Dokumentation verbessert werden kann, ohne dass dabei mehr Aufwand für den Hausarzt erzeugt wird.
Wurden 2018 in Ihrem Fachbereich Medikamente zugelassen, die die Therapie erheblich verbessern?
Bezüglich einer erheblichen Besserung können wir meines Wissens nicht über Neuheiten berichten.

Auf welche Studienresultate sind Sie für 2019 besonders gespannt?
Auf alle Studien, die gut gemacht sind.

Und was «fürchten» Sie am meisten?
Dass es nicht so bald gelingen wird, die gemeinsam verständ-
liche Sprache zu finden, um diejenigen Interventionen zu
unterbinden, deren Nutzen wissenschaftlich nicht belegt
werden kann.

Was ist Ihre wichtigste Message für die Kolleginnen und Kollegen in der Hausarztpraxis 2019?

Rasch zu verbessern ist die Dokumentationsqualität. Die

UVG-Revision 2017 hat für den Versicherer eine Beweislast-

umkehr bewirkt. Dieser muss nun nachweisen, dass es sich

zum Beispiel bei einem neu aufgetretenen Knieschmerz auch

bei fehlendem Ereignis «vorwiegend» um ein krankhaftes

oder degeneratives Geschehen handelt. Er muss prüfen, ob

die drei Pfeiler des Schadensmechanismus, des funktionellen

und des morphologischen Schadensbildes nachvollziehbar

gut übereinstimmen. Es braucht zudem Angaben über die

Disposition in der Familien- und Patientenanamnese sowie

solche über die Expositionen in Sport und Beruf. Die Ver-

sicherungsärzte sind auf die Unterstützung der Grundversor-

ger angewiesen, denn sie können im Nachhinein bei den feh-

lenden Angaben nicht «aus Sand Gold machen». Die gute

Primärdokumentation hat in einer versicherungsmedizini-

schen Beurteilung einen höheren Stellenwert als spätere,

eventuell anreizgetriebene Modifikationen der Patienten-

realität.

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18 ARS MEDICI 1+2 | 2019