Transkript
POLITFORUM
Xundheit in Bärn
MOTION vom 15.9.2015
Stopp dem Präventionswahnsinn
Sebastian Frehner Nationalrat SVP Kanton Basel-Stadt
Erschienen in ARS MEDICI 21/15
ken pro Jahr im Jahr 2011, dies entspricht 80 Prozent der gesamten Kosten. Prävention und Gesundheitsförderung tragen zur Eindämmung des Anstiegs der Gesundheitskosten bei, und Investitionen in diesem Bereich bringen
Stellungnahme des Bundesrates vom 11.12.2015
Die Prävention stellt eine wesentliche Aufgabe des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) dar. Alle heutigen Kampagnen und Aktivitäten im Präventionsbereich verfügen über eine spezifische Rechtsgrundlage. Die Massnahmen sind evidenz- und wissenschaftsbasiert, halten sich an die Vorgaben des Bundes (u. a. Forschung), werden evaluiert und erzielen nachgewiesenermassen Wirkung. Nichtübertragbare Krankheiten verursachen heute den grössten Anteil bei den Gesundheitskosten – mehr als 50 Milliarden Fran-
einen belegbaren Return on Investment (ROI). Eine gemeinsame Studie des Weltwirtschaftsforums und der Weltgesundheitsorganisation kommt zum Schluss, dass pro 1 Franken, der durch Unternehmen am Arbeitsplatz in Gesundheitsförderungsprogramme investiert wird, ein ROI von Fr. 5.81 erzielt wird. Eine vergleichende Studie des Winterthurer Instituts für Gesundheitsökonomie und des Institutes für Wirtschaftsforschung der Universität Neuenburg zur Prävention von Alkoholmissbrauch und Tabakkonsum hat 2010 gezeigt, dass jeder inves-
tierte Franken einen noch beträchtlicheren ROI einbringt (Alkohol 1 zu 23; Tabak 1 zu 41). Diese Studie wurde auf einer gesamtgesellschaftlichen Basis durchgeführt. Das heisst, es wurden einerseits alle relevanten Kosten der Präventionsmassnahmen und andererseits der gesamte Nutzen der Massnahmen für die Gesellschaft berücksichtigt. 2013 betrugen die Ausgaben für Prävention in der Schweiz 2,2 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben (1,5 von etwa 70 Milliarden Franken). Damit liegt die Schweiz deutlich unter dem OECD-Durchschnitt von 3,1 Prozent. Diese 1,5 Milliarden Franken Präventionsausgaben umfassen sämtliche Ausgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden (40 Prozent), Sozialversicherungen (23 Prozent) sowie private Ausgaben (37 Prozent). Das BAG verfügt über einen Präventionskredit von 17 Millionen Franken (1,1 Prozent von 1,5 Milliarden Franken) für die Umsetzung sämtlicher Präventi-
onsprogramme. Dieser Kredit
wurde zwischen 2004 und 2014
halbiert. Die weiteren Ausgaben
des BAG betreffen unter anderem
die Bekämpfung der Infektions-
krankheiten und die Kosten für
Impfstoffe.
Vor diesem Hintergrund ist der
Bundesrat der festen Überzeu-
gung, dass auf die Präventions-
massnahmen des BAG nicht ver-
zichtet werden kann. Im Rahmen
der zukünftigen Strategie zur Re-
duktion
nichtübertragbarer
Krankheiten und der Strategie
Sucht sollen Ziele, Massnahmen
und Mittel noch präziser formu-
liert und vermehrt mit den kanto-
nalen Anstrengungen in diesem
Bereich koordiniert werden. Dies
ermöglicht eine Vermeidung von
Doppelspurigkeiten und eine Prio-
risierung der Aktivitäten, sodass
Effizienz und Wirksamkeit verbes-
sert werden können.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
POSTULAT vom 12.1.2016
Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit-SR reichte am 12.1.2016 folgendes Postulat ein.
Der Bundesrat wird beauftragt, unter Einbezug der wesentlichen Stakeholder, einen Bericht auszuarbeiten, der verschiedene Varianten bzw. Szenarien zur künftigen Steuerung der bedarfsabhängigen Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Abrechnung mit der OKP aufzeigt. Für die Beurteilung einer
ausreichenden Versorgung mit Gesundheitsdienstleistungen sollen Kriterien wie «Ärztedichte» und «Qualität der Versorgung» beigezogen werden. Diese Kriterien sollen aufgefächert werden nach verschiedenen Ärztekategorien, Kostenintensität usw. Der Bundesrat legt in diesem Bericht für jede Kategorie eine Oberund Untergrenze fest. Diese Grenzen werden periodisch vom Bundesrat festgelegt und publiziert. Die Kantone steuern die Zulas-
sung entsprechend in ihrem Bereich innerhalb der vorgegebenen Bandbreite. Der Bericht soll überdies aufzeigen, wie eine Steuerung auch über die Tarife machbar ist und ob den Versicherern die Möglichkeit eingeräumt werden kann, mit einzelnen Leistungserbringern keinen Vertrag abzuschliessen, wenn diese zu einer Kategorie gehören, bei der die Anzahl der Leistungserbringer über der vom Bundesrat definierten Obergrenze liegt.
Die Einschränkung darf nicht einseitig den praxisambulanten Bereich betreffen, sondern muss den spitalambulanten Bereich mit einbeziehen. Die Grundversorger unterstehen keiner Einschränkung.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
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ARS MEDICI 4 I 2016