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Titel
Stopp dem Präventionswahnsinn – Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten
Untertitel
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Lead
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Datum
Autoren
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Rubrik
POLITFORUM: XUNDHEIT IN BÄRN
Schlagworte
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Artikel-ID
19472
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POLITFORUM
Xundheit in Bärn

MOTION vom 15.9.2015
Stopp dem Präventionswahnsinn

Sebastian Frehner Nationalrat SVP Kanton Basel-Stadt
Erschienen in ARS MEDICI 21/15

ken pro Jahr im Jahr 2011, dies entspricht 80 Prozent der gesamten Kosten. Prävention und Gesundheitsförderung tragen zur Eindämmung des Anstiegs der Gesundheitskosten bei, und Investitionen in diesem Bereich bringen

Stellungnahme des Bundesrates vom 11.12.2015

Die Prävention stellt eine wesentliche Aufgabe des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) dar. Alle heutigen Kampagnen und Aktivitäten im Präventionsbereich verfügen über eine spezifische Rechtsgrundlage. Die Massnahmen sind evidenz- und wissenschaftsbasiert, halten sich an die Vorgaben des Bundes (u. a. Forschung), werden evaluiert und erzielen nachgewiesenermassen Wirkung. Nichtübertragbare Krankheiten verursachen heute den grössten Anteil bei den Gesundheitskosten – mehr als 50 Milliarden Fran-

einen belegbaren Return on Investment (ROI). Eine gemeinsame Studie des Weltwirtschaftsforums und der Weltgesundheitsorganisation kommt zum Schluss, dass pro 1 Franken, der durch Unternehmen am Arbeitsplatz in Gesundheitsförderungsprogramme investiert wird, ein ROI von Fr. 5.81 erzielt wird. Eine vergleichende Studie des Winterthurer Instituts für Gesundheitsökonomie und des Institutes für Wirtschaftsforschung der Universität Neuenburg zur Prävention von Alkoholmissbrauch und Tabakkonsum hat 2010 gezeigt, dass jeder inves-

tierte Franken einen noch beträchtlicheren ROI einbringt (Alkohol 1 zu 23; Tabak 1 zu 41). Diese Studie wurde auf einer gesamtgesellschaftlichen Basis durchgeführt. Das heisst, es wurden einerseits alle relevanten Kosten der Präventionsmassnahmen und andererseits der gesamte Nutzen der Massnahmen für die Gesellschaft berücksichtigt. 2013 betrugen die Ausgaben für Prävention in der Schweiz 2,2 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben (1,5 von etwa 70 Milliarden Franken). Damit liegt die Schweiz deutlich unter dem OECD-Durchschnitt von 3,1 Prozent. Diese 1,5 Milliarden Franken Präventionsausgaben umfassen sämtliche Ausgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden (40 Prozent), Sozialversicherungen (23 Prozent) sowie private Ausgaben (37 Prozent). Das BAG verfügt über einen Präventionskredit von 17 Millionen Franken (1,1 Prozent von 1,5 Milliarden Franken) für die Umsetzung sämtlicher Präventi-

onsprogramme. Dieser Kredit

wurde zwischen 2004 und 2014

halbiert. Die weiteren Ausgaben

des BAG betreffen unter anderem

die Bekämpfung der Infektions-

krankheiten und die Kosten für

Impfstoffe.

Vor diesem Hintergrund ist der

Bundesrat der festen Überzeu-

gung, dass auf die Präventions-

massnahmen des BAG nicht ver-

zichtet werden kann. Im Rahmen

der zukünftigen Strategie zur Re-

duktion

nichtübertragbarer

Krankheiten und der Strategie

Sucht sollen Ziele, Massnahmen

und Mittel noch präziser formu-

liert und vermehrt mit den kanto-

nalen Anstrengungen in diesem

Bereich koordiniert werden. Dies

ermöglicht eine Vermeidung von

Doppelspurigkeiten und eine Prio-

risierung der Aktivitäten, sodass

Effizienz und Wirksamkeit verbes-

sert werden können.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

POSTULAT vom 12.1.2016
Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit-SR reichte am 12.1.2016 folgendes Postulat ein.
Der Bundesrat wird beauftragt, unter Einbezug der wesentlichen Stakeholder, einen Bericht auszuarbeiten, der verschiedene Varianten bzw. Szenarien zur künftigen Steuerung der bedarfsabhängigen Zulassung von Ärztinnen und Ärzten zur Abrechnung mit der OKP aufzeigt. Für die Beurteilung einer

ausreichenden Versorgung mit Gesundheitsdienstleistungen sollen Kriterien wie «Ärztedichte» und «Qualität der Versorgung» beigezogen werden. Diese Kriterien sollen aufgefächert werden nach verschiedenen Ärztekategorien, Kostenintensität usw. Der Bundesrat legt in diesem Bericht für jede Kategorie eine Oberund Untergrenze fest. Diese Grenzen werden periodisch vom Bundesrat festgelegt und publiziert. Die Kantone steuern die Zulas-

sung entsprechend in ihrem Bereich innerhalb der vorgegebenen Bandbreite. Der Bericht soll überdies aufzeigen, wie eine Steuerung auch über die Tarife machbar ist und ob den Versicherern die Möglichkeit eingeräumt werden kann, mit einzelnen Leistungserbringern keinen Vertrag abzuschliessen, wenn diese zu einer Kategorie gehören, bei der die Anzahl der Leistungserbringer über der vom Bundesrat definierten Obergrenze liegt.

Die Einschränkung darf nicht einseitig den praxisambulanten Bereich betreffen, sondern muss den spitalambulanten Bereich mit einbeziehen. Die Grundversorger unterstehen keiner Einschränkung.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.

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ARS MEDICI 4 I 2016