Transkript
POLITFORUM
Xundheit in Bärn
INTERPELLATION vom 24.9.2015
Angabe der Kalorien bei alkoholischen Getränken?
Thomas Hardegger Nationalrat SP Kanton Zürich
In der Regel deklarieren die Hersteller von Süssgetränken, wie viele Kalorien ihre Produkte enthalten. Desgleichen bei der Milch und bei Fruchtsäften, aber auch bei alkoholfreien oder -reduzierten Bieren. Nicht so aber bei den alkoholischen Getränken. Die EU beabsichtigt nun, mit einer gesetzlichen Regelung die Verkäufer alkoholischer Getränke zu verpflichten, die Kalorienmenge anzugeben. Auch wenn zu erwarten ist, dass die Bekanntgabe der Kalorienmenge auf den Verpackungen nur eine beschränkte präventive Wirkung gegen Übergewicht oder übermässigen Alkoholkon-
Die Schweiz plant keine Änderung der Bestimmungen über die Kennzeichnung alkoholischer Getränke.
sum hat, so könnte die Massnahme doch einfach und rasch umgesetzt werden.
In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung nachfolgender Fragen: 1. Ist er der Meinung, dass die An-
gabe der Kalorien auch bei alkoholischen Getränken eine
sinnvolle Massnahme zur Information der Konsumentinnen und Konsumenten ist? 2. Der Kalorienwert ist den Herstellern bekannt. Ist dann der zusätzliche Aufwand für die Produzenten von alkoholischen Getränken unverhältnismässig, sollten sie zur Kaloriendeklaration verpflichtet werden?
3. Wird in der Schweiz eine der EU-Regelung vergleichbare Verpflichtung vorbereitet?
4. Wird die Schweiz sich der Regelung der europäischen Union anschliessen (müssen)?
5. Sieht er andere Möglichkeiten, um dem berechtigten Anliegen nach Information Nachachtung zu verschaffen?
Antwort des Bundesrates vom 4.12.2015
1. Alkoholische Getränke wie Wein, Bier und Cocktails sind eindeutig energiereicher, als es vielen Konsumentinnen und Konsumenten bewusst ist. Alkohol weist mit etwa 7 Kalorien pro Gramm einen fast doppelt so hohen Energiegehalt wie Zucker (etwa 4 Kalorien pro Gramm) auf. Auch wenn die meistkonsumierten alkoholischen Getränke einen eher niedrigen Alkoholgehalt aufweisen (Bier etwa 5 Volumenprozente, Wein etwa 13 Prozent Volumenprozente), so kann der tägliche Alkoholkonsum trotzdem zu Übergewicht führen, da dem Körper zusätzlich zur Nahrung eine beträchtliche Menge an Kalorien zugeführt wird. Aus Sicht der öffentlichen Gesundheit könnte die
Angabe der Kalorien auf alkoholischen Getränken eine nützliche Konsumenteninformation sein, mit der vermehrt darauf hingewiesen werden könnte, dass Alkohol als Kalorienquelle nicht zu vernachlässigen ist. Das geltende Lebensmittelrecht erlaubt bereits einen entsprechenden Hinweis auf freiwilliger Basis. Der Bundesrat sieht sich daher nicht veranlasst, die Gesetzgebung zu ändern. 2. Wenn der Kaloriengehalt bei alkoholischen Getränken bekannt ist, kann dieser auf der Etikette relativ leicht und mit einem vertretbaren Mehraufwand angegeben werden. 3./4. In der EU ist die Angabe des Nährwerts (Kalorien, Fett, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiss und Salz)
für alle Lebensmittel obligatorisch mit Ausnahme von Getränken mit einem Alkoholgehalt von 1,2 Volumenprozenten und mehr. Wird für diese dennoch eine freiwillige Nährwertkennzeichnung angebracht, so müssen sich die Angaben auf die Kalorien beschränken. Aktuell ist somit keine obligatorische Nährwertkennzeichnung für alkoholische Getränke vorgesehen. Das Europäische Parlament hat jedoch im März 2015 die Kommission aufgefordert, eine gesetzliche Regelung zur obligatorischen Angabe des Kaloriengehaltes auf alkoholischen Getränken zu erlassen. Es wird noch einige Jahre dauern, bis dies im EU-Recht umgesetzt wird. Die Schweiz plant keine Änderung der Bestimmungen über die obligatorische Kennzeichnung alkoholischer Getränke. Sollte die EU die entsprechende
Regelung tatsächlich ändern, wird der Bundesrat zu gegebener Zeit die Zweckmässigkeit prüfen, dass die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten über die gleichen Informationen verfügen wie ihre europäischen Nachbarn. 5. Auf freiwilliger Basis können auf alkoholischen Getränken bereits nach geltendem Recht Nährwertangaben angebracht werden. Die Nährwertdeklaration muss jedoch wie für die anderen Nahrungsmittel umfassend sein und darf sich nicht nur auf die Kalorienangabe beschränken. Die laufende Revision des Lebensmittelrechts sieht eine Ausnahmeregelung für alkoholische Getränke vor, wonach bei alkoholischen Getränken nur die Kalorien angegeben werden müssen.
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POLITFORUM
INTERPELLATION vom 15.9.2015
Den Mangel an Impfstoffen beheben
Barbara SchmidFederer Nationalrätin CVP Kanton Zürich
Europaweit herrscht ein Mangel an Kombinationsimpfstoffen für empfohlene Basisimpfungen von Kindern (Pentavac, DTPa-IPV und Tetravac). Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt, vorübergehend den Impfstoff Infanrix hexa zu benutzen. Schuld an der Knappheit der Impfstoffe seien die
steigende Nachfrage sowie die hohen Anforderungen der Qualitätskontrollen. Fehlende Impfstoffe für Säuglinge sind nicht nur ein Problem des Medikamentenmarktes, sondern auch ein Problem der öffentlichen Gesundheit. Das Impfen bleibt das wirksamste Mittel, um sich und andere gegen Krankheiten zu schützen. In der Schweiz lassen sich 95 Prozent der Bevölkerung gegen Tetanus, Diphtherie und Keuchhusten impfen. Der Staat ist dafür zuständig, dass die gesamte Bevölkerung Zugang zu den richtigen Impfstoffen
hat. Demzufolge wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Was unternimmt er gegen die-
sen Mangel, und wie kann dieser nachhaltig behoben werden? 2. Gibt es genügend Impfstoffe, um den aktuellen sowie mögliche weitere Mängel zu überbrücken? 3. Droht beim Impfstoff Infanrix hexa ebenfalls ein Engpass? 4. Der Impfstoff Infanrix hexa beinhaltet die Impfung gegen Hepatitis B, die in der Regel und spätestens bei Jugendlichen im
Alter von 11 bis 15 Jahren (vor den ersten sexuellen Kontakten) empfohlen wird. Kann diese Impfung bei Säuglingen einen negativen Einfluss auf ihre Gesundheit haben? 5. Welchen Einfluss hat der Verkauf der Abteilung «Impfung» von Novartis an Glaxo Smith Kline Anfang dieses Jahres auf die Produktionskapazität bei Impfstoffen?
Antwort des Bundesrates vom 4.12.2015 (geringfügig gekürzt)
1. Die Mittel, über die der Bundesrat verfügt, um eine Versorgung zu gewährleisten, schliessen gemäss Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung die Lagerpflicht für Firmen ein: Derzeit werden die nötigen Schritte unternommen, damit diese Pflicht auch für die gemäss Schweizerischem Impfplan erforderlichen Impfstoffe gilt. Die entsprechende Verordnung wird derzeit revidiert und sollte im Herbst 2016 in Kraft treten. Die Massnahme stellt die nachhaltigste Lösung für diese Problematik dar. Allerdings brauchen die Firmen eine gewisse Zeit, um ihre Lager aufzubauen, da es mindestens ein Jahr braucht, bis ein Impfstoff hergestellt ist. Ein weiteres Mittel, das kürzlich vom Bundesrat genehmigt wurde, ist die Gründung einer Meldestelle für lebenswichtige Humanarzneimittel und die Verpflichtung der Firmen zur Meldung aller Versorgungsengpässe oder Lieferunterbrüche. Die entsprechende Verordnung ist am 1. Oktober 2015 in Kraft getreten und gilt explizit
auch für Impfstoffe. Dieses Frühinformationssystem ermöglicht gegebenenfalls, möglichst rasch Massnahmen zu treffen, zum Beispiel das befristete Inverkehrbringen von identischen Präparaten in ausländischer Aufmachung durch die Zulassungsinhaberin. 2. Momentan gibt es genügend Impfstoffe, damit alle im Schweizerischen Impfplan empfohlenen Impfungen vorgenommen werden können. 3. Gemäss Angaben der Impfstoffhersteller sind einige Kombinationsimpfstoffe für Säuglinge sehr wahrscheinlich nicht vor 2016 wieder erhältlich. Als einzige Alternative für Säuglinge steht momentan Infanrix hexa zur Verfügung. Es ist jedoch nicht auszuschliessen, dass es auch für diesen Impfstoff zu kurzen Lieferunterbrüchen kommen kann, bis die anderen Kombinationsimpfstoffe wieder verfügbar sind. Ein Lieferunterbruch bedeutet aber nicht, dass keine Impfstoffdosen mehr vorhanden sind zur Verabreichung bei Säuglingen, da Pädiater, Spi-
täler und Apotheken meistens auch noch über eigene Vorräte verfügen. 4. Säuglinge werden durch diesen Impfstoff nicht nur gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Poliomyelitis und Meningitis wegen Haemophilus influenzae (Hib) geschützt, sondern auch gegen Hepatitis B. Infanrix Hexa ist von Swissmedic zur Verabreichung an Säuglinge in der Schweiz zugelassen, und gemäss Schweizerischem Impfplan ist die Impfung von Säuglingen gegen Hepatitis B mit Kombinationsimpfstoffen, wie zum Beispiel Infanrix hexa, auch möglich. Die Tatsache, dass dem fünffachen Kombinationsimpfstoff noch die Komponente gegen Hepatitis B hinzugefügt wurde, ändert nichts an dessen Verträglichkeit für Säuglinge. Aktuell sind etwa 40 Prozent der Säuglinge in der Schweiz gegen Hepatitis B geimpft worden und somit bereits geschützt. Sie benötigen als Jugendliche keine weitere Impfung mehr gegen Hepatitis B.
5. Der Bundesrat kann diese Frage nicht direkt beantworten, da er über keine Einsicht in die Geschäftsangelegenheiten von Firmen, die Impfstoffe herstellen, verfügt. Versorgungsschwierigkeiten für Impfstoffe nehmen jedoch weltweit zu, nicht nur in der Schweiz. Die Gründe dafür sind vielfältig, haben aber meistens mit den hohen Anforderungen an die Qualität zu tun. Da die Produktion und Prüfung von neuen Chargen von Kombinationsimpfstoffen für Säuglinge mehr als 18 Monate dauert, ergeben sich bei Produktionsproblemen respektive ungenügender Qualität zwangsläufig Lieferverzögerungen. Zudem übertrifft die rasch ansteigende weltweite Nachfrage nach diesen Kombinationsimpfstoffen die aktuellen Produktionskapazitäten. Die in der Schweiz für die empfohlenen Basisimpfungen für Säuglinge vermarkteten Kombinationsimpfstoffe gehören nicht zu den Produkten, welche Glaxo Smith Kline von Novartis übernommen hat.
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