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Politforum
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POLITFORUM: XUNDHEIT IN BÄRN
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17323
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POLITFORUM

Xundheit in Bärn

INTERPELLATION vom 19.6.2015
Pestizidanwendung und Gesundheit in der Schweiz: Welche Aufgaben fallen für das BAG an?

Yvonne Gilli Nationalrätin Grüne Kanton St. Gallen
Dass Wirkstoffe von chemischsynthetischen Pestiziden und deren Abbauprodukte schädigend auf die menschliche Gesundheit einwirken, wird in Wissenschaft und Öffentlichkeit aktuell breit diskutiert. Im Fokus steht die Gesundheit der Anwender von Pestiziden, vorab von Bauern, Landarbeitern, Hobbygärtnern und deren Familien sowie von Konsumenten, vorab von Kleinkindern, Kindern und schwangeren

Frauen, aber auch von Menschen, die in belasteten Gebieten wohnen beziehungsweise sich von Produkten ernähren, die einer konventionellen Landwirtschaft entstammen. Offensichtlich mehren sich die Hinweise und wissenschaftlichen Belege für einen negativen Zusammenhang zwischen Pestizidexposition und menschlicher Gesundheit. Gemäss ihren Aufgaben und den in der Verfassung verankerten Prinzipien der Sorgfalt und der Vorsorge sind das Bundesamt für Gesundheit (BAG), mit eingeschlossen das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, gehalten, sich mit dieser Thematik zu befassen.

Die Antwort des Bundesrates auf die Frage 15.5341 gibt diesbezüglich unzureichend Aufschluss. Der Bundesrat ist deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Mit welchen konkreten Aufga-
ben betraut er die oben erwähnten Ämter bezüglich Pestizidexposition und menschlicher Gesundheit? Wie nehmen sie diese Aufgaben wahr, und auf welche internen Kompetenzen können sie dabei zurückgreifen? 2. Welche Ressourcen fehlen ihnen möglicherweise, um diese Aufgaben wahrnehmen zu können? 3. Welche konkreten Schlüsse zieht er aus der aktuellen Studienlage? 4. Welche grundsätzlichen Fragen

im Bereich Pestizidexposition und menschliche Gesundheit müssen noch geklärt werden – insbesondere unter Berücksichtigung des Sorgfalts- und des Vorsorgeprinzips? 5. Wie sind die Zulassungsverfahren von Pestiziden anzupassen, um den Prinzipien der Sorgfalt und der Vorsorge gerecht zu werden? 6. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um die Pestizidexposition von Menschen in der Schweiz im Vergleich zu heute zu verringern beziehungsweise zu verhindern?

Antwort des Bundesrates vom 11.9.2015 (leicht gekürzt)

Der Begriff Pestizide gilt als Überbegriff für Pflanzenschutzmittel und Biozide. Aufgrund des Wortlautes der Interpellation wird jedoch davon ausgegangen, dass sich die Fragen nur auf Pflanzenschutzmittel beziehen, weshalb nur darauf eingegangen wird.
1. Eine Übersicht zu den bestehenden Massnahmen im Pflanzenschutzmittelbereich findet sich im Bericht des Bundesrates «Bedarfsabklärung eines Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln». Das Bundesamt für Landwirtschaft ist die Zulassungsstelle für Pflanzenschutzmittel. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden die gesundheitlichen Aspekte durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) beurteilt. Das Staatsekre-

tariat für Wirtschaft (Seco) ist für die Beurteilung des Risikos für professionelle Verwenderinnen und Verwender zuständig. Das Bundesamt für Gesundheit hat keine spezifischen Aufgaben im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln. Spezialisierte Mitarbeitende des BLV beurteilen die toxikologischen Eigenschaften von Pflanzenschutzmitteln. Sie sind in internationalen Gremien als Expertinnen und Experten anerkannt. Ergebnisse aus diesen Gremien werden für die Entscheide in der Schweiz berücksichtigt, wie zum Beispiel bei der Festlegung von Höchstkonzentrationen für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und bei der Kennzeichnung und Einstufung von Pflanzenschutzmitteln hinsichtlich des Gesundheitsschutzes. Spezialisierte Mitarbeitende des Seco beurteilen die Sicherheit der beruflichen An-

wenderinnen und Anwender von Pflanzenschutzmitteln. Mithilfe von anerkannten Rechenmodellen werden deren Exposition sowie die Exposition jener Personen abgeschätzt, die Nachfolgearbeiten auf den behandelten Flächen durchführen.
2. Die bestehenden Ressourcen erlauben die laufende Erledigung der Aufgaben aus dem Zulassungsverfahren, dies namentlich weil zahlreiche Beurteilungen von internationalen Gremien durchgeführt und in der Schweiz nicht wiederholt werden. Allerdings nimmt der Aufwand für die Aufarbeitung von Beurteilungen, für die Bewertung von internationalen wissenschaftlichen Publikationen sowie für die Beantwortung von Anfragen zum Thema Pflanzenschutzmittel laufend zu. Angesichts der beschränkten Ressourcen muss für diese Aufgabe eine risikobasierte Priorisierung vorgenommen werden.

3.–6. Die zuständigen Bundesstellen beobachten laufend die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse. Im Rahmen der Erarbeitung des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel werden zurzeit die möglichen Risiken für Anwender und Konsumenten beschrieben und Massnahmen zur weiteren Risikoreduktion definiert. Der Aktionsplan wird voraussichtlich Ende 2016 durch den Bundesrat verabschiedet werden. Für Anwohner behandelter Gebiete und unbeteiligte Personen sind bereits Massnahmen zur weiteren Risikoreduktion vorgesehen, unter anderem durch die laufende Überarbeitung der Wegleitung für die Anwendungsbewilligungen für Luftapplikationen.
Stand der Beratungen: Im Rat noch nicht behandelt

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ARS MEDICI 23 I 2015