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POLITFORUM: XUNDHEIT IN BÄRN
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POLITFORUM

Xundheit in Bärn

INTERPELLATION vom 18.6.2015
Zunahme der Seuchengefahr durch ansteigenden Migrationsdruck

Thomas Aeschi Nationalrat SVP Kanton Zug
Aufgrund der massiven Zunahme der illegalen Einwanderung in die Schweiz bitten wir den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten. 1. Wie hoch war die Zahl der aufge-
griffenen illegalen Migranten in den Jahren 1995, 1996, 1997, 1998, 1999, 2000, 2001, 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009 (operationelles Inkrafttreten des Schengen/Dublin-Abkommens am 12. Dezember 2008 beziehungsweise an den Flughäfen am 29. März 2009), 2010, 2011, 2012, 2013 und 2014 in den sieben Regionen des Grenzwachtkorps:

a. Region I (BS, BL, SO, AG, BE, LU, OW, NW)
b. Region II (ZH, SH, TG, SZ, UR, ZG) c. Region III (SG, GR, AR, AI, GL, FL) d. Region IV (TI) e. Region V (VS, VD, FR) f. Region VI (GE) g. Region VII (NE, JU)? 2. Wie hoch schätzt er für das
Jahr 2014 die gesamte illegale Migration in die Schweiz? 3. Welche Nationalitäten besitzen die gegenwärtig aufgegriffenen illegalen Migranten (Auflistung der zehn häufigsten Nationalitäten)? 4. Welche finanziellen und personellen Mittel würde er benötigen, um die Grenzen wieder systematisch zu kontrollieren (einzelne Angaben für jede der sieben Regionen des Grenzwachtkorps, insbesondere für die Region IV, Tessin)? 5. Würde die Armee über die personellen Mittel verfügen, um

das Grenzwachtkorps bei der systematischen Kontrolle der Grenze zu unterstützen? 6. Befürwortet er den Einsatz der Armee, um das Grenzwachtkorps bei systematischen Grenzkontrollen zu unterstützen? 7. Weltweit sind zahlreiche Seuchen wieder auf dem Vormarsch. Wie beurteilt er grundsätzlich die Gefahr, dass durch Migration Seuchen in die Schweiz gelangen? 8. Eine dieser Seuchen, welche weltweit auf dem Vormarsch sind, ist die multiresistente Tuberkulose. Gewisse Länder verlangen von allen Einwanderern einen Tuberkulosetest. Welche Massnahmen würde er ergreifen, falls die Verbreitung der multiresistenten Tuberkulose auf dem europäischen Festland weiter zunehmen würde? 9. Was unternimmt er, falls in der Schweiz die Zahl der Fälle von

Mers-CoV (Middle East respiratory syndrome coronavirus) und/ oder Sars-CoV (severe acute respiratory syndrome coronavirus) ansteigen sollte? 10.Welche finanziellen und personellen Mittel würde er benötigen, um die Einwanderer in die Schweiz systematisch auf Krankheitserreger mit Seuchenpotenzial zu kontrollieren? 11.Wie viele illegale Einwohner leben gemäss seiner Schätzung in der Schweiz? 12.Welche Massnahmen erachtet er als geeignet, um den illegalen Aufenthalt für illegale Einwanderer in der Schweiz zu erschweren? 13.Welche dieser Massnahmen ist er bereit zu ergreifen?

Antwort des Bundesrates vom 11.9.2015 (gekürzt)

1.

I II III IV V VI VII VIII

2014 1577 610 726 7293 2802 1191

66

2013 1431 450 597 6011 1661 1772

70

2012 969 264 479 6747 1747 1007

68

2011 306 215 251 3564 254 1007

17

2010 388 203 257 2408 157 909

27

2009 370 220 300 1579 159 704 106 29

2008 467 305 144 1201 324 980 84

76

Vor 2008 wurden die Zahlen nicht systematisch und nicht nach Regionen getrennt erhoben.

Total
14 265 11 992 11 281 5614 4349 3467 3581

2. Das Grenzwachtkorps (GWK) allein verzeichnete im Jahr 2014 14 265 Aufgriffe von Personen mit illegalem Aufenthaltsstatus. Wie viele Personen zusätzlich durch kantonale oder kommunale Polizeibehörden aufgegriffen wurden,

lässt sich nicht sagen, da diese Behörden die Aufgriffe nicht systematisch oder nach sehr unterschiedlichen Kriterien registrieren und auswerten. 3. Zurzeit greift das GWK vor allem Migrantinnen und Migranten aus

folgenden Staaten auf (in absteigender Reihenfolge): Eritrea, Gambia, Kosovo, Somalia, Nigeria, Senegal, Afghanistan, Marokko, Tunesien, Syrien. 4. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass systematische Grenzkontrol-

len zurzeit keine Option darstellen für die Schweiz. Schon vor dem Beitritt der Schweiz zur Schengener Zusammenarbeit gab es keine «hermetische» Überwachung der Landesgrenze (von den durchschnittlich 700 000 Grenzübertritten pro Tag wurden nur rund 3 Prozent vertieft kontrolliert). Allein die Grenzwachtregion I verzeichnet heute täglich 250 000 Fahrzeuge, welche die Grenze passieren, und 260 Züge mit Grenzbezug. Angesichts des Ausmasses der grenzüberschreitenden Verkehrsströme wären die zu erwartenden Behinderungen des Waren- und Berufsverkehrs mit den daraus resultierenden Nachteilen für die Wirtschaft gravierend. 5./6. Die Angehörigen der Armee sind als Sicherheitskräfte ausge-

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bildet, haben aber keine Ausbildung in der Anwendung des Zolloder Migrationsrechts und verfügen auch nicht über einen Zugriff auf polizeiliche Informationssysteme. 7. Infektionskrankheiten machen in einer globalisierten Welt mit hohen Reisebewegungen vor nationalen Grenzen keinen Halt. Das Risiko der Verschleppung einer Infektionskrankheit ist allerdings durch den regulären Reiseverkehr wesentlich höher als durch die irregulären Migrationsbewegungen. So betrug allein die Zahl der Lokal- und Transferpassagiere an Schweizer Flughäfen 2013 gut 45 Millionen, gegenüber knapp 12 000 durch das GWK verzeichneten Personen mit illegalem Aufenthaltsstatus. Irreguläre Migrantinnen und Migranten stellen damit im Hinblick auf die Einschleppung von übertragbaren Krankheiten für die Gesundheit der Bevölkerung in der Schweiz keine nennenswerte Gefahr dar. So konnte durch die Überwachung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zum Beispiel gezeigt wer-

den, dass regulär Reisende und nicht irreguläre Migrantinnen und Migranten für die Ausbreitung von Sars-CoV und Mers-CoV verantwortlich zeichneten. 8. In der Schweiz ist ein effektives System zur Erkennung und Behandlung von Tuberkulose – insbesondere von multiresistenter Tuberkulose – etabliert. Auch bei einer möglichen Zunahme von Fällen in Europa werden die bereits getroffenen Massnahmen vom Bundesamt für Gesundheit als genügend erachtet. 9. Empfehlungen zur Prävention und Bekämpfung von Infektionen mit dem Sars- oder Mers-Coronavirus sind publiziert und wurden den zuständigen kantonalen Stellen und der Ärzteschaft kommuniziert. Sollte es die Situation verlangen, würden entsprechende Anpassungen an den bestehenden Empfehlungen vorgenommen werden. 10. Die medizinische Grundversorgung stellt in der Schweiz sicher, dass Erkrankungen, welche die öffentliche Gesundheit bedrohen könnten, frühzeitig erkannt

und den zuständigen Behörden im Rahmen des obligatorischen Meldesystems gemeldet werden und dass die erkrankten Personen einer adäquaten Behandlung zugeführt werden. 11. Im Jahr 2005 ging eine Expertenschätzung von rund 90 000 Personen ohne geregelten Aufenthalt aus, die meist als «SansPapiers» bezeichnet werden. Eine andere Hochrechnung aus dem Jahr 2002 ergab eine Spannbreite von 70 000 bis 180 000 Personen. Von Interessengruppen, die sich im Asylbereich engagieren, werden oft höhere Zahlen genannt, die

bis zu 300 000 reichen. Im Herbst 2014 hat das Staatssekretariat für Migration eine Studie zur aktuellen Situation der Sans-Papiers in der Schweiz in Auftrag gegeben. 12./13. Insgesamt erachtet der Bundesrat die Bekämpfung der illegalen Migration, inklusive des illegalen Aufenthalts, als Verbundaufgabe, welche eine enge Absprache zwischen Bund und Kantonen erfordert und eine gesamteuropäische Vorgehensweise notwendig macht.
Stand der Beratungen: Im Rat noch nicht behandelt

MOTION vom 25.9.2015
Krankenkassenprämien gemäss KVG sind steuerlich abzugsfähig

Markus Lehmann Nationalrat CVP Kanton Basel-Stadt
Der Bundessrat wird aufgefordert, dem Parlament eine Teilrevision des Steuergesetzes mit folgenden Änderungen vorzulegen: Selbst bezahlte Prämien für die KVG-Grundversicherung sind vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig.DabeisollenfolgendeAbstufungen berücksichtigt werden: Steuerbares Einkommen O bis 150 000 Schweizer Franken
100 Prozent der Grundkrankenkassenprämie O von 151 000 bis 200 000 Schweizer Franken 75 Prozent der Grundkrankenkassenprämie

O von 201 000 bis 250 000 Schweizer Franken 50 Prozent der Grundkrankenkassenprämie
O von 251 000 bis 350 000 Schweizer Franken 25 Prozent der Grundkrankenkassenprämie
O ab 351 000 Schweizer Franken 10 Prozent der Grundkrankenkassenprämie
Im Steuergesetz soll dabei unterschieden werden zwischen Einzelpersonen und Familien. Der Basisselbstbehalt soll so berücksichtig werden, dass die Ausfälle des Bundes in einem verkraftbaren Bereich zu liegen kommen. Als Berechnungsbasis könnte ein Selbstbehalt von 1000 Schweizer Franken dienen. Keine Abzugsfähigkeit ist für die Zusatzversicherungen vorzusehen.

Begründung Auch dieses Jahr sind die Schweizerinnen und Schweizer mit zum Teil happigen Prämienaufschlägen in der Grundkrankenkasse von bis zu 5 Prozent konfrontiert, die Prämien sind gegenüber 2007 um etwa 20 Prozent gestiegen, bei Jugendlichen sogar um etwa 40 Prozent. Das heisst, jede Person oder Familie erleidet einen Reallohnverlust, denn insbesondere in der derzeitig wirtschaftlich schwierigen Phase für die Schweiz schenkt das doppelt ein für die privaten Budgets der Schweizerinnen und Schweizer. Die Prämienerhöhungen fressen die kleinen Lohnanpassungen gleich wieder weg. Versicherte mit wenig Einkommen erhalten durch die Kantone finanzielle Beiträge an die Prämien – durch Sozialhilfe, Ergänzungsleis-

tungen oder individuelle Prämienvergünstigungen. Diese sinken jedoch mit steigendem Einkommen sehr rasch und entfallen ab einem gewissen Einkommen vollständig. Die heutige Situation ist insofern sehr störend, weil die Grundversicherung obligatorisch ist und eine Solidargemeinschaft zwischen Kranken und Gesunden begründet, ähnlich wie die AHV, die eine Solidargemeinschaft zwischen Erwerbstätigen und Pensionierten schafft und deren Beiträge auch voll abzugsfähig sind. Besonders betroffen von den jährlich wiederkehrenden Prämienerhöhungen ist die Triebfeder der Schweiz, der Mittelstand, mit Folgen für die Wirtschaft und letztlich, etwas verzögert, auch für die Steuereinnahmen von Bund und Kantonen.

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