Transkript
POLITFORUM
INTERPELLATION vom 27.11.2014
Wahlfreiheit statt Bevormundung bei der Ernährung der Schweizer Bevölkerung
Sylvia FlückigerBäni
Nationalrätin SVP Kanton Aargau
Besonders in den letzten Jahren wurden seitens der Bundesverwaltung (BAG, BLV) sowie diverser beauftragter Institutionen mit grossem Aufwand verschiedene Aktivitäten mit dem Ziel einer Einschränkung des Konsums an Fett, Zucker und Salz sowie neuerdings auch an rotem Fleisch lanciert. Dieser Aktivismus stösst in der Öffentlichkeit und in der Bevölkerung zunehmend auf grossen Unmut, dies deshalb, weil ein grosser Teil der Konsumentinnen und Konsumenten nicht mehr länger gewillt ist, sich den Genuss beim Essen und Trinken durch staatliche Belehrungen, aber auch durch Interventionen seitens privater NGO verderben zu lassen. Diese Tatsache stellt auch eine Folge der stark übertriebenen staatlichen Präventionsbestrebungen rund um das Rauchen und den Konsum von Alkohol dar, die bekanntlich mit der Ablehnung des unsäglichen Präventionsgesetzes einen massiven Rückschlag erfahren haben. Es ist auch festzustellen, dass die schwieriger zu erfassenden, aber nicht minder wichtigen Faktoren
wie die individuelle genetische Veranlagung, die Bewegung, die Lebensgewohnheiten und so weiter in den jeweiligen Diskussionen um Ernährung und Gesundheit meistens, wenn überhaupt, nur marginal berücksichtigt werden und stattdessen der Fokus einseitig auf einzelne Nährstoffe beziehungsweise Lebensmittel gelegt wird.
Ich bitte daher den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Beabsichtigt er, die bisher an
den Tag gelegte Strategie zur Bevormundung der Schweizer Bevölkerung bei deren Ernährung unvermindert weiterzuführen oder sogar noch zu verstärken? 2. Welche Kosten (brutto, netto) haben die bisherigen Präventionsbestrebungen im Ernährungsbereich in den letzten fünf Jahren beim BAG, beim BLV, bei der Eidgenössischen Ernährungskommission (EEK) und den einzelnen, von der Bundesverwaltung beauftragten externen Institutionen jeweils konkret verursacht? Beurteilt der Bundesrat diese als gerechtfertigt, falls ja, warum, falls nein, was gedenkt er tatsächlich dagegen zu unternehmen? 3. Was hält der Bundesrat von einer umgehenden Abschaffung der EEK, nachdem sie mit
Antwort des Bundesrates vom 11.2.2015 (leicht gekürzt)
1. Das Ziel der Schweizer Ernährungsstrategie ist unter anderem, den Konsumentinnen und Konsumenten verständliche Informationen zur Verfügung zu stellen, damit sie eine bewusste und gesunde Wahl treffen können. Ob und wie die Informationen zur gesunden und abwechslungsreichen Ernährung beachtet werden, liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen. Es ist jedoch allgemein anerkannt und unbestritten, dass mit einer Ernährung, welche sich an die Empfehlungen der Schweizer Lebensmittelpyramide anlehnt, die besten Voraussetzungen für eine gute Gesundheit geschaffen werden können. Der Bundesrat beabsichtigt, die Bevölkerung auch weiterhin mit wissenschaftsbasierten Empfehlungen zur gesunden Ernährung zu informieren.
2. Die Kosten für die Eidgenössische Ernährungskommission (EEK) belaufen sich auf rund 10 000 Franken pro Jahr. Die Ausgaben des BLV für die Gesundheitsförderung im Bereich Ernährung beliefen sich 2014 auf rund 450 000 Franken. Darunter fallen die Finanzie-
rung von Grundlagenstudien wie das Stillmonitoring, das Monitoring des Jodstatus in der Schweiz oder der Ausbau und der Unterhalt der Schweizer Nährwertdatenbank. Die Aufwendungen für die Gesundheitsförderung im Bereich Ernährung lagen in den vier Jahren zuvor bei rund 600 000 Franken pro Jahr. KostenNutzen-Analysen zeigen, dass sich Investitionen in die Gesundheitsförderung lohnen und der Nutzen für die Bevölkerung deutlich höher ist als die Kosten für die öffentliche Hand. 3. Die EEK berät als ausserparlamentarische Kommission den Bundesrat und die Bundesverwaltung im Bereich Ernährung. Die Berichte der EEK stellen eine wichtige Grundlage für die Förderung der gesunden Ernährung dar. Der Bundesrat erachtet die EEK weiterhin als notwendige ausserparlamentarische Kommission und sieht darum keinen Anlass, die EEK aufzuheben.
Stand der Beratungen: Im Rat noch nicht behandelt
ihren fragwürdigen Berichten beziehungsweise Präventionsbestrebungen mehr zur Verunsicherung der Schweizer Bevöl-
kerungbeitragen und gleichzeitig die unter Frage 2 nachgefragten Kosten zulasten des Steuerzahlers verursacht hat?
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