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Rubriken — POLITFORUM: XUNDHEIT IN BÄRN
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6131
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XUNDHEIT IN BÄRN

POLITFORUM

Dreimal Isabelle Moret

3 INTERPELLATIONEN vom 25.9.2014
Isabelle Moret Nationalrätin FDP Kanton Waadt

1. Hat ein Versicherer, der ein Hausarztmodell anbietet, das Recht, eine Ärztin oder einen Arzt innert Jahresfrist von der Liste der Grundversorgerinnen und Grundversorger auszuschliessen?
2. Hat ein Versicherer das Recht, eine Ärztin oder einen Arzt von der genannten Liste auszuschliessen, ohne die Versicherten darüber zu informieren? Falls nein, welches wäre die geeignete Weise, um die Versicherten über den Ausschluss zu benachrichtigen?

1 Ausschluss von Ärztinnen und Ärzten aus der Liste der Grundversorgerinnen und Grundversorger im Rahmen des Hausarztmodells

Im Rahmen der Beratungen über die parlamentarische Initiative Feller hat sich der Nationalrat mit Fragen der Rechtssicherheit, der Transparenz und der Willkür befasst. Mit dieser Interpellation bitte ich den Bundesrat, zu erklären, wie mit Bezug auf die geschilderte Problematik eine Antwort auf diese Fragen gefunden werden soll; inbesondere bitte ich den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:

3. Obliegt es dem Versicherer, der eine Ärztin oder einen Arzt von der Liste ausschliesst, den betroffenen Arzt oder die betroffene Ärztin davon in Kenntnis zu setzen, und auf welche Weise soll dies geschehen? Muss der Versicherer der betroffenen Ärztin oder dem betroffenen Arzt den Grund für den Ausschluss mitteilen?

4. Welche Rechtsmittel stehen Ärztinnen und Ärzte, die von der Liste ausgeschlossen werden sollen, zur Verfügung, um den Ausschluss zu bestreiten?
5. Welche Behörde ist zuständig für den Entscheid darüber, ob das Kriterium der «kostengünstigeren Versorgung» nach Artikel 41 Absatz 4 KGV vom Versicherer korrekt angewendet worden ist?
6. Welche Möglichkeiten stehen dem BAG offen, um einen Versicherer, der die im Rahmen des Hausarztmodells gebotene Transparenz nicht respektiert, zur Ordnung zu rufen?
7. Kann der Bundesrat bestätigen, dass die in der parlamentarischen Initiative Feller angeprangerte Praxis nicht nur einen einzigen Versicherer betrifft?
Stand der Beratungen: Im Rat noch nicht behandelt

2 Desinformation im Rahmen des Abstimmungskampfes zur Einheitskasse und Erklärungen zu den regionalen Prämienunterschieden

Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger unser Krankenkassenystem gänzlich verstehen, haben sie auch Vertrauen in dieses System; damit dies geschieht, müssen der Bevölkerung Fakten und Zahlen zur Verfügung stehen,

die voll und ganz der Wahrheit entsprechen. Im Rahmen des Abstimmungskampfes zur Einheitskasse sind die Bürgerinnen und Bürger aber dermassen mit Unwahrheiten und Halbwahrheiten eingedeckt worden, dass sie nicht mehr wussten, wem sie glauben sollten. Und so hat ein Leser der Zeitung «24 heures», Rémy Viquerat aus Lausanne, in einem am 25. September 2014 veröffentlichten Leserbrief die Frage gestellt, «weshalb ein in Lausanne wohnhafter Waadtländer im Durchschnitt pro Monat zwischen 15 und 45 Franken mehr zahlt als ein anderer Waadtländer, der gleich alt und bei derselben Krankenkasse ist, der aber in einer anderen Gemeinde des Kantons wohnt, beispielsweise in Bavois.» Dieser Leser fügt an, dass er das Argument, ein Lausanner suche häufiger einen Arzt auf als ein Bewohner aus dem Rest des Kantons, nicht glaube; er bezweifelt stark, dass ihm die Behörden eine Antwort auf seine Fragen geben könnten.

Dieses Beispiel zeigt, wie verärgert die Bürgerinnen und Bürger durch die im Rahmen des Abstimmungskampfes zur Einheitskasse verbreiteten Desinformationen sind. Ich hoffe, dass der Bundesrat Herrn Viquerat mit einer einfachen, aber überzeugenden Antwort zufriedenstellen kann. Mir obliegt die ehrenvolle Aufgabe, die folgenden Fragen weiterzuleiten: 1. Kann der Bundesrat erklären, weshalb ein
Lausanner für seine Krankenversicherung eine höhere Grundprämie zahlt als ein Einwohner von Bavois? 2. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Unterschiede in der Höhe der Prämie offenkundig eine Ungleichbehandlung darstellen? 3. Hält der Bundesrat diesen Sachverhalt für gerecht?
Stand der Beratungen: Im Rat noch nicht behandelt

1050 ARS MEDICI 21 I 2014

POLITFORUM

3 Wie gedenkt der Bundesrat, objektive und überzeugende Informationen über die OKP zuhanden der Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten?

Im Rahmen des Abstimmungskampfes zur Einheitskrankenkasse sind die Bürgerinnen und Bürger dermassen mit Unwahrheiten und Halbwahrheiten eingedeckt worden, dass sie nicht mehr wussten, wem sie glauben sollten. Nur wenn die Bürgerinnen und Bürger unser Krankenkassensystem gänzlich verstehen, haben sie Vertrauen in dieses System; damit dies geschieht, müssen der Bevölkerung Zahlen und Fakten zur Verfügung stehen, die voll und ganz der Wahrheit entsprechen. Ein Beispiel: Das BAG hat eine Tabelle veröffentlicht, die zeigt, dass die Erhöhung der Prämien für die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) linear zur Kostensteigerung bei dieser Versicherung verläuft. Die

Initianten haben eine Tabelle veröffentlicht, die eine gegenteilige Aussage macht; dies wurde aber vom BAG und dem Bundesrat öffentlich gerügt. Eine Westschweizer Zeitung konnte es sich nicht verkneifen, die Aussage beider Tabellen anzuzweifeln unter Berufung auf Winston Churchill, der einmal sagte, man solle nur denjenigen Statistiken glauben, die man selbst gefälscht hat. Dieses Beispiel zeigt unter anderem, dass die auf der Website des BAG präsentierten Zahlen – die sicherlich vollständig sind, aber etwas Widerspruch herausfordern – nicht ausreichend sind, um die Bevölkerung umfassend zu informieren.

1. Welches Vorgehen gedenkt der Bundesrat zu wählen, um zu gewährleisten, dass die Bürgerinnen und Bürger zukünftig davon überzeugt sind, dass die Erhöhung der Prämien für die OKP tatsächlich linear zur Kostensteigerung bei dieser Versicherung verläuft?
2. Mit welcher Strategie will der Bundesrat gewährleisten, dass den Schweizerbürgerinnen und -bürgern objektive, überzeugende und leicht verständliche Informationen über die Funktionsweise der OKP zur Verfügung stehen?
3. Wie will der Bundesrat nach all den Unwahrheiten, die während des Abstimmungskampfes zur Einheitskasse gestreut worden sind, der Wahrheit wieder zu ihrem Recht verhelfen?
Stand der Beratungen: Im Rat noch nicht behandelt

Problematische Smartphone-Nutzung von Jugendlichen

INTERPELLATION vom 25.9.2014
Yvonne Gilli Nationalrätin Grüne Kanton St. Gallen
Verschiedene Studien untersuchen die gesundheitlichen Folgen im Zusammenhang mit der Nutzung elektronischer Medien. Eine besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe stellen die Jugendlichen dar. Eine kürzlich im «Youth Adolescence» publizierte Studie der Universität Basel untersuchte den Zusammenhang zwischen Schlafstörungen und Depression und den Gewohnheiten der Jugendlichen bei der Nutzung der Smartphones. Offensichtlich nutzen jugendliche Smartphone-Besitzerinnen und -Besitzer die elektronischen Medien häufiger nachts im Bett vor dem Einschlafen, sind zu dieser Zeit über ihr Smartphone vermehrt online und empfangen oder senden Messages. Die wissenschaftliche Datenlage erhärtet sich, dass die Art der Nutzung elektronischer Medien davon abhängt, ob Jugendliche unter Schlafstörungen leiden

oder sogar eine erste depressive Episode erleiden. Erste depressive Episoden im Jugendalter korrelieren mit einem hohen Risiko, erneut an einer Depression zu erkranken im Erwachsenenalter. Das wiederum stellt neben dem individuellen Leiden auch ein gesellschaftliches und volkswirtschaftliches Risiko dar. Depressionen stellen eine hohe Belastung dar für Elternschaft und Partnerschaft und gefährden Integration und Karriere am Arbeitsplatz. Ich stelle dem Bundesrat folgende Fragen: 1. Verfolgt er systematisch die Datenlage zur
Nutzung der neuen Medien, insbesondere im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Gefährdung vulnerabler Gruppen wie Kinder oder Jugendlicher? 2. Sieht er Handlungsbedarf? Falls nein, warum nicht? 3. Welche Möglichkeiten und Massnahmen kann er aufzeigen, um die Information von Eltern, Lehrer- und Ärzteschaft, aber auch der Jugendlichen selbst zu verbessern, und die Kompetenz der Nutzung neuer Medien zu erhöhen? 4. Welche Instrumente stehen ihm zur Evaluation von sich schnell verändernden Lebensgewohnheiten und deren gesundheitlichen Auswirkungen bei Kindern und Jugendlichen zur Verfügung?

5. Welche Instrumente braucht er, um insbesondere wirksame Massnahmen im Zusammenhang mit der Nutzung elektronischer Medien zu treffen?
6. Wie können die Synergien zwischen kantonalen und nationalen Bemühungen/ Kompetenzen und Ressourcen verbessert werden?
Stand der Beratungen: Im Rat noch nicht behandelt

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ARS MEDICI 21 I 2014 1051