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Rubriken — POLITFORUM: XUNDHEIT IN BÄRN
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XUNDHEIT IN BÄRN

POLITFORUM

Medikamentenpreise: Wie kann der Markt patentabgelaufener Wirkstoffe belebt und wie können Einsparungen erzielt werden?

INTERPELLATION vom 27.9.2013
Isabelle Moret Nationalrätin FDP Kanton Waadt
Der Preisüberwacher stellt im Hauptartikel seines Newsletters vom 28. August 2013 «Teure Generika – Handlungsbedarf im patentfreien Medikamentenmarkt» ein Marktversagen fest und gibt Empfehlungen zur Stärkung des Wettbewerbs in diesem Sektor heraus. Generika sind laut Santésuisse (2012) in der Schweiz um durchschnittlich 49 Prozent teurer

als in den Vergleichsländern, der Vergleich durch den Preisüberwacher mit 14 europäischen Ländern hat eine durchschnittliche Preisdifferenz von 58 Prozent ergeben. Der Preisüberwacher schätzt, dass mit einem Festbetragssystem 400 Millionen Franken eingespart und mit zusätzlichen Massnahmen sogar Einsparungen von bis zu 800 Millionen Franken erzielt werden könnten. Seine Lösung sieht wie folgt aus: Alle Präparate desselben Wirkstoffes sollen nur noch bis zu einem fixen Betrag, nämlich dem Preis des jeweils günstigsten Präparats, vergütet werden. Wenn der Patient oder die Patientin auf dem Originalpräparat besteht, hat er oder sie die Differenz zu begleichen. Diese wird nicht an die Franchise aufgerechnet. Ausnahmen aus medizinischen Gründen sind denkbar.

Ich stelle dem Bundesrat daher folgende Fragen: 1. Wie denkt er über die Studie des Preisüber-
wachers? 2. Was hält er von dem Vorschlag, ein Fest-
betragssystem einzuführen? 3. Welche andere Lösung schlägt er vor, um
den Markt der patentfreien Medikamente zu beleben und Einsparungen zu erzielen? 4. Wäre es nicht sinnvoll, die Hersteller patentabgelaufener Wirkstoffe von der Pflicht, die gesamte Produktpalette des betreffenden Wirkstoffes anzubieten, zu befreien, um den Wettbewerb zu stärken? 5. Würde nicht mehr Transparenz in der Produktbezeichnung von patentfreien Medikamenten (Originalpräparate, Generika, Wirkstoff) zu stärkerem Wettbewerb führen?

Antwort des Bundesrates vom 6.12.2013 (leicht gekürzt)

1./2./3. Der Preisüberwacher fordert die Einführung des sogenannten Festbetragssystems, welches enthält, dass für alle Wirkstoffe mit abgelaufenem Patentschutz sowie für Scheininnovationen Preise festgelegt werden, die durch die Krankenversicherer maximal vergütet werden, sodass die Patienten die Differenz zwischen festgelegtem Maximalpreis (Festbetrag) und tatsächlichem Abgabepreis des Arzneimittels selber tragen müssen. Diese Forderung ist sowohl dem Bundesrat als auch dem für die Spezialitätenliste (SL) zuständigen Bundesamt für Gesundheit (BAG) bereits seit Längerem bekannt. Mit dem Ziel, mehr Wettbewerb im patentabgelaufenen Bereich der Arzneimittel zu erzielen, hat der Bundesrat am 2. Februar 2011 Massnahmen auf Verordnungsebene beschlossen. Dadurch sollte einerseits der Anteil der verkauften Generika erhöht, andererseits der Mechanismus zur Senkung der Arzneimittelpreise dynamischer gestaltet werden: Neu gilt darum seit dem 1. März 2011 ein differenzierter Selbstbehalt von 20 Prozent für alle Arzneimittel (auch für Generika), wenn sie im Vergleich zum günstigsten durchschnittlichen Drittel aller Arzneimittel mit gleicher Wirkstoffzusammensetzung auf der SL zu teuer sind. Die Preisbildung der Generika seit dem 1. Januar 2012 erfolgt zudem neu in fünf statt drei Stufen im Verhältnis zum Marktvolumen des Originalpräparates. Im Rahmen der Überprüfung der Aufnahmebedingungen alle drei Jahre gelten Generika als wirtschaftlich, wenn sie mindestens 20 Prozent günstiger sind als das Auslandpreisniveau des Originalpräparates. Im Jahr 2012 wurde erstmals ein Drittel aller Arzneimittel der SL dieser Überprüfung unterzogen. Der Vorsteher des EDI hat Offenheit für gemeinsame Vorschläge gezeigt, wie mittelfristig (d.h. ab 2015) der Preisfestsetzungsmechanismus angepasst werden soll (Postulat Bortoluzzi 12.3396). Dazu haben in den vergangenen Monaten drei runde Tische mit Vertretern der Pharmaindustrie, der Versicherer, der Konsumentenschutzorganisationen sowie mit dem Preisüberwacher stattgefunden. Das EDI ist nun daran, die eingegangenen Vorschläge auszuwerten, und wird dabei auch unter Berücksichtigung der Ergebnisse des erwähnten Monitorings prüfen,

ob weitere Massnahmen für den patentabgelaufenen Bereich der Arzneimittel, insbesondere die Einführung eines Festbetragssystems, vorzuschlagen sind. 4. Damit das BAG ein Generikum als zweckmässig erachtet, müssen vom Generikum dieselben Dosisstärken und Packungsgrössen einer galenischen Form für Erwachsene angeboten werden wie vom Originalpräparat. So wird sichergestellt, dass alle Patienten, die bisher mit dem Originalpräparat behandelt wurden, auf das Generikum wechseln können und es auch möglich ist, mit dem Generikum die entsprechenden Anpassungen während der Therapie vorzunehmen. Wäre es den Generikaherstellern erlaubt, nur die umsatzstärksten Packungen eines Arzneimittels anzubieten, würden Patienten, die seltenere Dosisstärken benötigen, benachteiligt, weil ihnen keine günstigere Alternative zur Verfügung steht. Zudem besteht die Gefahr, dass ein Patient vom Generikum wieder auf das Originalpräparat wechseln muss, wenn eine Anpassung der Therapie erfolgt und die entsprechende neu notwendige Packung vom Generikum nicht zur Verfügung steht. Dies kann die Compliance des Patienten negativ beeinflussen. Das BAG kommt den Generikaherstellern aber bereits heute entgegen. So müssen Kinderformen oder Kinderdosierungen in der Regel nicht angeboten werden, da diese einen kleinen Markt darstellen. 5. Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe b des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung verpflichtet das BAG, eine Generikaliste zu führen. Dieser kann entnommen werden, welches das günstigste Arzneimittel mit einem patentabgelaufenen Wirkstoff ist. In der SL sind bereits heute Originalpräparate und Generika entsprechend gekennzeichnet. Generika sind zudem in der Regel aufgrund ihres Namens erkennbar, da dieser aus der Wirkstoffbezeichnung und dem Namen des Herstellers besteht. Damit ist aus Sicht des Bundesrates die notwendige Transparenz bereits gewährleistet.
Stand der Beratung: Im Plenum noch nicht behandelt

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ARS MEDICI 8 I 2014

POLITFORUM

Die Schweiz an der Expo Milano 2015 – Ernährung und Gesundheit

INTERPELLATION vom 12.12.2013
Matthias Aebischer Nationalrat SP Kanton Bern

Die nationale Ernährungsstrategie und die Salzstrategie sowie das Nationale Programm Ernährung und Bewegung NPEB des BAG, der Aktionsplan grüne Wirtschaft des Bafu und die Agrarpolitik 2014–2017 des BLW stellen übergeordnete Strategien verschiedener Bundesämter dar, welche die Ernährungslandschaft in der Schweiz prägen sollen. Das Parlament hat den Kreditrahmen für den Auftritt der Schweiz an der Expo Milano 2015 zum Thema «Den Planeten ernähren, Energie für das Leben» bewilligt. In diesem Zusammenhang

wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Wie wird sichergestellt, dass die genannten
übergeordneten Strategien am Schweizer Auftritt an der Expo Milano 2015 abgebildet werden? 2. Wie wird sichergestellt, dass die für die Ernährungslandschaft Schweiz wichtigen NGO einen Auftritt erhalten? 3. Wie wird insbesondere dem Thema «Ernährung und Gesundheit» beim Auftritt der Schweiz an der Expo Milano 2015 Rechnung getragen?

Die Antwort des Bundesrates vom 12.2.2014

1. Ziel des Bundesrates ist es, die Schweiz an der Weltausstellung 2015 als verantwortungsvolles und solidarisches Land in den Bereichen Ernährung und Gesundheit zu zeigen. Zu diesem Zweck hat die dafür zuständige Präsenz Schweiz im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten eine Arbeitsgruppe gebildet, die die thematische Ausstellung des Schweizer Pavillons konzipiert. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, das Bundesamt für Landwirtschaft und die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit sind darin vertreten. Bei der Entwicklung der Ausstellung orientiert sich die Arbeitsgruppe unter anderem an den übergeordneten Strategien der Bundesämter und an der Schweizer Ernährungsstrategie. So soll im Schweizer Pavillon der verantwortungsvolle Umgang mit Lebensmitteln thematisiert werden. Ebenso wird die Problematik von Fehlernährung und Inaktivität thematisiert, und es wird auf die gesundheitliche Bedeutung einer ausgewogenen Ernährung in der Krankheitsprävention hingewiesen. Ein Fokus wird auch auf Diversität, Saisonalität und Regionalität von Nahrungsmitteln sowie die Nachhaltigkeit der schweizerischen Land- und Ernährungswirtschaft gelegt. Zudem wird die globale Rolle der Schweiz als Vermittlerin von Expertenwissen beleuchtet.

2. Nichtregierungsorganisationen (NGO) haben die Möglichkeit, den Pavillon für eigene Veranstaltungen und Präsentationen kostenlos zu nutzen. Hierfür stehen verschiedene Räumlichkeiten zur Verfügung. Zudem würdigen die Veranstalter der Weltausstellung die Rolle der NGO und der Zivilgesellschaft, indem sie diesen Akteuren einen Bauernhof («Cascina Triulza») auf dem Gelände der Expo 2015 in Rho-Pero als Ausstellungsraum zur Verfügung stellen.
3. Bereits anlässlich des Rahmenprogramms «Verso l' Expo 2015» im Vorfeld der Weltausstellung ist dem Bereich «Ernährung und Lebensmittelsicherheit» und damit auch der Gesundheit ein Themenschwerpunkt gewidmet. Durch den Einbezug des Bundesamtes für Gesundheit und des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen wird im Hinblick auf die Weltausstellung sichergestellt, dass den Aspekten Bewegung und Gesundheit Rechnung getragen wird und dass sich der Auftritt der Schweiz an den Projekten der Schweizer Ernährungsstrategie (z.B. Qualitätsstandards der Gemeinschaftsgastronomie, Salzstrategie) orientiert. Die Darstellung weiterer Themenfelder aus den Bereichen Gesundheit und Bewegung ist zurzeit mit den zuständigen Fachämtern (z.B. Bundesamt für Sport, Bundesamt für Gesundheit) in Abklärung.
Stand der Beratung: Im Plenum noch nicht behandelt

XUNDHEIT IN BÄRN

ARS MEDICI 8 I 2014

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