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Rubriken — POLITFORUM: XUNDHEIT IN BÄRN
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XUNDHEIT IN BÄRN

POLITFORUM
Warum den Verzehr von Insekten verbieten?
INTERPELLATION vom 25.11.2013 Isabelle Chevalley Nationalrätin GLP Kanton Waadt

Überall auf der Welt werden Insekten verzehrt – ausser in Europa. Der Verzehr von Insekten sorgt für eine genügende Proteinzufuhr und gleicht so die mangelnde Verfügbarkeit von Fleisch aus. Pro Hektar können nämlich sehr viel mehr Insekten- als Tierproteine hergestellt werden: 10 kg Nahrung ergeben 9 kg Insekten, jedoch nur 1 kg Rind. Diese Art der Produktion stösst auch sehr viel weniger Treibhausgase aus. Aus diesen Gründen kann der Verzehr von Insekten eine ausgezeichnete und ökologische Alternative für die nötige Steigerung der Proteinproduktion sein. Mehrere Unternehmen in der Schweiz wären an einer solchen Produktion interessiert, werden jedoch von der gegenwärtigen Gesetzgebung daran gehindert.

Marktstand mit Insekten in Thailand (Foto: wikimedia)
Fragen an den Bundesrat: 1. Ist er bereit, dem Parlament eine Geset-
zesänderung zu unterbreiten, die den Verzehr von Insekten erlaubt? 2. Aus welchen Gründen ist das Verzehren von Insekten verboten, wenn doch Millionen von Menschen genau dies seit Jahrtausenden tun? (Bereits Aristoteles huldigte dem Verzehr von Zikadenpuppen.)

3. Wäre ein offener und kontrollierbarer Markt nicht einem grauen Markt ohne Hygienekontrollen vorzuziehen?
4. Wäre der Verzehr von Insekten angesichts der abnehmenden Kulturfläche nicht eine gute Alternative für die so wichtige und nötige Proteinproduktion?

Antwort des Bundesrates vom 12.2.2014

Der Bundesrat begrüsst die Bestrebungen, Alternativen für eine nachhaltige

vorgesehenen Insekten keine giftigen Substanzen enthalten, die bei

Ernährung zu finden und verfolgt die Entwicklungen mit Interesse. Zu den

einem erhöhten Konsum die Gesundheit schädigen können. Es fehlen

Fragen der Interpellantin nimmt er wie folgt Stellung:

auch verlässliche Daten, ob ihre Proteine bei bestimmten Bevölkerungs-

1./2. Der Konsum von Insekten ist nicht verboten. Konsumentinnen und Kon-

gruppen allergisch wirken und ob durch den Konsum von Insekten Krank-

sumenten dürfen Insekten, die sie in der Natur sammeln oder selber

heiten auf den Menschen übertragen werden können. Deshalb ist es noch

züchten, verspeisen. Die Abgabe und das Anbieten von Insekten als

nicht möglich, über eine Verordnungsänderung die Abgabe von bestimm-

Lebensmittel sind hingegen nicht erlaubt. Das Lebensmittelrecht

ten Insektenarten als Lebensmittel zu ermöglichen.

schreibt vor, dass nur Lebensmittel, die in der Lebensmittel- und Ge- 3. Zum Schutz der Umwelt und der Biodiversität hat der Bundesrat den

brauchsgegenständeverordnung (LGV) vom 23. November 2005 umschrie-

Umgang mit gebietsfremden wirbellosen Kleintieren im geschlossenen

ben sind, als solche in Verkehr gebracht werden dürfen. Insekten sind in

System sowie bei Freisetzungsversuchen für Forschungszwecke erlaubt.

der LGV nicht umschrieben und bedürfen daher, wie alle nicht umschrie-

Dagegen gibt es bis heute keine standardisierten Verfahren zur Zucht und

benen Lebensmittel, einer Bewilligung des Bundesamtes für Lebens-

Produktion von Insekten zu Lebensmittelzwecken. Bei der Vielzahl der

mittelsicherheit und Veterinärwesen, damit sie auf den Markt gebracht

Insektenarten stellt dies eine ausserordentliche Herausforderung dar,

werden dürfen. Bis heute wurde kein vollständiges Bewilligungsgesuch

und ein kontrollierter Markt ist aus oben genannten Gründen nicht

eingereicht. Es wurden jedoch schon zeitlich befristete, genau definierte

möglich.

und mit Auflagen zum Schutz der Gesundheit verbundene Markttests be- 4. Der Verzehr von gewissen Insekten könnte einen Beitrag für eine nach-

willigt, zum Beispiel als Showevent im Rahmen einer Ausstellung. In der

haltige Lebensmittelproduktion, inklusive der Vorstufe der Tierfütterung,

Europäischen Union werden Insekten als «novel food» angeschaut, und

liefern. Aktuell sind aber noch viele grundlegende Fragen unbeantwortet.

sie unterliegen ebenfalls einer Bewilligungspflicht.

Es bedarf weiterer Forschung, bevor eine abschliessende Beurteilung

Um Insekten als Lebensmittel umschreiben zu können, muss gemäss

über den Stellenwert von Insekten als Proteinlieferanten vorgenommen

Artikel 13 Absatz 1 des Lebensmittelgesetzes belegt werden, dass sie bei

werden kann.

ihrem üblichen Gebrauch die Gesundheit nicht gefährden. Bis heute

fehlen jedoch verlässliche Daten, die aufzeigen, dass die zum Verzehr

Stand der Beratung: Im Plenum noch nicht behandelt

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ARS MEDICI 5 I 2014

Medikamentenpreise – Wie weiter?

POLITFORUM

FRAGE vom 4.12.2013
Ignazio Cassis Nationalrat FDP Kanton Tessin

Die KVV sieht alle drei Jahre für jedes Medikament eine Überprüfung mit dem Auslandpreis vor. Im Rahmen der regulären Preisanpassungen per November 2013 wurden zahlreiche Beschwerden eingereicht, die die Preissenkungen verhindern:

1. Was sind die Gründe für diese Beschwerden?
2. Wie viele Beschwerden sind zurzeit hängig?
3. Um welchen Betrag (hochgerechnet auf das ganze Jahr) geht es insgesamt?
4. Was hält den Bundesrat davon ab, die Medikamentenpreise jährlich zu überprüfen?

Antwort von Alain Berset, conseiller fédéral:

1. Les recours ont été déposés pour différentes raisons. Ils portent sur la coordination des procédures, l'année et l'étendue de l'examen ou sur la comparaison des prix pratiqués à l'étranger, ainsi que sur la comparaison thérapeutique transversale réalisée par l'Office fédéral de la santé publique. De plus, l'équivalence thérapeutique et la différence des prix des génériques sont aussi contestées.
2. Sur la base de l'examen des conditions d'admission effectué cette année, 17 recours ont été déposés. Ils concernent la réduction du prix de 23 médicaments. Compte tenu des chiffres de vente des douze derniers mois, l'Office fédéral de la santé publique estime que les économies seront inférieures aux prévisions d'environ 15 millions de francs par an.

3./4. D'une part, le prix des médicaments dans les six pays de référence évolue peu au cours d'une année: un examen annuel n'induirait donc que des économies restreintes. D'autre part, la liste des spécialités comporte environ 2800 médicaments: examiner chaque année tous les médicaments représenterait une énorme charge pour l'Office fédéral de la santé publique qui ne pourrait pas le faire avec les ressources dont il dispose actuellement. Par ailleurs, l'adaptation annuelle des prix des médicaments augmenterait le travail administratif des titulaires d'autorisations, des fournisseurs de prestations et des assureurs-maladie.

XUNDHEIT IN BÄRN

Negative Anreize für Spezialärzte mit Tarmed-Eingriff

FRAGE vom 4.12.2013
Christoph Mörgeli Nationalrat SVP Kanton Zürich

Laut Antwort vom 2. Dezember 2013 soll der Eingriff in die Tarifstruktur Tarmed einen möglichen Hausärztemangel vermeiden. Der Bundesrat beurteilt die Massnahme als wirkungsvollen finanziellen Anreiz für Hausärzte. O Kann er ökonomisch begründen, dass
diese Massnahme für Spezialärzte keinen negativen Anreiz darstellt?

O Warum sollen Spezialärzte, die keinen positiven Anreiz mehr haben, bestimmte Leistungen ambulant zu erbringen, diese nicht stationär durchführen?
O Riskieren wir damit einen Spezialärztemangel?

Antwort von Bundesrat Alain Berset:

Nach der Aufhebung der Zulassungssteuerung hat die Nachfrage von Spezialärzten nach ZSR-Nummern – das sind die Zahlstellenregisternummern – zwischen Anfang 2012 und Mitte 2013 stark zugenommen. Daraus ist zu schliessen, dass das schweizerische System für die Ärzte und besonders auch für die Spezialärzte sehr attraktiv ist. Die vorgesehenen Massnahmen im Bereich Tarmed wirken sich einzig auf die Einkommen der Spezialärzte im Bereich der

obligatorischen Krankenpflegeversicherung aus und dürften daher zu keiner Existenzgefährdung einzelner spezialärztlicher Praxen führen. Seit Jahren besteht aufgrund des medizinischen Fortschrittes ein eindeutiger Trend hin zur ambulanten Leistungserbringung. Dies reduziert den Aufwand für die Leistungserbringer und wird vonseiten der Patienten erwartet. Der vorgesehene Eingriff in die Tarifstruktur wird an diesen positiven Anreizen nichts ändern.

ARS MEDICI 5 I 2014

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