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Titel
Echo: Habemus SAQM!
Untertitel
Leserzuschrift zur «Rosenbergstrasse 115» in AM 1/2013, Seite 5
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(Erst durch Ihre Mitteilung [Bullshit] habe ich überhaupt von der Existenz dieser Akademie erfahren. Sofern das einem SEO (simple executive officer) überhaupt gestattet ist, würde ich gerne Mitglied werden. Gibt es schon Anmeldeformulare? )
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5304
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ECHO

Habemus SAQM!
Leserzuschrift zur «Rosenbergstrasse 115» in AM 1/2013, Seite 5

A. Sehr geehrter Herr Kollege Hauser Ihre Zuweisung von Herrn Streuli verdankend, teile ich Ihnen mit, dass es sich bei dem vermeintlichen Ekzem am linken Oberschenkel um eine Mykose handelt. Ich habe daher zur Behandlung anstelle der Mykologsalbe Travogencreme verordnet, die er auch für den Fusspilz benützen kann. Mit freundlichen Grüssen Dr. med. Armin Oeri-Jucker, Dermatologie FMH

(Erst durch Ihre Mitteilung [Bullshit] habe ich überhaupt von der Existenz dieser Akademie erfahren. Sofern das einem SEO (simple executive officer) überhaupt gestattet ist, würde ich gerne Mitglied werden. Gibt es schon Anmeldeformulare? )
SAQM, die Schweizerische Akademie für Qualität in der Medizin, wurde zum Wohle der Gesundheitsleistungsempfänger im November 2012 endlich doch noch gegründet. Vordenker und Stakeholder unseres Gesundheitswesens hatten zwar schon Tag und Nacht über effizientes und nachhaltiges Quality Enhancement nachgedacht, aber die SAQM hat uns halt doch noch gefehlt. Dem Qualitätsimage hätte zwar die englische Bezeichnung Swiss Academy for Quality in Medicine (SAFQIM) besser entsprochen. Da muss sich die FMH am BAG ein Beispiel nehmen, dessen SWISS QUALITY AWARD ins Schwarze getroffen hat und dafür garantiert, dass «herausragende Innovationen» prämiert werden, «die das Qualitätsmanagement im Gesundheitswesen voranbringen». Dieser geniale Preis ist für uns derart wichtig, dass er vom BAG-Direktor Pascal Strupler, dem «obersten Hüter unserer Gesundheit», persönlich und feierlich übergeben wird. Dass unser nationales Gesundheitswesen weltweit führend ist, unterliegt ja keinem Zweifel. Daher dürfen wir es nicht unterlassen, auch eine hochwertige Qualität einzubringen. Durch die neu geschaffene Qualitätsakademie wird es möglich, bisherige Hochleistungen zu boostern und den höchsten Qualitätsgipfel zu erklimmen. Erste Erfolge zeichnen sich am Horizont schon heute ab. So führt zum Beispiel das

neue Spitalgesetz weg vom Dornröschenschlaf einiger Krankenhäuser zum qualitätssteigernden Konkurrenzkampf. Infrastruktur, Technik, Apparatepark und Angebote werden verbessert, das Personal fachspezifisch, psychologisch, administrativ und elektronisch fortgebildet und die Hotellerie vermehrt auf Patientenwünsche eingestellt. Um die Patienten wird mit schön bebilderten, erklärenden Flyern geworben, damit sie für ihre Behandlung nach Möglichkeit kein Konkurrenzspital wählen. Als Vorteile werden lichtdurchflutete Zimmer, der neuste Magnetresonanzoder Positronenemissionstomograf, Gebärmöglichkeit unter Wasser, in Indianerhocke oder stehend in psychedelischem Duftsmog mit sanfter Musik von Hansi Hinterseer oder wehenanregender von Joe Cocker angegeben. Anstelle der Spital- oder Diätmenüs kann sich der Patient auch à la carte verpflegen oder einen Big Mac kommen lassen. Als origineller Hinweis auf die Qualität macht zum Beispiel das Glarner Kantonsspital in seinen Flyern auf die grosse Patisserieauswahl aufmerksam, was manche Patienten vom Eintritt in ein ausserkantonales Spital abhält und so dem Gesundheitsdirektor Kosten erspart. Im Gegensatz zu den mannigfaltigen Qualitätsverbesserungen in der Spitalmedizin hapert es bei den frei praktizierenden Ärzten noch gewaltig. Da harren der Akademie für Qualität in der Medizin manche unerledigte Aufgaben. Ein ernstes Problem ist zum Beispiel der Arztbrief. Die SAQM unternimmt bereits Anstrengungen zu dessen Verbesserung und zeigt anhand eines Beispiels den Qualitätsunterschied zwischen den Briefen von zwei Dermatologen, welche den gleichen Patienten konsiliarisch untersucht hatten:

B. Sehr geehrter Herr Kollege Hauser Vielen Dank für die Zuweisung dieses Patienten, der wegen seines Ekzems eine dermatologische Zweitmeinung wünschte. Der erstkonsultierte Fachkollege habe ihn nur kurz untersucht, ihm kaum zugehört, überhaupt nichts erklärt und dann eine Tube billige Creme abgegeben. Bei meiner Untersuchung imponierte die Dermatose am linken Oberschenkel als Dhobie’s Itch (Eccema marginatum, Tinea cruris). Ich habe den Patienten über seine Hautkrankheit und Therapievarianten ausführlich informiert, auch Bilder vom Atlas gezeigt und eine Pilzkultur angelegt. Dass er eine Fussmykose hat, war ihm nicht bewusst, er wird sie jetzt aber auch behandeln. Als Medikamente wählte ich Nizoralcreme und Lamisiltabletten, und für eine erste Kontrollkonsultation haben wir einen Termin in zehn Tagen vereinbart. Indem ich Ihnen für die konsiliarische Zuweisung noch einmal danke, verbleibe ich mit den besten kollegialen Grüssen Dr. med. Ulrich Kurt Reich-Zaster, Dermatologie FMH, Allergologie, Ästhetische Dermatologie, Phlebologie, Laser

Die SAQM stellt anhand dieser Bei-

spiele fest, dass ein verbindlicher Gold-

standard für Arztbriefe dringend nötig

ist, und wird den Entwurf des Muster-

briefes schon Ende 2015 präsentieren.

Die FMH aber darf sich rühmen, mit

der Gründung der SAQM die eidgenös-

sische Gesundheitsqualität einen we-

sentlichen Schritt vorwärtsgebracht zu

haben.

Max Konzelmann

ARS MEDICI 5 ■ 2013

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