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Xundheit in Bärn
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POLITFORUM

Prüfung der Aufnahme weiterer universitärer Medizinalberufe für die Grundversorgung

POSTULAT vom 15.3.2012
Toni Bortoluzzi Nationalrat SVP Kanton Zürich

Der Bundesrat wird gebeten, die Aufnahme weiterer universitärer Medizinalberufe für die Grundversorgung der Bevölkerung zu prüfen.
Begründung Aufgrund des zunehmenden Mangels an Humanärzten sollte der verbesserte Einbezug von ausgebildeten Fachleuten wie Apotheken

geprüft werden. Mit bescheidenem Ausbildungsaufwand sind diese Personen in der Lage, einfache Notfälle und Erkrankungen zu behandeln. Sie schaffen damit eine Entlastung der Notfalleinrichtungen in Spitälern und können dem drohenden Hausarztmangel so wirksam begegnen.

Hierzu die Stellungnahme des Bundesrates vom 16.5.2012

Der Bundesrat teilt die im Postulat geäusserte Meinung, dass es wichtig ist, alle Gesundheitsfachleute einzubeziehen, um eine ausreichende, qualitativ hochwertige medizinische Grundversorgung zu gewährleisten. Er hat immer wieder auf dieses Anliegen hingewiesen und es auch in die laufenden Projekte und Dossiers eingebracht. Für die Hauptakteure der medizinischen Grundversorgung – namentlich die Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Spitäler und Pflegepersonal – bilden die integrierten Versorgungsnetze gute Voraussetzungen, um ihre eigenen Kompetenzen einzubringen und diese mit anderen Leistungserbringern zu koordinieren. Sie tragen damit zu einer sicheren medizinischen Versorgung der Bevölkerung bei, erhöhen das Ansehen ihres Berufs und steigern so seine Attraktivität. Die Teamarbeit in Netzwerken entspricht im Übrigen auch den Vorstellungen der meisten jungen Ärztinnen und Ärzte und anderen Gesundheitsfachpersonen über ihren Beruf. In seinem direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative «Ja zur Hausarztmedizin» legt der Bundesrat den Schwerpunkt auf eine qualitativ hochwertige und allen zugängliche medizinische Grundversorgung. Das Gesundheitssystem muss in Anbetracht der demografischen Entwicklung und der daraus erwachsenden Herausforderungen (mehr Personen mit chronischen oder multiplen Erkrankungen) neue Formen der integrierten und interprofessionellen Versorgung entwickeln. Ein zentrales Element wird dabei die enge Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gesundheitsberufen sein.

Im Interesse einer optimalen Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Berufsgruppen schlägt der Bundesrat vor, die Ziele der Aus- und Weiterbildung der universitären Medizinalberufe im Rahmen der Revision des Medizinalberufegesetzes anzupassen. So sollen alle Fachpersonen über ihre eigenen Aufgaben und die Aufgaben der anderen Fachpersonen bezüglich der medizinischen Grundversorgung im Bild sein. Weiter wird derzeit ein Gesetzesentwurf über die Gesundheitsberufe ausgearbeitet. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Ausbildungsziele in den Gesundheitsberufen auf diejenigen der Medizinalberufe abgestimmt werden müssen, um die Zusammenarbeit zwischen diesen Berufsgruppen zu verbessern. Im Postulat wird weiter die Frage nach der Rolle der Apothekerinnen und Apotheker im Gesundheitssystem aufgegriffen. Der Bundesrat hat am 17. November 2010 beschlossen, im Rahmen der Revision der Medizinalberufeverordnung zwei neue Weiterbildungstitel in Pharmazie einzuführen. Im Auftrag des Parlaments sollen in der laufenden ordentlichen Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) die vorhandenen Fachkompetenzen besser genutzt und die Selbstmedikation wesentlich vereinfacht werden. Apothekerinnen und Apotheker sollen neu gewisse verschreibungspflichtige Arzneimittel auch ohne ärztliche Verschreibung selbstständig abgeben können. Auf diese Weise sollen der Zugang der Bevölkerung zu Arzneimitteln verbessert und unnötige Arztkonsultationen vermieden werden. Weiterhin hat der Bundesrat das Eidgenössische Departement des Innern beauftragt, ihm parallel zur ordentlichen

Revision des Heilmittelgesetzes (2. Etappe) einen Vorschlag für die künftige Regelung der Medikamentenabgabe durch Ärztinnen und Ärzte (Selbstdispensation) zu unterbreiten. Um künftig eine qualitativ hochwertige integrierte Grundversorgung gewährleisten zu können, wird es wesentlich sein, die Rollen und Aufgaben der verschiedenen Berufsgruppen in der Versorgungskette zu klären. Um die Qualität der Grundversorgung wesentlich zu verbessern, ist die Ausrichtung auf eine optimale Zusammenarbeit zentral. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass in Anbetracht der laufenden Geschäfte und Projekte genug unternommen wird, um die Betreuung der Patientinnen und Patienten durch verschiedene Fachleute sicherzustellen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stand der Beratung: Im Plenum noch nicht behandelt.

XUNDHEIT IN BÄRN

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XUNDHEIT IN BÄRN

POLITFORUM

Kostenlose Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene

MOTION vom 8.3.2012
Pierre-Alain Fridez Nationalrat SP Kanton Jura
Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen für ein Programm, das Vorsorgeuntersuchungen für Erwachsene vorsieht, die ohne Kostenbeteiligung für die untersuchte Person von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen werden. Die Modalitäten dieser regelmässigen ärztlichen Untersuchungen – ab welchem Alter, in welchen zeitlichen Abständen, welche Untersuchungen – müssten von medizinischen Fachleuten

unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und der entsprechenden wissenschaftlichen Empfehlungen festgelegt werden.
Begründung Unser Krankenversicherungssystem soll den Schutz der gesamten Bevölkerung ermöglichen. Seine Finanzierung durch Kopfprämien basiert auf dem Grundsatz der Solidarität zwischen den Individuen und zwischen den Generationen. Berücksichtigt man jedoch die unterschiedliche Höhe der Einkommen, so ist auch die Prämienbelastung für die einzelne Person unterschiedlich hoch. Wenn auch die Personen mit den niedrigsten Einkommen zum Teil entlastet werden durch Prämienverbilligungen, ist die Belastung für viele Versicherte hoch, insbesondere für unterprivilegierte und mittelständische Familien. Dies führt dazu, dass oft erhöhte Franchisen gewählt werden.

Wer eine Behandlung in Anspruch nimmt, muss – abgesehen von der Kostenbeteiligung – oft beträchtliche Summen zahlen, bevor er oder sie auch nur einen Franken Rückerstattung von der Krankenkasse bekommen hat. Ein wachsender Anteil an der Bevölkerung verzichtet darum lieber auf eine Behandlung, weil er nicht über die nötigen Mittel für diese Ausgaben verfügt. Berücksichtigt man auch die Kosten für die Zahnbehandlungen, so trifft dies gemäss einer kürzlich erschienenen Studie aus Genf auf beinahe jede fünfte Person zu. Bekanntlich verbessert eine frühzeitige Diagnose die mittel- und langfristigen Prognosen für eine Patientin oder einen Patienten und führt vor allem oft dazu, dass die Kosten für die Behandlung einer Krankheit geringer sind. Abgesehen von den Einsparungen würde das vorgeschlagene Vorsorgeprogramm eine frühzeitige und wirksame Erkennung von Volkskrankheiten wie Herz-KreislaufKrankheiten, Krebs und Suchtkrankheiten sicherstellen.

Dies die Stellungnahme des Bundesrates vom 16.5.2012

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung sieht vor, dass der Bundesrat bestimmte Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung von Krankheiten und vorsorgliche Massnahmen zugunsten von Versicherten, die in erhöhtem Masse gefährdet sind, bezeichnen kann. Die Kosten solcher Untersuchungen werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommen. Solche Untersuchungen und Massnahmen müssen, wie alle Leistungen zulasten der OKP, die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) erfüllen. Der Bundesrat hat die Kompetenz zur Bezeichnung dieser Leistungen an das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) delegiert. Solche Leistungen können zudem von der Franchise ausgenommen werden, sofern sie in national oder kantonal organisierten Präventionsprogrammen durchgeführt werden. Bei der Prüfung von Früherkennungsuntersuchungen und vorsorglichen Massnahmen anhand der WZW-Kriterien ist zu berücksichtigen, dass sich solche Leistungen an (subjektiv) gesunde Personen richten. Es gibt jedoch keine perfekten Unter-

suchungsmethoden; das heisst, mit falschen Resultaten muss gerechnet werden. Jede vorsorgliche medizinische Massnahme kann unerwünschte oder schädliche Wirkungen zeitigen. Dem Nachweis der Wirksamkeit, konkret dem Nachweis, dass der zu erwartende Nutzen den potenziellen Schaden überwiegt, kommt deshalb im Interesse der untersuchten beziehungsweise vorsorglich behandelten Personen einerseits und der Prämienzahler andererseits eine grosse Bedeutung zu. Das EDI hat gestützt auf eine Prüfung der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit verschiedene Früherkennungsuntersuchungen als leistungspflichtig erklärt. Dabei handelt es sich um Blutuntersuchungen bei Neugeborenen zur Suche nach angeborenen Stoffwechselstörungen, regelmässige Untersuchungen der Entwicklung im Säuglings- und Kleinkindesalter sowie um zwei Krebsfrüherkennungsuntersuchungen bei Frauen (Brustkrebs, Gebärmutterhalskrebs). Zudem wurde ein nächster Antrag der Krebsliga Schweiz auf Kostenübernahme für die Dickdarmkrebsfrüherkennung eingereicht. Weitere Früherkennungsuntersuchungen werden bei Personen übernommen, die

ein familiär bedingt erhöhtes Erkrankungsrisiko aufweisen (z.B. Dickdarmkrebs, Hautkrebs). Gesuche auf Kostenübernahme für weitere Früherkennungsuntersuchungen sind entweder nie gestellt oder wegen Nichterfüllung der WZW-Kriterien abgelehnt worden. Die interessierten Fachgesellschaften und Organisationen haben jederzeit die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenübernahme für periodische präventive Untersuchungen im Erwachsenenalter zu stellen. Ein solcher Antrag muss die Informationen enthalten, die erforderlich sind, um die Erfüllung der WZW-Kriterien zu überprüfen. Der Bundesrat erachtet es demnach nicht als sinnvoll, unter Umgehung des etablierten Antrags-, Prüfungsund Entscheidungsprozesses für die Leistungen der OKP ein Programm von periodischen Früherkennungsuntersuchungen für Erwachsene zu etablieren. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
Stand der Beratung: Im Plenum noch nicht behandelt.

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