Transkript
P O L I T- FO RU M
UNDHEIT IN BÄRN
INTERPELLATION
Prävention und WHO — was kommt auf uns zu?
Markus Zemp Nationalrat CVP Kanton Aargau
Interpellation vom 16.6.2010
Der Bundesrat hat sich am 18. Juni 2008 in Sachen Nationales Programm Alkohol 2008—2012 wie folgt geäussert: «Der Bundesrat spricht sich explizit für den konsequenten Vollzug bestehender Gesetze aus und sieht zurzeit keinen Bedarf, neue marktregulierende Massnahmen auf nationaler Ebene vorzuschlagen, wie zum Beispiel die viel diskutierten nächtlichen Verkaufseinschränkungen, Steuererhöhungen oder eine Erhöhung des Abgabealters.» Am 20. Mai 2010 hat die Weltgesundheitsorganisation einer globalen Strategie zur Senkung des schädlichen Gebrauchs von Alkohol zugestimmt. Die nicht bindende Strategie enthält unter anderem Vorschläge, wie die Einführung von Minimumpreisen für alkoholische Getränke, Steuererhöhungen, Einschränkung der Erhältlichkeit und Werbebeschränkungen für alkoholische Getränke. Aktuell laufen auch die Bestrebungen der Eidgenössischen Alkoholverwaltung, das Alkoholgesetz einer Revision zu unterziehen. Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat folgende Fragen zu beantworten:
Hauptsitz der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in Genf
1. Haben sich die Verhältnisse seit der Stellungnahme des Bundesrates vom 18. Juni 2008 dermassen verändert, dass er eine neue alkoholpolitische Strategie verfolgt?
2. Plant er, die zum grössten Teil wirtschaftsfeindlichen Vorschläge der WHO-Strategie zu übernehmen?
3. Wurden bereits WHO-Vorschläge in die zu erwartende Revision des Alkoholgesetzes übernommen?
Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt.
ANFRAGE
Umsetzung des Betäubungsmittelgesetzes
2008 hat die Schweizer Bevölkerung das revidierte Betäubungsmittelgesetz (BtmG) angenommen und die Cannabisinitiative deutlich abgelehnt. Während die Heroinabgabe sofort gesetzlich verankert und umgesetzt wurde, warten die Bevölkerung, die Polizei und Justiz seit zwei Jahren auf die Verordnungsbestimmungen zum Betäubungsmittelgesetz. 1. Wann kann die Verordnung zum Betäubungs-
mittelgesetz erwartet werden? 2. Warum verzögert sich diese Konkretisierung
des BtmG dermassen?
3. Was unternimmt der Bundesrat gegen den Entscheid des Zürcher Stadtparlaments, das sich, gegen den Volkswillen von 2008, erneut für eine Cannabislegalisierung stark macht?
4. Wie gedenkt er, gegen die Untergrabung des Volkswillens und gegen Verstösse gegen das 2008 angenommene Betäubungsmittelgesetz, das heisst vor allem gegen den Handel, Anbau und Konsum von Cannabis, vorzugehen?
Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt.
664 ARS MEDICI 17 ■ 2010
Andrea Martina Geissbühler Nationalrätin SVP Kanton Bern
Anfrage vom 16.6.2010
MOTION
Für eine unabhängige nationale Organisation für Qualitätssicherung
Die FDP-liberale Fraktion, Sprecher: Ignazio Cassis Nationalrat FDP Kanton Tessin Motion vom 16.6.2010
Damit die Qualitätssicherung im Gesundheitswesen gewährleistet werden kann, wird der Bundesrat beauftragt, die Rahmenbedingungen für eine unabhängige Organisation zu schaffen, die die Qualität der Gesundheitsversorgung bewerten und die für die Öffentlichkeit vorgesehenen Resultate veröffentlichen soll.
Begründung Die Qualitätsstrategie des Bundes im Gesundheitswesen, die vom Bundesrat am 28. Oktober 2009 verabschiedet wurde, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Nun muss diese Strategie konkretisiert werden, und es muss ein gesetzlicher Rahmen für die Gründung einer nationalen, unabhängigen Organisation geschaffen werden.
Diese Organisation soll die Koordination auf nationaler Ebene übernehmen, die Qualität bewerten und die Ergebnisse dieser Bewertungen veröffentlichen. Die Antwort des Bundesrates auf die Motion 10.3015 der SGK-N ist nicht klar genug. Die Reformen, die in den Bereichen der stationären und der ambulanten Versorgung durchgeführt wurden (neue Finanzierungsmethode, DRG, Finanzierung von Langzeitbehandlungen bzw. integrierte Versorgungsnetze, Risikoausgleich usw.), können nicht die gewünschte Wirkung erzielen, wenn die Qualität nicht effizient bewertet und die Transparenz nicht durch die Veröffentlichung dieser Bewertungen gewährleistet wird. Mehr als 15 Jahre nach der Verabschiedung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung ist es an der Zeit, seinen Artikel 58 wirksam umzusetzen
und dafür die Führungsrolle klar zu bestimmen. Gegenwärtig sind die Aufgaben im Bereich des Qualitätsmanagements auf sehr viele verschiedene Akteure aufgeteilt, und es fehlt an einer einheitlichen Führung. Dieses Problem muss so schnell wie möglich gelöst werden. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie ihre Freiheit, die Leistungserbringer zu wählen, welche die beste Qualität bieten, steht auf dem Spiel. Gute Qualität bei den Leistungen wirkt sich ausserdem direkt auf die Gesundheitskosten aus: Ausgaben, die durch medizinische Fehler und unangemessene Behandlungen entstehen, können so vermieden werden.
Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt.
MOTION
Bessere Gesundheitsversorgung durch Versorgungsregionen
Thérèse Meyer-Kälin Nationalrätin CVP Kanton Freiburg
Motion vom 16.6.2010
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament folgende Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vorzulegen: Die Kantone werden verpflichtet, fünf bis sieben Versorgungsregionen zu bilden, beispielsweise nach dem Modell der Schweizerischen Sanitätsdirektorenkonferenz, die in regionale Konferenzen gegliedert ist. Diese Versorgungsregionen können, je nach ihrer geografischen Lage, grenzüberschreitend mit den Nachbarländern zusammenarbeiten. Jede Region soll die Gesundheitsversorgung auf ihrem Gebiet garantieren und die notwendige Planung vornehmen. Die Versorgungsregionen schaffen ausserdem Mechanismen für gemeinsame kantonale Entscheide im Bereich der Bedarfsplanung. Der Bundesrat sollte eine Frist für die Umsetzung des Projekts festlegen. Sollten die Kantone diesen Aufgaben nicht zeitgerecht nachkommen, ist der Bund ver-
pflichtet, die Massnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, damit dieses neue System der Gesundheitsversorgung aufgebaut werden kann.
Begründung Die Bildung von fünf bis sieben Versorgungsregionen (bei Bedarf grenzüberschreitend, denn Pilotprojekte für diese freund- und nachbarschaftliche Zusammenarbeit sind bereits angelaufen) würde Rahmenbedingungen schaffen, welche die Optimierung der bereits existierenden Strukturen im Gesundheitswesen fördern würden. Insbesondere würde dadurch den Spitälern eine effektive und effiziente Leistungserbringung ermöglicht werden. Zu dieser Leistungserbringung gehören die optimale Auslastung vorhandener Infrastrukturen, die Bildung von Pools und Kompetenzzentren, die Beseitigung von Doppelspurigkeiten und die konsequente Nutzung von Synergiemöglichkeiten.
Die vorhandenen Ressourcen würden folglich effizienter genutzt, und gleichzeitig würden Qualität und Sicherheit der erbrachten Leistungen erhöht. Die Gesundheitsversorgung soll weiterhin ausschliesslich Aufgabe der Kantone sein, sie muss jedoch über deren Grenzen hinweg regional organisiert werden. So könnten die Kantone die strategischen und operativen Aufgaben gemeinsam übernehmen. Sollte das System der Versorgungsregionen innerhalb der vorgegebenen Zeit scheitern, so trifft der Bund die Anreizmassnahmen, die notwendig sind, damit die Kantone ein neues Modell vorschlagen. Die Bildung von Versorgungsregionen würde die Gesundheitsversorgung verbessern, und der Bevölkerung könnte höchste Qualität zum bestmöglichen Preis geboten werden.
Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt.
ARS MEDICI 17 ■ 2010 665