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Xundheit in Bärn
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660
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P O L I T- FO RU M

UNDHEIT IN BÄRN

MOTION
Statistik zum medizinischen Personal

Marina Carobbio Guscetti Nationalrätin SP Kanton Tessin
Motion vom 18.6.2010

Der Bundesrat wird beauftragt, eine Rechtsgrundlage auszuarbeiten für die Schaffung einer detaillierten Statistik über das gesamte Personal, das in Institutionen des Gesundheitswesens (öffentliche und private Spitäler, Kliniken, Heime, tagesstationäre Einrichtungen, Spitex) sowie in Arztpraxen und in privaten Einrichtungen (Laboratorien) tätig ist. Die Führung der detaillierten Personalstatistiken soll als obligatorisch erklärt werden.

Begründung Der Mangel von medizinischem Personal im Pflegebereich ist ein bekanntes Problem. Alle beteiligten Akteure sind auf der Suche nach Strategien zur Beseitigung dieses Mangels. Ein zielgerichtetes Eingreifen wird jedoch dadurch erschwert, dass es an vollständigen und einheitlichen statistischen Daten fehlt, anhand derer der Personalbedarf (Ärztinnen und Ärzte, medizinisches Hilfspersonal, Krankenfachfrauen und -männer, anderes

Pflegepersonal) quantifiziert werden kann, die aber auch Informationen über das Dienstalter und das Durchschnittsalter der in diesem Sektor tätigen Personen liefern. Gemäss dem von OdASanté 2009 veröffentlichten nationalen Bericht zum Personalbedarf in den Gesundheitsberufen zeigt die heutige Datenbasis der Personalstatisti-

ken Lücken und Mängel. Diese sollten schnellstmöglich behoben werden, da eine verfeinerte Personalstatistik eine deutlich effektivere Planung und Steuerung des Sektors ermöglichen würde.
Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt.

MOTION
Befristete Aufnahme für kassenpflichtige Medikamente

Simonetta Sommaruga Ständerätin SP Kanton Bern
Motion vom 17.6.2010

Der Bundesrat wird beauftragt, das KVG dahingehend zu ändern, dass die Aufnahme von pharmazeutischen Spezialitäten und konfektionierten Arzneimitteln (inklusive Generika) in die Spezialitätenliste (Liste kassenpflichtiger Arzneimittel) auf fünf Jahre beschränkt wird. Die zuständige Behörde kann die Aufnahme während dieser Frist von sich aus, oder auf Gesuch hin, veränderten Verhältnissen anpassen oder widerrufen, wenn die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit oder Wirtschaftlichkeit nicht mehr erfüllt sind. Die Aufnahme nach Ablauf der Frist wird erneuert, wenn die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Begründung Gemäss Artikel 32 KVG müssen die Leistungen, die im Rahmen der obligatorischen Grundversicherung vergütet werden, wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sein. Die Einhaltung dieser Kriterien muss regelmässig überprüft werden. Allfällige Änderungen oder Anpassungen müssen durch die zuständige Behörde verfügt werden. Gegen jede dieser Verfügungen kann die betroffene Industrie rekurrieren. Diese Situation unterscheidet sich grundlegend von der Zulassungspraxis für Arzneimittel, gemäss HMG Artikel 16 gilt die Zulassung von Arzneimitteln für fünf Jahre. Das Institut (Swissmedic) kann den Zulassungs-

entscheid während der Zulassungsdauer von sich aus oder auf Gesuch hin veränderten Verhältnissen anpassen oder widerrufen. Eine analoge Regelung in Bezug auf die Kassenpflicht von Arzneimitteln ist sinnvoll und kohärent. So werden zum Beispiel auch in Frankreich Arzneimittel generell auf fünf Jahre befristet in die Liste der kassenpflichtigen Medikamente aufgenommen; vorbehalten bleiben Überprüfungen, die jederzeit durchgeführt werden können.
Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt.

584 ARS MEDICI 15 ■ 2010

INTERPELLATION
Pilotprojekt zur Unterstützung der Landärzte im Berner Oberland

Ricardo Lumengo Nationalrat SP Kanton Freiburg
Interpellation vom 18.6.2010

Die Ärztegesellschaft des Kantons Bern und die Krankenkasse Visana lancierten ein Pilotprojekt im Berner Oberland, um die Arbeitsbedingungen und die Vergütungen der Landärzte zu verbessern. Dazu wurden die Taxpunktwerte um ein paar Rappen zum Vorteil der praktizierenden Ärzte erhöht (siehe «Berner Zeitung», «Thuner Tagblatt» und «Berner Oberländer» vom 30. Dezember 2010). Ein solches Projekt verdient unterstützt zu werden, weil es grundsätzlich den Fortbestand der Landärzte in wenig privilegierten Bergregionen fördert. Dies garantiert auch die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung auf einem qua-

litativ ausreichenden Niveau. Es ist also durchaus notwendig, die im Berner Oberland gemachten Erfahrungen auf andere dünn besiedelte und wirtschaftlich benachteiligte Bergregionen der Schweiz auszudehnen. 1. Kann der Bundesrat das Ergebnis dieses Pro-
jekts evaluieren und neben der Kosten-Nutzen-Rechnung auch die Bedeutung für die angemessene Gesundheitsversorgung der Bevölkerung würdigen? 2. Wie kann er dieses Projekt konkret unterstützen? 3. Wie beurteilt er die angemessene Ausdehnung auf andere Bergregionen und wirtschaftlich benachteiligte Gebiete?

4. Ist es nötig, damit das Projekt auf andere Bergregionen, dünn besiedelte Gebiete und/oder wirtschaftlich benachteiligte Regionen ausgedehnt werden kann, im Gesetz eine neue Kategorie der Leistungserbringer einzuführen, nämlich die der Landärzte? Oder genügt es, gewisse Bestimmungen des KVG (z.B. Art. 43, 46 KVG) zu modifizieren oder reicht es gar aus, dass die Behörden entsprechende Anpassungen im Tarmed vornehmen?
Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt.

INTERPELLATION
Ritalin
Gibt es in der Schweiz eine Statistik über den zunehmenden Einsatz von Psychostimulanzien wie Ritalin und Concerta? Gedenkt der Bundesrat, angesichts der vonseiten der UNO geäusserten Bedenken in Bezug auf diese Produkte eine eingehende Studie über ihre Wirkung auf lange Sicht und über eventuelle Ersatzmöglichkeiten in Auftrag zu geben?
Begründung Am 29. Januar 2010 veröffentlichte der UN-Kinderrechtsausschuss (CRC) eine formelle Erklärung, in der er seine Besorgnis über den durch Studien bewiesenen starken Anstieg der Verschreibungen von Psychostimulanzien wie Ritalin oder Concerta innerhalb kurzer Zeit an Kinder mit ADHS zum Ausdruck bringt. Der CRC hat sich in Genf versammelt, um die Anwendung der Kinderrechtskonvention in Norwe-

Oskar Freysinder Nationalrat SVP Kanton Wallis
Interpellation vom 18.6.2010
gen zu überprüfen. Dabei wurde ein Anstieg der Verschreibungen von Psychostimulanzien an Kinder im Zeitraum zwischen 1991 und 2003 in Norwegen festgestellt, der um das Zehnfache erhöht war, gefolgt von einem weiteren Anstieg um 70 Prozent seit 2004. Die grossen Pharmaunternehmen haben dadurch grosse Gewinne gemacht; im letzten Jahrzehnt sind die Verkaufszahlen von Psychostimulanzien in Norwegen um 4000 Prozent gestiegen! Norwegen war der dritte der nordischen Staaten, der vom CRC bezüglich der Verabreichung kokainähnlicher Drogen (die Psychosen, Herzanfälle und Schlaganfälle verursachen können) durch die Psychiatrie an Kinder analysiert wurde.
Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt.

ARS MEDICI 15 ■ 2010 585