Transkript
P O L I T- FO RU M
UNDHEIT IN BÄRN
POSTULAT
Reduktion der Anzahl Spitäler in der Schweiz
Jürg Stahl Nationalrat SVP Kanton Zürich
Postulat vom 11.12.2009
Der Bundesrat wird beauftragt einen Bericht über eine mögliche Reduktion der Anzahl Spitäler in der Schweiz, insbesondere in Bezug auf die Akutversorgung, auszuarbeiten. Dieser Bericht soll einen globalen und nationalen Ansatz einer Spitalplanung, den tatsächlichen Bedarf für die Akutversorgung in unserem Land, das realisierbare Einsparpotenzial sowie die politische Machbarkeit eines solchen Ansatzes darstellen.
Begründung Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Gesundheitskosten jedes Jahr in beträchtlichem Mass ansteigen und dass die unternommenen Anstrengungen bis heute nicht zum erhofften Er-
folg geführt haben, beantrage ich beim Bundesrat die Ausarbeitung eines umfassenden Berichts mit der Perspektive einer Reduktion der Anzahl Spitäler in der Schweiz. Basierend auf der Studie «Spitalplanung, Vision und Massnahmen, Modellversuche für die Schweiz» von Domenighetti/ Stähelin/Crivelli (2002) erachte ich es als angebracht, dass eine echte Debatte über die Spitalüberkapazität bei der Akutversorgung stattfindet. Sich auf die durchschnittliche Bettenzahl und die durchschnittliche Grösse der Spitäler im Vergleich zur aktuellen Bevölkerungszahl in der Schweiz beziehend, gelangt die Studie zum Schluss, dass ungefähr 40 Spitäler mit Akutversorgung für die Schweiz ausreichen würden, d.h. ungefähr 24 000 Betten. Das Einsparpotenzial wäre auf drei Ebenen
realisierbar. Vorstellbar ist eine Reduktion der Anzahl unzweckmässig belegter Betten, eine Verkürzung der durchschnittlichen Spitalaufenthaltsdauer und schliesslich Skaleneffekte aufgrund einer Zusammenlegung der leistungsstärksten Spezialitäten in Spitälern mit 300 bis 600 Betten. Dieser Bericht des Bundesrats soll das politische Bewusstsein wecken, unsere Vorhaben in die Richtung einer Reduktion der Anzahl Spitäler mit Akutversorgung in der Schweiz zu lenken und die Möglichkeiten einer nationalen Spitalplanung, welche den verschiedenen regionalen Gegebenheiten Rechnung trägt, aufzuzeigen.
Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt
POSTULAT
Was hat der Wettbewerb unter den Krankenkassen gebracht?
Jacqueline Fehr Nationalrätin SP Kanton Zürich
Postulat vom 10.12.2009
Der Bundesrat wird beauftragt in einem Bericht aufzuzeigen, inwiefern sich der Wettbewerb zwischen den privaten Krankenkassen in den 13 Jahren seit Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes in den Bereichen Kostenkontrolle und Kostendämpfung, Innovation, Stärkung der Prävention sowie Solidarität ausgewirkt hat. Dabei ist auch ein Vergleich mit dem Bereich Unfall und dabei vor allem mit der Suva zu ziehen. In einem zweiten Teil soll der Bericht darlegen, welche Erwartungen der Bundesrat an die Krankenkassen und -versicherungen in Zukunft hat. Dabei soll klar werden, welche Ziele der Bundesrat für die kommenden Jahre in den oben genannten Bereichen (Kostenkontrolle und Kostendämpfung, Innovation, Stärkung der Prävention sowie Solidarität) setzt und wie er sie mit den vorhandenen Strukturen erreichen will.
Begründung Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, welches die Durchführung der obligatorischen Krankenversicherung einer Vielzahl privater Krankenkassen und Krankenversicherungen überträgt. Begründet wird dies damit, dass der so geschaffene Wettbewerb zu einer besseren Kostenkontrolle und mehr Innovation sowie allgemein zu einer effizienteren und effektiveren Gesundheitsversorgung führe. Der anstehende Prämienschub und das nach wie vor kleine Angebot an innovativen Versorgungsmodellen lässt nicht darauf schliessen, dass diese Ziele erreicht worden wären. Es ist unbestritten, dass eine grosse Zahl von Faktoren zum Funktionieren eines Gesundheitssystems beitragen (Steuerung, Aufteilung der Verantwortung zwischen Bund, Kantonen, Krankenkassen und Leistungserbringern, Eigentumsverhältnisse, Finanzierungsflüsse, wirtschaftliche
Interessen der Leistungserbringer und der Industrien usw.). Da in unserem System die Krankenversicherungen aber eine zentrale Rolle in der Steuerung der Angebote sowie als Tarifpartner bei den Kosten haben, ist es für die Weiterentwicklung der Gesundheitspolitik notwendig, dass wir genauer wissen, welche Effekte ihr Tun hat. Aus denselben Gründen müssen auch die Ziele für die Zukunft transparent formuliert werden, damit auch sie regelmässig überprüft werden können.
Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt
48 ARS MEDICI 2 ■ 2010
MOTION
Eigenverantwortung durch flexiblere Wahlfranchisen stärken
Felix Gutzwiller Ständerat FDP Kanton Zürich
Motion vom 10.12.2009
Der Bundesrat wird beauftragt, die Artikel 93 bis 95 der teilrevidierten und per 1. Januar 2010 in Kraft tretenden Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung (KVV) wie folgt anzupassen: Es sollen Versicherungsformen zugelassen werden, bei denen die Versicherten sich in stärkerem Ausmass an den Kosten beteiligen können als bisher. Die Versicherer sollen Wahlfranchisen in verschiedenen Abstufungen mit einer Obergrenze von 3000 Franken (bisher: maximal 2500 Franken) anbieten. Der Rabatt für die Versicherten soll durch das zusätzlich übernommene Risiko erhöht werden.
Begründung Die vom Bundesrat im Juli 2009 verabschiedete Teilrevision der Krankenversicherungsverordnung
(KVV), welche per 1. Januar 2010 in Kraft tritt, sieht unter anderem vor, die Prämienrabatte bei der höchsten der heute wählbaren Franchise (2500 Franken pro Jahr) von 80 auf 70 Prozent zu senken. Diese Massnahme wurde mit dem Argument gerechtfertigt, dass die Versicherten mit einer hohen Wahlfranchise grundsätzlich weniger Kosten auslösen als die übrigen Versicherten, dass aber ihre Prämienrabatte höher sind als das zusätzlich eingegangene betragsmässige Risiko. Die beschlossenen Massnahmen sollen demnach zu einer versicherungsmathematisch korrekten Festlegung der Prämienrabatte führen und somit die Solidarität innerhalb des Systems der Krankenversicherung stärken. Tatsache ist aber, dass die Kürzung der Prämienermässigung dazu führen wird, dass der Anreiz, eine höhere Franchise oder gar die Maximalfran-
chise zu wählen, deutlich abnehmen wird. Die Wahlfranchise ist ein geeignetes Instrument, um das Kostenbewusstsein sowie das eigenverantwortliche Handeln der Versicherten im Gesundheitswesen zu stärken. Dank dem Angebot von höheren Wahlfranchisen (mit Obergrenze von 3000 Franken), mit einem entsprechend höheren Prämienrabatt, wird dem Krankenversicherungssystem hingegen erlaubt, diejenigen Versicherten, welche mehr Eigenverantwortung und somit auch ein grösseres finanzielles Risiko auf sich nehmen, zu belohnen und im gleichen Zug gewisse Fehlanreize im Gesundheitswesen zu korrigieren.
Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt
INTERPELLATION
Aktuelle Love-Life-Stop-Aids-Kampagne
Mit der aktuellen Love-Life-Stop-Aids-Kampagne versuchen das BAG und die Aids-Hilfe Schweiz ein breites Publikum über verschiedene Medien wie Internet, Fernsehen, Plakate etc. zu erreichen. Das BAG schreibt auf seiner Internetseite: «Der ungeschützte Spontansex soll keineswegs verharmlost werden.» Man fragt sich jedoch bei den sexuell aufgeladenen Clips, ob dieses Ziel wirklich erreicht werden kann oder ob es nicht sogar dem Spontansex ein cooles Image verpasst. Damit wür-
den die angegebenen Ziele der Kampagne unterminiert, haben doch Bilder eine ungleich stärkere Wirkung als eine eingeblendete Kurzbotschaft. Ich bitte deshalb den Bundesrat, den Sachverhalt zu überprüfen und namentlich folgende Fragen zu beantworten: 1. Stimmt er den obigen Beobachtungen zu? 2.Wie stellt das BAG sicher, dass Kinder den sehr
expliziten Botschaften dieser Werbefilme nicht ausgesetzt sind?
Pius Segmüller Nationalrat CVP Kanton Luzern
Interpellation vom 10.12.2010
3.Wie stellt er sicher, dass das BAG in Zukunft die Werbung zielgruppengerechter und damit effizienter gestaltet?
Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt
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