Transkript
P O L I T- FO RU M
UNDHEIT IN BÄRN
Standards für die Veröffentlichung von Daten über die
medizinische Behandlungsqualität
Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob Standards für die Veröffentlichung von Daten über die medizinische Behandlungsqualität nicht explizit und verbindlich festgelegt werden sollen.
Begründung Die Sicherung der medizinischen Behandlungsqualität ist ein wichtiges Anliegen des KVG (Art. 58 und Art. 77). Erst seit Januar 2009 sind aber die Leistungserbringer verpflichtet (Art. 22a), Daten über die Behandlungsqualität dem Bundesamt für Statistik kostenlos zu übermitteln. Diese Gesetzesänderung hat erfreulicherweise Schwung in die Veröffentlichung von Daten über die medizinische Behandlungsqualität in Schweizer Spitälern gebracht. Es besteht aber die Gefahr, dass ein Wildwuchs von Publikationen über Qualitätsdaten entsteht, die nicht einmal miteinander verglichen werden können, weil sie auf unterschiedlichen Informationsstandards beruhen.
Steuer- und Prämienzahler haben das Recht, Einblick in die Qualität der erbrachten medizinischen Leistungen zu erlangen. Diese Information muss jedoch nach einheitlichen Standards (risikobereinigt) aufbereitet werden und soll leicht fürs Publikum zur Verfügung stehen. Nur so können Steuer- und Prämienzahler ihr Verhalten in Bezug auf die Spitalwahl vernünftig gestalten. Nur so kann sich eine echte Wahlfreiheit für die Patienten herauskristallisieren. Und nur so kann ein auf Qualität und Leistung basierender Wettbewerb zwischen den Spitälern entstehen. Viele Risiken und Gefahren sind mit der Interpretation dieser Daten verbunden: Jedes Spital hat sein Patientenportfolio, das normalerweise nicht identisch mit demjenigen eines anderen Spitals ist. Vergleiche sind somit schwierig. Zudem stellt ein solcher Vergleich auch riskante Anreize dar: Die Spitäler könnten Patientenportfolios so gestalten, dass die Behand-
Ignazio Cassis, Nationalrat FDP, Kanton Tessin, reichte am 12.6.2009 folgendes Postulat ein.
lungsergebnisse fälschlicherweise in einem guten Licht erscheinen (z.B. Ausschliessen von komplizierten Krankheitsbildern). Es braucht also klare und explizite Kriterien für die Datenaufbereitung und die Informationsvermittlung. Es ist zurzeit aber nicht klar, wer für die Festlegung dieser Standards respektive Kriterien zuständig ist. Die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften hat hierzu erfreulicherweise erste Standards definiert, die jedoch nicht verbindlich sind.
Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt.
Gefährdungspotenzial von Internet und Online-Games
Der Bundesrat wird beauftragt ■ wissenschaftliche (epidemiologische) Grundla-
genforschung in Auftrag zu geben, welche insbesondere Ausmass, Umfang und Art der Problemlasten im Bereich der problematischen Nutzung von Online-Medien mit besonderer Berücksichtigung von Online-Games und der spezifischen Gefährdung Jugendlicher untersucht. ■ zu prüfen, ob die regelmässig vom Bundesamt für Statistik durchgeführte schweizerische Gesundheitsbefragung zusätzliche Fragen zur Nutzung von Bildschirmmedien und Online-Spielen aufnehmen könnte. ■ die Verantwortlichkeiten betreffend problematischer Nutzung von Online-Medien/Online-Sucht, mit besonderer Berücksichtigung von OnlineSpielen und der spezifischen Gefährdung Jugendlicher, innerhalb der Bundesverwaltung zu klären respektive dem für Suchtprävention zuständigen Bundesamt für Gesundheit einen entsprechenden Auftrag und Ressourcen zuzuteilen.
Begründung: Institutionen im Suchtbereich sehen sich zusehends mit Jugendlichen und deren erwachsenen Bezugspersonen konfrontiert, die Online-Medien — insbesondere interaktive Online-Spiele — exzessiv nutzen. Die Fachkreise diskutieren die Problematik unter dem Begriff Online-Sucht (franz. Cyber-dépendance). Verlässliche Zahlen und Studien zur Situation in der Schweiz fehlen. Das Ausmass der effektiven Problemlasten und Gefährdungspotenziale ist unbekannt. Diese Lücke muss dringend geschlossen werden. Die parlamentarische Gruppe «Suchtpolitik, Prävention und Jugendschutz» hat sich am 19. März 2008 neu konstituiert. Sie kann nach Gesprächen mit Fachleuten aus dem Suchtbereich und der Adoleszentenmedizin die zurückhaltende Position des Bundesrats nicht teilen, welche er in seiner Antwort auf die Interpellation Forster (07.3617) unter Rekurs auf veraltetes Zahlenmaterial formuliert. Die Gruppe sieht eine dringende Notwendigkeit, die Forschungslücken zu schliessen — ohne dadurch andere
Barbara SchmidFederer, Nationalrätin CVP, Kanton ZH, reichte am 10.6.2009 ein Postulat ein.
Forschungsvorhaben im Suchtbereich zu beschneiden — um über ein zuverlässiges Fundament für das allfällige Ergreifen von Massnahmen zu verfügen. Die Gruppe sieht eine Gefahr darin, die Problematik des Internets einseitig auf (pädo-)kriminelle Inhalte einzuschränken, auch wenn hier ein besonderes Gefahrenpotenzial besteht. Zudem ist den Anzeichen Rechnung zu tragen, wonach auch erwachsene Userinnen und User problematische Konsummuster entwickeln, welche nicht zuletzt massive betriebs- und volkswirtschaftliche Folgekosten haben.
Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt.
688 ARS MEDICI 17 ■ 2009
Billigkrankenkassen — Mitursache für Prämienexplosion?
Was unternimmt das BAG, um die Entsolidarisierung sowie Prämienexplosion wegen Billigkrankenkassen zu unterbinden? Billigkrankenkassen schwächen mit ihrer Jagd auf «gute Risiken» die Solidarität. Darüber hinaus entziehen sie mit ihren (Ab-)Werbemethoden dem eigentlichen Versicherungszweck Abermillionen für Provisionen und Boni von Transfervermittlern. Jene haben erhöhte Prämien zur Folge.
Es antwortete Bundesrat Pascal Couchepin: La loi fédérale sur l'assurance-maladie (LAMal) prévoit que l'assurance-maladie sociale est pratiquée par plusieurs assureurs en concurrence les uns avec les autres. Le Parlement a décidé d'affiner la compensation des risques à partir de 2012 et d'introduire un nouveau critère déterminant: le séjour dans un hôpital. Ainsi, la propension à assurer les personnes présentant un faible risque de maladie diminuera avec ce nouveau facteur. La LAMal prévoit un système de concurrence suivant lequel les assureurs consacrent des moyens à la publicité et pour les commissions destinées aux intermédiaires. Ces moyens font
partie des frais administratifs. L'Office fédéral de la santé publique (OFSP) examine l'adéquation des frais administratifs lors de la procédure d'approbation des primes. Pour ce faire, il compare les frais administratifs de chaque assureur avec ceux des assureurs similaires. Tant que les dépenses pour le marketing et la publicité restent dans le cadre des frais administratifs habituels, il n'intervient pas. L'OFSP examine actuellement la nécessité d'intervenir par voie de circulaire pour prévoir des restrictions aux commissions destinées aux intermédiaires.
Nachfrage Josef Lang: Geschätzter Herr Bundesrat, diese Quersubventionierung von Billigkassen durch Zusatzversicherungen bedeutet ja eine Vermischung von zwei verschiedenen Rechten. Ist das, genau genommen, legal? Und ist es, selbst wenn es legal ist, legitim?
Pascal Couchepin: C'est légal parce que les assurances complémentaires sont des assurances privées. Si elles dégagent un bénéfice, elles peuvent en faire ce qu'elles veulent. Certaines peuvent le distribuer aux actionnaires, d'autres
Die Frage wurde am 2.6.2009 von Nationalrat Josef Lang, Grüne Fraktion, Kanton Zug, eingereicht.
peuvent accumuler des réserves, d'autres peuvent encore subventionner l'assurance-maladie de base. Est-ce que c'est légitime? Ce ne serait certainement pas légitime si l'on subventionnait les assurances complémentaires par les assurances sociales. Mais a priori, on ne peut pas dire que c'est illégitime de diminuer les frais d'une assurance sociale aux dépens d'une assurance privée. C'est tout à l'avantage des assurés de l'assurance sociale. Il est vrai que cela introduit un élément de distorsion de concurrence entre les caisses qui disposent de surplus dégagés par les assurances complémentaires au profit des assurances de base. Mais notre premier but, ce n'est pas d'assurer l'égalité de traitement entre les caisses, d'assurer une concurrence absolument gentillette entre les caisses. Notre premier but, c'est de faire en sorte que les assurés sociaux paient le moins possible. Et s'ils reçoivent des dons de l'assurance complémentaire, je ne crois pas que ce soit illégitime.
Doris Stump, Nationalrätin SP, Kanton AG bittet am 12.6.2009 den Bundesrat mit einer Interpellation um die Beantwortung folgender Fragen:
Im neuen Bericht zum Lärmmonitoring in der Schweiz wird festgehalten, dass chronischer Lärm neben ökonomischen Folgen auch gravierende gesundheitliche Probleme verursacht, die von Stress und Nervosität über psychosomatische Störungen bis zu Kopfschmerzen, Blutdruckerhöhungen und
Gesundheitliche Schäden des Lärms
Herz-Kreislauf-Problemen führen. Die Kosten für die gesundheitlichen Kosten, die durch Lärm verursacht werden, sind enorm, zudem werden jährlich 133 frühzeitige Todesfälle als Folge von Lärmbelastungen ausgewiesen. Trotzdem ist das Bewusstsein bei der Bevölkerung für die gesundheitlichen Gefährdungen durch Lärm nicht stark entwickelt.
Angesichts dieser Fakten bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie gedenkt er die Bevölkerung besser über ihre Lärmsituation und deren Folgen für die Gesundheit zu informieren?
2. Wie beurteilt er die Kosten, die der Verkehrslärm (Strasse, Schiene, Luft) für das Gesundheitswesen verursacht?
3. Welche Massnahmen trifft das Bundesamt für Gesundheit, um die lärmbedingten Kosten für das Gesundheitswesen zu reduzieren?
ARS MEDICI 17 ■ 2009 689