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FORUM
Warum eine sinnvolle Impfkampagne nur schleppend verläuft
Zur HPV-Impfung im Kanton Aargau
Über unseren Kopf hinweg entschieden und kärglich honoriert — so ist die Impfung gegen das humane Papillomavirus (HPV) bei jungen Frauen für Ärztinnen und Ärzte in freier Praxis ein Ärgernis.
Claudia Zuber
Im Kanton Aargau herrscht unter den Hausärzten Unmut gegenüber der vom Kanton angeordneten Impfkampagne, die unter anderem auch in den Arztpraxen stattfinden sollte. Die kantonal subventionierte Impfkampagne beschränkt sich auf Frauen zwischen 16 und 19 Jahren. 2008 ist bezirksweise via kantonalen Impfdienst die Impfung der jüngeren
Am 1. Juli 2009 wird ein neuer Vertrag zwischen Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK), Santésuisse und Herstellerfirma den alten Vertrag ablösen. Der neue Vertrag ist wiederum ein Jahr gültig. Dann wird die Entschädigung für praktizierende Ärzte neu 21 Franken betragen, sofern sie ins kantonale Impfprogramm aufgenommen wurden.
Auch diese Impfkampagne wurde ohne Rücksprache mit den Hausärzten von den kantonalen Behörden angeordnet, wie es bei anderen medizinischen Leistungen auf Bundesebene — zum Beispiel beim Labortarif — auch passiert. Ein Teil der Anerkennung bei der Ausübung unseres schönen Berufs liegt auch in einer angemessenen Entschädigung. So gesehen habe ich Verständnis für die Frustration bei vielen meiner Kollegen und den
mangelnden Anreiz der jungen
Ärzte, sich in einer privaten
«Ein Teil der Anerkennung bei der Ausübung unseres schönen Hausarztpraxis zu engagieren.
Berufs liegt auch in einer angemessenen Entschädigung.»
Im Angestelltenverhältnis (Spitalarzt, HMO-Praxis) mit einer
guten Entlöhnung ohne unter-
Mädchen (11 bis 15 Jahre) in den Schulen Diese Zeit ist meiner Ansicht nach viel zu nehmerisches Risiko und mit geregelter
organisiert worden. Der halbe Kanton knapp angesetzt. Für die Praxis wird pro Arbeitszeit ist das wahrscheinlich ein
Aargau sollte bis Ende dieses Schuljah- Impfung mit insgesamt 159 Franken (Imp- vernachlässigbarer Aspekt.
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res geimpft sein. Die Bezahlung dieser Dienstleistung in der Arztpraxis lässt zu wünschen übrig. Der Impfstoff kann beim Kanton für 143.35 Franken pro Dosis (Fixpreis ohne
fung 143.35 Franken plus Umtriebe 15.65 Franken entsprechend 5 Minuten Zeitaufwand) abgerechnet. Diese Entlöhnung ist für viele in der Grundversorgung tätige Ärzte einfach inakzeptabel. So gibt es
Dr. med. Claudia Zuber FMH Allgemeinmedizin
5504 Othmarsingen E-Mail: claudia.zuber@hin.ch
Marge) bestellt werden, und dies nur in im Kanton Aargau Kollegen, welche diese
Zehnerpackungen. Die Bestellung, Lage- Impfung wegen der schlechten Entlöh-
rung und Verwaltung erfolgt in der Pra- nung schlichtweg nicht anbieten und die
xis. Die Patientinnen können sich für die jungen Frauen an den kantonalen Impf-
Impfung anmelden, werden beraten und dienst oder die Spitalambulatorien ver-
geimpft. Die Impfung muss in die Impf- weisen. Es gibt Kantone, in denen für die
karte eingetragen und die Liste der Ge- Leistung in der Praxis das Doppelte ver-
impften nachgeführt werden, damit spä- rechnet werden darf. So muss es nieman-
ter so die Abrechnung via Kanton ge- den wundern, wenn diese empfohlenen,
macht werden kann. Alle diese Umtriebe sinnvollen Impfkampagnen im Kanton
sind zeitmässsig mit 5 Minuten berechnet. Aargau eben nur schleppend anlaufen.
532 ARS MEDICI 13 ■ 2009