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Ärztliche Medikamentenabgabe in Zürich: Traum oder Wirklichkeit?
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Am 30. November 2008 entschied sich das Zürcher Stimmvolk mit fast 54 Prozent für die Volksinitiative «Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug». Der zuständige Regierungsrat stellte daraufhin in Aussicht, dass auch die Stadtzürcher und die Winterthurer Ärztinnen und Ärzte ab 2010 Medikamente abgeben dürfen. Wird dies nun Wirklichkeit oder bleibt es ein Traum?
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OFFIZIELLES ORGAN

Ärztliche Medikamentenabgabe in Zürich: Traum oder Wirklichkeit?

Am 30. November 2008 entschied sich das Zürcher Stimmvolk mit fast 54 Prozent für die Volksinitiative «Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug». Der zuständige Regierungsrat stellte daraufhin in Aussicht, dass auch die Stadtzürcher und die Winterthurer Ärztinnen und Ärzte ab 2010 Medikamente abgeben dürfen. Wird dies nun Wirklichkeit oder bleibt es ein Traum?

Wie nicht anders zu erwarten war, stellen die Apotheker auch diese Abstimmung infrage. Drei Mal schon hat sich das Zürcher Stimmvolk deutlich ausgesprochen. Und dennoch geben die Apotheker nicht auf. Mit einer Beschwerde ans Bundesgericht versuchen sie nun, die Volksinitiative als bundesrechtswidrig zu brandmarken. Und zwar mit dem Hinweis, der Gesetzestext verletze das Krankenversicherungsgesetz, das Heilmittelgesetz und das Medizinalberufegesetz.
Nichts Neues für das Bundesgericht Zu beachten gilt, dass das Bundesgericht die Frage der ärztlichen Medikamentenabgabe bereits mehrmals als im Ermessensspielraum der Kantone beurteilte. Insofern ist diese Beschwerde für das Bundesgericht materiell nichts Neues. Neu ist einzig die Anrufung des Medizinalberufegesetzes. Dieses Ausbildungsgesetz beinhaltet weder eine Richtungsweisung noch konkrete Angaben zur ärztlichen Medikamentenabgabe. Es ist ein bewusst flexibel gehaltenes Gesetz, das in etwa die Ausbildungsfelder definiert, die zu einem medizinischen Diplom führen sollen. Wenn nun die Apotheker behaupten, die Ärzte verstünden nichts von Medikamenten und dürften diese deshalb nicht

abgeben, dann stellen sie hiermit die weltweite Medizin auf den Kopf.
Arztpraxen schliessen? Ärzte werden so ausgebildet, dass sie Krankheiten diagnostizieren und therapieren können. Hierbei spielen Medikamente selbstredend eine ganz besondere Rolle. Wenn also den Ärzten die Kompetenz abgesprochen wird, Medikamente anwenden oder mit diesen umgehen zu können, dann können wir die Arztpraxen gleich schliessen. In diese Richtung gehen aber die rechtlichen Überlegungen der Apotheker. Sie meinen, dass für alles und jedes eine Zusammenarbeit von Ärzten und Apotheken nötig wäre. Denn sie seien die alleinigen Medikamentenspezialisten …
Das Medizinalberufegesetz regelt die Selbstdispensation nicht! Der Gesetzgeber des Medizinalberufegesetzes hatte eine solch weitgehende Arbeitsteilung nie vor Augen. Insofern vertrauen wir auf die korrekte Interpretation des Gesetzes durch das Bundesgericht. Prof. Thomas Fleiner, der als juristisches Gewissen in der Expertenkommission beim Medizinalberufegesetz mitwirkte, weist solche Interpretationen ebenfalls weit von sich. Er schrieb in einem Zei-

tungsartikel klar und deutlich, dass der Gesetzgeber sicher nicht die Selbstdispensation (SD) unterbinden wollte.

Zeitgewinn als Ziel

Die seitens der Apotheker verfolgte per-

manente Opposition scheint zweierlei zu

bezwecken. Erstens soll möglichst viel

Zeit gewonnen werden, bis die ärztliche

Medikamentenabgabe auch in den Städ-

ten Zürich und Winterthur zulässig wird.

Dies, um sich die Monopolrenten noch

so lange wie möglich zu sichern. Zwei-

tens versuchen die Apotheker mit ihrem

permanenten «Gestürm» ans Bundesge-

richt die bisherige Rechtsposition dessel-

ben aufzuweichen. Hoffen wir, dass das

Bundesgericht dies nicht zulässt und die

bisherige Linie weiterführt. Ganz abge-

sehen davon, dass das Bundesgericht

eine erfolgte Volksabstimmung als un-

gültig sowie die Rechtssysteme von

13 respektive 17 Deutschschweizer SD-

Kantonen als unrechtmässig erklären

müsste … In diesem Sinne vertrauen wir

auf das Bundesgericht und hoffen auf

einen schnellen Entscheid.

Dr. Sven Bradke Geschäftsführer der Ärzte mit
Patientenapotheke (APA) Internet: www.patientenapotheke.ch

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OFFIZIELLES ORGAN

Einladung zur Generalversammlung mit anschliessender Fortbildung
Donnerstag, 19. März 2009, 15.00 Uhr, Hotel Krone Unterstrass, Zürich

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren
Im Namen des Vorstandes laden wir Sie offiziell zur diesjährigen Generalversammlung (GV) unserer Vereinigung vom 19. März 2009, 15.00 Uhr, ins Hotel Krone Unterstrass nach Zürich ein. Es freut uns, Ihnen im Anschluss an die Generalversammlung auch eine Fortbildung zum Thema «Optimale Organisation einer SD-Praxis» anbieten zu können. Die Praxisapotheke soll möglichst effizient betrieben werden, ohne dabei die Qualitätssicherung zu vernachlässigen. In den letzten Jahren wurden hierfür neue Instrumente geschaffen. Unsere Fortbildung vermittelt Ihnen praktische Tipps, wie Sie Ihre administrativen Abläufe verbessern und die Qualitätssicherung unter Beachtung der rechtlichen Aspekte korrekt und einfach umsetzen können.
Wir freuen uns auf Ihren zahlreichen Besuch und danken Ihnen für Ihre Anmeldung bis spätestens 9. März 2009.

Programm vom 19. März 2009
15.00 Uhr Eröffnung der APA-Generalversammlung durch Dr. med. Hans-Ulrich Kull, Präsident
Statutarische Traktanden
16.15 Uhr Pause
16.30 Uhr Fortbildung: «Optimale Organisation einer SD-Praxis» Begrüssung durch Dr. med. Hans-Ulrich Kull, Präsident
Rechtliche Grundlagen Dr. rer. publ. HSG Sven Bradke, Geschäftsführer
Eine moderne und effiziente Praxisorganisation Dr. med. Mathias Wenger, FMH für Innere Medizin, Frauenfeld
Qualitätssicherung in der Praxisapotheke Dr. med. Simon Otth, Vizepräsident
Fragerunde
18.00 Uhr Feiner Imbiss

Anmeldung: APA Postfach 191, 9006 St.Gallen Tel. 071-246 51 40 Fax 071-246 51 01 E-Mail: claudia.flach@mediapolis.ch

Durchführungsort: Hotel Krone Unterstrass Schaffhauserstrasse 1, 8006 Zürich Tel. 044-360 56 56
Wegbeschreibung: Tramlinie ab Hauptbahnhof: Sie nehmen ab Bahnhofquai die Tramlinie 11 Richtung Messe/Hallenstadion oder die Tramlinie 14 Richtung Seebach und stei-

gen an der dritten Haltestelle Kronenstrasse aus. Das Hotel ist gleich neben der Tramhaltestelle.
Parkhaus: Stampfenbach Parking (Stampfenbachstrasse/Ecke Niklausstrasse), 200 m vom Hotel entfernt.
Die Generalversammlung wird durch Novartis und Sandoz unterstützt.

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