Metainformationen


Titel
Rosenbergstrasse 115
Untertitel
-
Lead
30. November. Es war ein schöner sonniger Nachmittag auf dem Land. Der eine oder andere Spaziergänger, die eine oder andere Familie, führte seinen/ihren Hund aus. Vorläufig noch ohne Spezialbewilligung. Das wird sich nun auch im Kanton Zürich ändern. In Zukunft wird der Nachweis von Kursen (teuren Kursen, wie alle Kurse, die obligatorisch sind) für das gleiche harmlose Sonntagsvergnügen nötig sein.
Datum
Autoren
-
Rubrik
Rubriken — MEDIEN - MODEN - MEDIZIN
Schlagworte
-
Artikel-ID
13876
Kurzlink
https://www.rosenfluh.ch/13876
Download

Transkript


MEDIEN ■ MODEN ■ MEDIZIN
Rosenbergstrasse 115

30. November. Es war ein schöner sonniger Nachmittag auf dem Land. Der eine oder andere Spaziergänger, die eine oder andere Familie, führte seinen/ihren Hund aus. Vorläufig noch ohne Spezialbewilligung. Das wird sich nun auch im Kanton Zürich ändern. In Zukunft wird der Nachweis von Kursen (teuren Kursen, wie alle Kurse, die obligatorisch sind) für das gleiche harmlose Sonntagsvergnügen nötig sein. Wohlan, das Volk will Gesetze und Verbote; es macht sie sich. Und erlegt sich gleich noch ein neues Verbot auf: das des Vorausdenkens. Nun denn: Der Krug geht zum Brunnen, bis … und das Volk will Verbote, bis es daran erstickt. Aber das Volk hat eben immer Recht in einer Demokratie. Fragt sich nur, ob die Demokratie immer das Richtige ist für das Volk. Unzulässige Fragen natürlich, Sonntagsfragen. Denn die Demokratie ist angeblich die am wenigsten schlechte Staatsform. Zweifeln Sie auch manchmal daran? Nur ganz ganz kurz?

■■■
Zunächst also: Gratulation dem Abstimmungskomitee, der AGZ und allen, von APA, FMP und Puurehusgruppe bis zu jenen, die sich in ihren Praxen engagiert und standespolitische Basisarbeit geleistet haben, zu ihrem Erfolg. Der wie immer auch der Erfolg jener ist, die sich kaum angestrengt haben. So ist das Leben: Die einen schieben, die anderen fahren Trittbrett – und die Dritten motzen über beides.
■■■
Abstimmungserfolge solcher Art sind ein Grund zum Festen und Feiern bis in die Nacht hinein – sollte man meinen. Schliesslich profitieren nicht nur Patienten und Krankenkassen von der Selbstdispensation, sondern, man wird das ja noch sagen dürfen, auch die Ärztinnen und Ärzte. Warum

also kein öffentlicher Apéro mit Krankenkassen und Patienten als Gästen, im Sinne von: gemeinsam haben wir der Vernunft nun schon zum dritten Mal hintereinander zum Durchbruch verholfen – wir danken Ihnen. Na gut, abends wirds in dieser Jahreszeit früh dunkel, und kalt wars auch, an diesem 30. November. Ausserdem verbietet die depressive Wirtschaftslage all zu viel ausgelassene Freude. Vielleicht war das ja der Grund dafür, dass die Feier im Forum Medicorum Turicensium teilnehmermässig eher mässig ausfiel. Einer der anwesenden Kollegen meint, es seien ohnehin die Landärzte gewesen, die den Städtern die SD gesichert hätten, die Stadtärzte wüssten gar nicht, was mit dem Geschenk anzufangen sei und brächten ihre Freude wohl erst mit etwas Verspätung zum Ausdruck. In einigen Jahren.
Richard Altorfer

■■■

Aber eigentlich ging es an diesem 30. November ja um etwas viel Wichtigeres, zumindest im Kanton Zürich. Die Zürcher Ärztinnen und Ärzte haben zum dritten Mal, und zwar ziemlich deutlich und gegen erbitterten und gnadenlosen Widerstand der Apotheker und der sektoriell offenbar doch nicht so liberalen, sondern ziemlich ideologisch verbohrten NZZ, eine Abstimmung gewonnen: Auch in Winterthur und Zürich wird ab Januar 2010 die direkte Medikamentenabgabe an die Patienten erlaubt sein. Sofern die Juristen der Apotheker nicht doch noch einen Weg finden, die lästige Demokratie (s.o.) auszutricksen und beispielsweise nachzuweisen, dass die Aufhebung von Verboten (hier der Selbstdispensation) mittels Initiativen per se nicht europakonform sei. Oder so.

Das Volk hat zum dritten Mal entschieden, dass es die Medikamente im ganzen Kanton Zürich auch beim Arzt beziehen will!
Das überparteiliche Komitee „JA zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug“ freut sich über das respektable Ergebnis zur gleichnamigen Volksinitiative. Das Volk hat sich mit der Annahme ein weiteres Mal für die ärztliche Medikamentenabgabe ausgesprochen. Sie soll nun neu auch in den Städten Zürich und Winterthur möglich sein. Das Komitee erwartet, dass diese neue Regelung schnellstmöglich im neuen Gesundheitsgesetz verankert und damit die Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug für alle Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Zürich garantiert wird.
Die drei Abstimmungen der letzten Jahre lassen nunmehr keine anderen Interpretationen oder Deutungen mehr zu. Das Stimmvolk des Kantons Zürich will die Wahlfreiheit haben, seine Medikamente beim Arzt oder in der Apotheke beziehen zu können. Und zwar überall im Kanton Zürich. Der Regierungsrat wird aufgefordert, den heute vom Volk angenommenen Gesetzestext korrekt ins neue Gesundheitsgesetz zu überführen, wie dies die Volksinitiative „JA zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug“ bereits in ihrem Wortlaut vorsieht.
Respektabler Entscheid – sofortige Umsetzung! Sollten die Apotheker dennoch versuchen, diesen Entscheid mit juristischen oder anderen Mitteln zu unterlaufen, wäre dies eine grobe Missachtung des demokratisch herbeigeführten Volkswillens, denn das heutige JA bleibt ein JA! Das Volk will, dass die Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug nun endlich im ganzen Kanton eingeführt wird. Es gibt keine Möglichkeiten mehr, diese Frage demokratischer zu entscheiden. Drei gewonnene Abstimmungen sprechen eine deutliche Sprache. Deshalb erwartet das überparteiliche Komitee und die Zürcher Ärzteschaft, dass dieser respektable Entscheid der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger des Kantons Zürich jetzt im Gesundheitsgesetz verankert wird und damit die Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug für alle Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich gleichermassen gilt.