Transkript
P O L I T- FO RU M
UNDHEIT IN BÄRN
Meinrado Robbiani, Nationalrat Partito popolare democratico svizzero (PPD), TI, reichte am 3.10.2008 folgende Interpellation ein:
Artikel 56 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung bestimmt unter anderem, dass medizinische Behandlungen wirtschaftlich sein müssen. Dieses an sich sinnvolle Grundprinzip führt in einigen Regionen zu Konflikten zwischen den Versicherern und den Leistungserbringern, mit der negativen Auswirkung, dass die Qualität der Behandlungen sinkt und so die Versicherten bestraft werden. Es besteht tatsächlich die Gefahr, dass bestimmte Leistungserbringer ungerechtfertigterweise die Behandlungen verringern, weil sie keine Einwände seitens der Versicherer riskieren wollen, oder dass Leistungserbringer Patientinnen und Patienten, die gesundheitlich besonders benachteiligt sind, ablehnen oder sie zu anderen Leistungserbringern abschieben. Solche Konflikte sind erst recht beunruhigend, wenn vorwiegend Allgemeinmedizinerinnen und Allgemeinmediziner involviert sind. Die Spannungen, zu denen es dadurch verschiedentlich kommt, erschweren ausser-
Korrekte Prüfung der Wirtschaftlichkeit medizinischer Behandlungen
dem das Bemühen darum, dass alle Akteure des Gesundheitssektors gemeinsame Anstrengungen unternehmen im Hinblick auf eine effizientere (aber die Qualität der Behandlungen nicht beeinträchtigende) Eindämmung der Gesundheitskosten. Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen: 1. Besteht seiner Ansicht nach nicht die
Gefahr, dass die Konflikte zwischen Versicherern und Leistungserbringern letztlich vor allem den Versicherten schaden — insbesondere jenen, die gesundheitlich benachteiligt sind —, solange es keine ausreichend objektiven und transparenten Methoden zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Behandlungen gibt? 2. Inwieweit kann er garantieren, dass die von santésuisse verwendete statistische Methode konzeptionell stringent ist, alle erforderlichen Quellen abdeckt und objektiv angewendet wird? 3. Ist er nicht der Ansicht, dass die statistischen Erhebungen zwar dazu verwendet werden können, Problemfälle grob zu erfassen, dass sich aber die folgenden
Schritte auf stärker analytisch ausgerichtete und punktuelle Prüfungen abstützen müssen, bei denen Patiententyp und Art der Behandlung ausreichend berücksichtigt werden? 4. Ist er nicht der Ansicht, dass bei den gegenwärtigen Verfahren zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Behandlungen die Behandlungsqualität nicht so berücksichtigt wird, wie es wünschenswert wäre? 5. Hält er es nicht für angebracht, auf Verordnungsstufe oder mit entsprechenden Richtlinien die wichtigsten Kriterien und Modalitäten zur Bestimmung der Wirtschaftlichkeit von Behandlungen festzulegen, damit es weniger Streitfälle gibt und die Verfahren einheitlicher werden? 6. Welche Massnahmen sieht er vor, um zu gewährleisten, dass die Verfahren zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Behandlungen korrekt ausgearbeitet und durchgeführt werden?
Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt.
Marina Carobbio Guscetti, Nationalrätin SP, TI, reichte am 3.10.2008 folgende Motion ein:
Der Bundesrat wird gebeten, die Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungstests (z.B. Mammografie für Brustkrebs, Koloskopie für Darmkrebs und gynäkologische Abstriche für Gebärmutterhalskrebs) von der Franchise zu befreien, unter der Bedingung, dass diese Untersuchungen einer Qualitätskontrolle unterliegen und nicht öfter als nötig durchgeführt werden.
Zugänglichkeit zu Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungstests für alle
Begründung Das Nationale Krebsprogramm 2005 bis 2010 hat empfohlen, dass die Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungstests für Brust-, Darm- oder Gebärmutterhalskrebs nur unter der Kontrolle von Qualität und Häufigkeit durchgeführt werden sollen. Leider ist das in der Schweiz häufig nicht der Fall. Mit einer nationalen Strategie soll das korrigiert werden. Aus Sicht einer effektiven und effizienten Gesundheitsversorgung müssen diese Un-
tersuchungen zudem von der Franchise befreit werden. Damit könnten mehr Leute erreicht werden. Die Gesundheitskosten können gesenkt werden, wenn die richtigen Leute in der richtigen Art und Weise (Qualität und Häufigkeit) diese Vorsorgeuntersuchungen durchführen.
Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt
976 ARS MEDICI 22 ■ 2008
Maya Graf, Nationalrätin Grüne, BL, reichte am 25.9.2008 folgende Interpellation ein:
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Möglichkeiten sieht er, um den
steigenden kosmetischen Behandlungen mit dem Nervengift Botox zur Bekämpfung von Gesichtsfalten entgegenzuwirken, vor dessen Nebenwirkungen selbst die Swissmedic am 12. Juni 2008 gewarnt hat? 2. Welche Möglichkeiten sieht er zur Eindämmung der grausamen Tests bei Tausenden von Nagern im Ausland, da bei jeder Produktionseinheit erneut die Wirksamkeit und Sicherheit geprüft werden müssen? 3. lst er bereit, die Swissmedic als nationale Arzneimittelzulassungsbehörde anzuweisen, die Validierung der tierversuchsfreien Testmethode SNAP-25 Endopeptidase Acitivity Assay für die Botulinumtoxinprodukte Botox, Vistabel und Dysport sowie zukünftige Zulassungsanträge von Produkten mit demselben Inhaltsstoff so rasch wie möglich vorzunehmen? 4. lst er bereit, als längerfristiges Ziel diese von der britischen Kontrollbehörde NIBSC entwickelte Alternativmethode anstelle der heute üblichen, extrem grausamen LD-50-Tierversuche für den Import von Botulinumtoxinprodukten zur kosmetischen Verwendung als verbindlich zu erklären? 5. lst er bereit, die meist ahnungslosen Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten von «Botoxkosmetika» über die extremen Tierquälereien bei der Produktion/Prüfung dieser Substanzen im Ausland zu informieren? 6. Könnte er sich eine Produktedeklaration, welche unmissverständlich zum Ausdruck bringt, dass in der Schweiz derartige Tierversuche nicht bewilligt würden, vorstellen?
Botoxprodukte: Schönheitswahn auf Kosten grausamer Tierversuche?
Begründung Botulinumtoxin ist eines der stärksten verfügbaren Nervengifte. Nur ein Esslöffel davon könnte den Bodensee vergiften. Trotzdem findet es seit einigen Jahren mit steigendem Trend Anwendung bei der kosmetischen Behandlung. In der Schweiz sind weitere, praktisch identische Produkte unter den Namen Vistabel und Dysport zugelassen. Für jede Produktionseinheit dieser Produktegruppe wird von den Herstellern der Tierversuch LD-50 durchgeführt, bei dem mindestens die Hälfte der Versuchstiere (pro Charge in der Regel 100 Mäuse oder Ratten) nach tagelangem Todeskampf bei vollem Bewusstsein durch den Erstickungstod ums Leben kommt. Die kantonalen Tierschutzkommissionen erteilen seit Jahren keine Bewilligungen,
um kosmetische Produkte in Tierversuchen zu testen. Aus diesem Grund ist es als Widerspruch zu betrachten, wenn die Schweiz die Einfuhr von Produkten zulässt, denen derart belastende Tierversuche vorangegangen sind. Deshalb sollten die bereits entwickelten Alternativmethoden endlich validiert werden.
Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt.
Abbildung: Botoxinjektion — Schönheitswahn auf Kosten grausamer Tierversuche?
ARS MEDICI 22 ■ 2008 977