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Editorial
Seit mehr als zehn Jahren läuft der als «Pillenstreit» bekannte Kampf um die ärztliche Medikamentenabgabe im Kanton Zürich. Am 30. November dieses Jahres könnte dieses Thema ad acta gelegt werden. Vorausgesetzt, die Zürcher Ärztinnen und Ärzte mobilisieren all ihre Patienten, Freunde und Bekannte, an die Urne zu gehen und für die Initiative «Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug» zu stimmen. Geschieht dies nicht, so könnte das Hin und Her in eine weitere Runde gehen. Denn so viel steht heute schon fest. Die Apotheker werden nicht nachgeben, bis die für sie vorteilhafteste gesetzliche Regelung zum Zug kommt. Im Gegenteil, nationale Attacken gegen die ärztliche Medikamentenabgabe könnten die Folge sein. Erste Kostproben hierzu haben wir bereits erlebt.
haben zum damaligen Entscheid des Verwaltungsgerichts geführt. Daher erfüllt die Initiative nicht nur den an der Urne geäusserten Volkswillen, sondern sorgt auch für die rechtliche Gleichstellung von Patienten und Ärzten. Und zum Schluss noch dies: Die Abstimmung in Zürich hat nationale Ausstrahlung. Ärztinnen
Was lange währt, wird hoffentlich gut!
Also, liebe Zürcher Ärzte, macht Euch einmal mehr an die Arbeit und sorgt für den dritten Abstimmungserfolg! Die von mehr als 18 000 Bürgerinnen und Bürgern in kürzester Zeit unterschriebene Volksinitiative verdient es, angenommen zu werden. Dies meint nicht nur die Zürcher Regierung, auch die kantonalen Parteien der CVP, EDU, EVP, FDP und der SVP empfehlen ein JA. Einzig die Linksparteien sind bezüglich der Initiative vorsichtig zurückhaltend. Doch eigentlich müssten auch diese der Volksinitiative zustimmen, sorgt sie doch für Rechtsgleichheit. Warum soll ein Patient in Schlieren von seinem behandelnden Hausarzt Medikamente erhalten dürfen, während ihm dies bei seiner Augenärztin im benachbarten Zürich-Altstetten verwehrt wird? Warum darf der Stadt-Zürcher-Arzt im Gegensatz zu seiner Kollegin in Uster keine Patientenapotheke führen? Genau diese willkürlichen Diskriminierungen
und Ärzte der anderen Kantone sind gut beraten, ihre Zürcher Kolleginnen und Kollegen zu unterstützten. Jede Hilfe trägt dazu bei, die ärztliche Medikamentenabgabe weiter zu verankern. Abstimmungen oder parlamentarische Beschlüsse in Appenzell Inner- und Ausserrhoden, Luzern, Schwyz, Solothurn und Baselland haben hierzu einen wichtigen Beitrag geleistet. Jetzt geht es darum, auch den bevölkerungsstärksten Stand der Eidgenossenschaft als liberalen Kanton mit ärztlicher Medikamentenabgabe zu gewinnen. Ein JA in Zürich hiesse nämlich, dass fortan eine klare Mehrheit der Schweizer Kantone die uneingeschränkte ärztliche Medikamentenabgabe als Abgabesystem hätte.
Dr. Sven Bradke Geschäftsführer der Ärzte mit Patientenapotheke (APA)
ARS MEDICI 22 ■ 2008 969