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Titel
Xundheit in Bärn
Untertitel
Bekämpfung von Doping am Arbeitsplatz
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Rubrik
Rubriken — Politforum
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Artikel-ID
13627
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P O L I T- FO RU M

UNDHEIT IN BÄRN

Bekämpfung von Doping am Arbeitsplatz

Anti-AgingMedizin

Jean-Claude Rennwald, Nationalrat, PSS, JU reichte am 19.3.2008 ein Postulat ein:
Während Doping im Sport als Skandal angesehen wird, scheint Doping am Arbeitsplatz niemanden zu stören und wird sogar zunehmend als normal angesehen. Dabei warnen Gesundheitsorganisationen seit Jahren, und auch in Gewerkschaftskreisen ist man sich heute bewusst, dass man sowohl der psychischen als auch der physischen Belastung am Arbeitsplatz Beachtung schenken muss. Es ist unerlässlich, dass sich die öffentliche Hand dieser Problematik jetzt annimmt. Der Bundesrat wird beauftragt, die Ausmasse dieses Phänomens zu untersuchen und eine umfassende Studie zu diesem Thema in Auftrag zu geben: Wer nimmt Doping am Arbeitsplatz? Wie wird Doping verwendet, welche Probleme werden damit unterdrückt?
Begründung
Die 2007 publizierte vierte europäische Erhebung über die Arbeitsbedingungen zeigt, dass in der Schweiz — branchenübergreifend —

knapp ein Drittel der befragten Personen aussagen, dass die Arbeit ihre Gesundheit beeinträchtigt. Die Ursachen für diese Probleme sind bekannt: Just-in-time-Produktionen, flexible Arbeitszeiten und -orte, Konkurrenz zwischen den Angestellten, verstärkte Rentabilitätsanforderungen, Entmenschlichung der Arbeitsbeziehungen und so weiter. Aber anstatt wirklich etwas gegen diese Ursachen zu unternehmen, werden nur die Symptome bekämpft. Erwerbstätige arbeiten im Alleingang, unter schwierigen Arbeitsbedingungen, mit Vitaminspritzen, Kokain, Schmerzmitteln, Antidepressiva und so weiter. In Unternehmen und Arztpraxen stellen die Fachleute fest, dass Doping am Arbeitsplatz deutlich zunimmt und immer mehr Berufsgruppen davon betroffen sind. Bei einer umfangreichen Branchenbefragung, die 2006 von der Unia durchgeführt wurde, haben 28,2 Prozent der 1500 befragten Bauarbeiter ausgesagt, dass sie Medikamente nehmen, um ihre arbeitsbedingten Gesundheitsprobleme zu bekämpfen. Trotzdem gibt es in der Schweiz zu dieser Problematik keine umfangreiche Untersuchung, dank der ihre tatsächlichen Ausmasse festgestellt werden können. Solche Kenntnisse würden es ermöglichen, gesundheitsbeeinträchtigende Faktoren im Arbeitsbereich zu reduzieren, und so die Arbeitsbedingungen erheblich zu verbessern.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulats.

Aus der Antwort des Bundesrates vom 7.5.2008
Der Bundesrat ist sich des Gesundheitsrisikos durch Medikamentenmissbrauch am Arbeitsplatz bewusst. Die Direktion für Arbeit im Staatssekretariat für Wirtschaft wird in den Jahren 2009 und 2010 eine Studie über die Häufigkeit und Kosten von Stress am Arbeitsplatz durchführen lassen. Im Rahmen dieser Studie wird auch die Verwendung von Medikamenten am Arbeitsplatz untersucht werden. Die Ergebnisse sollen Ende 2010 vorliegen. Pflicht zum Treffen solcher Massnahmen besteht nicht.

Bea Heim, Nationalrätin SP, SO, reichte am 20.03.2008 folgendes Postulat ein
Der Bundesrat wird beauftragt, auf der Basis eines nationalen Forschungsprogramms zur Anti-Aging-Medizin sowohl Abklärungen zu deren Wirksamkeit durchzuführen wie auch ethische Leitlinien und Sicherheitsstandards zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor den Gefahren des unkontrollierten Methoden- und Produktemarkts zu erarbeiten, die Kontrolle von Anti-Aging-Produkten und -Methoden zu verstärken und die Entwicklung von Präventionsmassnahmen für ein gesundes Altern zu fördern.
Begründung
Die kürzlich publizierte TA-SWISS-Studie zur AntiAging-Medizin kommt zum Schluss, dass das Angebot an Behandlungsmethoden, die ein Gesundheitsrisiko darstellen, besser zu regulieren sei, um die Konsumentinnen und Konsumenten vor Gefahren zu schützen und den Ärzten eine grössere Behandlungssicherheit zu geben. Das BAG und Swissmedic müssten ihre Kontrollfunktion, was die Wirksamkeit und die Sicherheit der Methoden betreffe, stärker wahrnehmen. Sie hätten mit den medizinischen Fachgesellschaften Lösungen zu erarbeiten, um neue Anwendungen einem Genehmigungsverfahren zu unterstellen. Die Bedeutung des Anti-Aging-Markts sei zu untersuchen und die Entwicklung und Anwendung von Präventionsmassnahmen oder -programmen, für ein besseres oder gesünderes Altern, seien zu fördern. Der Bundesrat hat diese Handlungsaspekte im Rahmen seiner Strategie für eine schweizerische Alterspolitik aufzunehmen.

456 ARS MEDICI 11 ■ 2008

Präventionsmaschinerie des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)

Markus Zemp, Nationalrat, CVP, AG reichte am 19.3.2008 eine Interpellation ein:
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) zeichnet sich in den letzten Wochen und Monaten durch einen bisher nicht gekannten Aktivismus aus. Immer neue Gesundheitskampagnen und Präventionsprogramme werden in sogenannten Anhörungsverfahren vorgestellt. Dass überhaupt Anhörungen stattfinden, ist nur auf die Intervention der Wirtschaft zurückzuführen. Das BAG beabsichtigte nämlich, das Nationale Programm Alkohol 2008—2012 oder das Nationale Programm Ernährung und Bewegung 2008—2012 nur dem Bundesrat zur Kenntnisnahme vorzulegen, ohne dass dieser sich über

die einzelnen Massnahmen hätte äussern können. Wenn in Betracht gezogen wird, dass einzelne Präventionsmassnahmen massgeblich in die Grundrechte sowie die Selbstbestimmung des Schweizer Bürgers eingreifen, mutet dieses Demokratieverständnis des BAG seltsam an. Diese nationalen Programme stehen auf tönernen Füssen, zumal keine Gesetzesgrundlage besteht. Aus diesem Grund lancierte das BAG im Februar 2008 ein Hearing über das vorgesehene Präventions- und Gesundheitsförderungsgesetz. Dieses soll nun künftig als Grundlage für den BAG-Präventionsaktivismus dienen — notabene mit ungeahnten Kostenfolgen für Staat und Bürger.
Ich bitte den Bundesrat in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen: ■ Wie stellt er sich zu den zum Teil massiven
Eingriffen in die Grundrechte des Bürgers, welche in den Präventionsprogrammen (Na-

tionales Programm Alkohol oder Nationales Programm Ernährung und Bewegung) vorgeschlagen werden? ■ Ist er sich bewusst, dass er mit einem unkritischen «Kenntnisnehmen» der verschiedenen Nationalen Präventionsprogramme und den in diesem Zusammenhang zum Teil in die Grundrechte eingreifenden Massnahmen Tür und Tor für eine riesige Präventionsmaschinerie mit ungeahnten Kostenfolgen öffnet? ■ Wie stellt er sich zum Vorgehen des BAG, welches als Verwaltungseinheit den Gesetzgebungsprozess — auch in den Kantonen — massiv zu beeinflussen versucht und somit die verfassungsmässige Kompetenzordnung infrage stellt?

Abbildung: Aids-Präventionskampagne des BAG: Tummelfeld origineller Werber und Grafiker

ARS MEDICI 11 ■ 2008 457