Transkript
P O L I T- FO RU M
UNDHEIT IN BÄRN
Geschäft mit Organlieferungen Nationaler Forschung
von exekutierten Häftlingen
Wer trägt die
Geri Müller, Nationalrat Grüne Partei, Kanton AG, reichte am 20.3.2008 eine Interpellation ein:
1. Wie sichert der Bundesrat ab, dass die neuen chinesischen Gesetzesgrundlagen von 2007 umgesetzt werden? Wie kann er sicherstellen, dass er offizielle und transparente Informationen über die Anwendung der Todesstrafe sowie die Handhabung von Organtransplantationen in China erhält?
2. Wie kann er die Unternehmen Roche und Novartis (Hersteller von Medikamenten, welche die Akzeptanz der Transplantate massiv erhöhen) in Bezug auf ihre soziale Verantwortung und die Einhaltung der Menschenrechte kontrollieren, respektive wie kann der Bundesrat einen verpflichtenden Rahmen schaffen, mit dem die Aktivitäten dieser Unternehmen geregelt und überwacht werden können?
3. Wie verträgt sich die strenge Gesetzgebung bezüglich Transplantation in der Schweiz mit einem von Schweizer Firmen unterstützten «outsourcing» des Problems in ein anderes Land? Konfrontiert man potenzielle Patientinnen und Patienten mit den vorhandenen Informationen?
chinesische Gesundheitsminister zugegeben haben, dass die Mehrheit der Organe von exekutierten Häftlingen stammt. Dies, obschon China den Handel mit Organen bereits 1996 verboten hat. Die neuen Gesetzesgrundlagen von 2007 sollten eigentlich greifen, allerdings könnte sich ihre Umsetzung angesichts der mangelnden Transparenz über die Todesstrafe und die Organtransplantationen als problematisch erweisen. Das neue Gesetz setzt zudem das freiwillige Einverständnis aufgrund von umfassenden Informationen des Organspenders voraus. Das ist bei zum Tode Verurteilten besonders problematisch, da sich diese in einer Zwangslage befinden. Ethisch ist es nicht vertretbar, dass Schweizer Unternehmen — Novartis ist Mitglied von Global Compact und Business Leaders Initiative on Human Rights (BLIHR) — ihre Medikamente vermarkten können, ohne sich über die saubere Herkunft der Spenderorgane abzusichern. Sie müssen einen gemeinsamen Verhaltenskodex aufstellen, die nötigen Garantien verlangen und der Uno die Daten zur Verfügung stellen, in welche chinesischen Spitäler sie wie viele Medikamente liefern und wie viele Organe dort entnommen werden. Der Bundesrat muss sich, zusammen mit der chinesischen Regierung, aktiv um eine dauerhafte Lösung zur Beendigung des Organhandels bemühen.
Antwort des Bundesrats ausstehend, im Plenum noch nicht behandelt.
Begründung
Die Interpellation von Ruth Gonseth und Luc Recordon thematisieren die Problematik der Organverwendung von hingerichteten Gefangenen in China. Bis heute hat sich die Situation kaum verändert. Jüngste Zeitungsartikel, Zeugenberichte von NGO-Vertretern sowie die Aussagen des UN-Sonderberichterstatters für Folter zeigen, dass dieses lukrative Geschäft trotz des Engagements seitens der chinesischen Regierung in völliger Straffreiheit weiterläuft. 2005 soll der stellvertretende
Maya Graf, Nationalrätin Grüne Partei, Kanton BL, reichte am 20.3.2008 folgende Interpellation ein:
1. Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass 10,2 Millionen öffentliche Forschungsgelder in ein Projekt flossen, das gescheitert ist, bevor es begann? Wie sieht die genaue Abrechung aus? Welche Forschungsresultate sind konkret von der Kernstudie zu erwarten?
2. Wer trägt beim Bund die Verantwortung für die Bewilligung dieses Forschungsschwerpunkts und wie stellen sich die verantwortlichen Stellen zum Abbruch des Projekts?
3. Wer hat die Rahmenbedingungen festgelegt, unter welchen SESAM starten konnte? Wurden die gesetzlichen und verfassungsmässigen Grundlagen abgeklärt?
4. Warum wurde von den Verantwortlichen keine Pilotstudie verlangt, eine Mindestanforderung
416 ARS MEDICI 10 ■ 2008
sschwerpunkt SESAM. Verantwortung?
Wirksame Massnahmen gegen das Rauschtrinken
für ein Forschungsprojekt dieser Grösse? Warum wurde nicht durch Vorstudien die praktische Durchführbarkeit des Projekts getestet? Diese hätten gezeigt, dass die Rekrutierung der Mütter in der Praxis schwierig werden könnte? 5. Welche Teilprojekte werden weitergeführt und wie werden diese weiterfinanziert? Wie viele Forschungsgelder flossen bereits in diese Teilprojekte? 6. Welche Lehren ziehen Bundesrat und verantwortliche Stellen aus diesem Fiasko eines hochgejubelten nationalen Forschungsschwerpunkts?
Begründung
Im März 2005 bewilligte der Nationalfonds das Projekt SESAM als nationalen Forschungsschwerpunkt. 3000 Kinder, ihre Eltern und Grosseltern sollten während 20 Jahren kontinuierlich untersucht werden, um Daten und Erkenntnisse über unsere psychische Gesundheit und Krankheiten zu gewinnen. Dieser «Datenschatz» sollte wie im Projektbeschrieb zusammengefasst «die Position des Landes in einem Feld von grösster strategischer Bedeutung für Gesellschaft und Wirtschaft nachhaltig stärken». Trotz kritischen Stimmen bezüglich genügender gesetzlicher Grundlagen und Durchführbarkeit wurde das Projekt von Bundesrat Couchepin und dem Staatssekretariat für Bildung und Forschung (SBF) mit Begeisterung bewilligt. Der Schweizerische Nationalfonds finanzierte den Forschungsschwerpunkt SESAM mit über 20 Millionen Franken. Davon sind bereits 10,2 Millionen Franken geflossen. Am 13. März 2008 musste die Projektleitung von SESAM bekannt geben, dass sie die Kernstudie einstellen müsse, weil sich praktisch keine werdenden Mütter für die Studie zur Verfügung stellen wollten. Die Teilstudien werden weitergeführt, doch der Schweizerische Nationalfonds verliert 10 Millionen Franken, ohne dass ein Resultat vorliegt. Das wirft einige Fragen zur Verantwortlichkeit dieses Fiaskos auf.
Ruth Humbel Näf, Nationalrätin CVP, Kanton AG, reichte am 20.3.08 eine Motion ein:
Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament Massnahmen und gesetzliche Grundlagen zu unterbreiten, welche vorsehen, dass Rauschtrinker wie auch Eltern bei Akoholexzessen ihrer Kinder besser in die Verantwortung genommen werden, namentlich bei der Finanzierung der Folgekosten.
Aus der Begründung
Das nationale Programm Alkohol 2008 bis 2012 gibt einen umfassenden Überblick über die Alkoholsituation in der Schweiz, zeigt Stärken und Schwächen der heutigen Alkoholpolitik auf, definiert Handlungsfelder und Massnahmen für einen Umsetzungsplan. Die Handlungsschwerpunkte des Programms liegen bei der Alkoholprävention in den Bereichen Jugend, Gewalt, Sport und Unfälle. Irritierend ist, dass der Bundesrat lediglich über Vision, Ziele und Strategie des Programms entscheidet, nicht aber über die Massnahmenvorschläge. Was beim Massnahmenkatalog fehlt, ist zum Beispiel der Einbezug der
Eltern in die Mitverantwortung für das Tun ihrer Kinder und Jugendlicher. Gemäss einer Studie der Fachstelle für Alkohol und andere Drogenprobleme werden täglich rund fünf junge Menschen aufgrund von Alkoholexzessen in ein Spital eingeliefert und vereinzelt gar auf der Intensivstation ausgenüchtert. Die jüngsten Komatrinker sind gerade mal zehn Jahre alt. Die Zahl der Alkoholvergiftungen bei Jugendlichen hat zwischen 2003 und 2005 um 40 Prozent zugenommen. Die Kosten müssen von den Krankenkassen übernommen werden. Im Sinne einer Schadensminderungspflicht wäre es angezeigt, Rauschtrinker wie auch ihre Eltern in die Pflicht, insbesondere auch in die finanzielle Verantwortung zu nehmen. Sie sollten zum Beispiel die Gesundheitskosten, welche durch Alkoholexzesse verursacht werden, namentlich Krankentransporte und Spitalaufenthalte ganz oder teilweise, das heisst mit einer wesentlich höheren Kostenbeteiligung als bei den übrigen Gesundheitskosten gemäss KVG, übernehmen müssen. Bekanntlich gehen Anreize zur Verhaltensänderung weitgehend über das Portemonnaie. Folglich sind gesetzliche Massnahmen vorzusehen, welche in diesem Sinne die Präventionsbestrebungen effizient unterstützen.
Antwort des Bundesrats ausstehend, im Plenum noch nicht behandelt.
Antwort des Bundesrats ausstehend, im Plenum noch nicht behandelt.
ARS MEDICI 10 ■ 2008 417