Dr. Schnüffler
In Deutschland hat ein Gesetzesentwurf, genau genommen nur ein kleiner Unterparagraf darin, für einige Entrüstung gesorgt. Der Passus sieht vor, dass Ärzte künftig verpflichtet werden, Patienten zu melden, deren Erkrankung «vorsätzlich» (aber ohne kriminellen Hintergrund) oder «durch eine medizinisch nicht indizierte Massnahme» eingetreten ist. Im Entwurf werden Tattoo, Piercing und Schönheitsoperationen als Beispiele genannt. Wenn dann bei einem solchen etwas schief geht, so die erklärte Absicht, soll der Patient die Folgekosten selbst tragen. Mit dem Gesetzesentwurf wird, so die Kritik, die Tür mindestens einen Spalt geöffnet für eine weitläufigere und willkürliche Auslegung seitens des Staates. Was nämlich bedeutet vorsätzlich?