Transkript
EDITORIAL q ÉDITORIAL
D ie Zürcher Abstimmungen zur ärztlichen Medikamentenabgabe waren der Anfang. Mittlerweile kämpfen die Apotheker mit allen Mitteln und Kräften überall in der Schweiz. Laut Kampfparole des obersten Schweizer Apothekers muss das «Geschwür» der Selbstdispensation landesweit ausgemerzt werden. Wir werden uns alle gemeinsam dafür einsetzen, dass ihnen das nicht gelingt. Die jahrelangen Auseinandersetzungen im Kanton Zürich haben die ärztliche Medikamentenabgabe zu einem nationalen Thema werden lassen. Hierfür haben drei kantonale Unterschriftensammlungen, zwei Referenden und zwei Abstimmungen gesorgt. Das Ergebnis dieser Abstimmungen war beide Male klar und deutlich. Das Volk will keine Einschränkungen der ärztlichen
Nach all diesen kantonalen Auseinandersetzungen hat sich jüngst auch die santésuisse zu Wort gemeldet. Erstmals anerkennt sie die Vorteile der ärztlichen Medikamentenabgabe. Gleichzeitig fordert sie aber auch, eine eigene, kassenmässige SD-Bewilligung aussprechen zu dürfen. Eine politische Idee, die sich aufgrund der bürokratischen Auswüchse nicht einmal zu diskutieren lohnt.
Apotheker kämpfen in allen Kantonen!
Medikamentenabgabe. Ärzte und Apotheker sollen nebst den Versandapotheken gleichgestellt Medikamente abgeben dürfen. Und zwar ohne merkantilistische Schutzmassnahmen zugunsten der Apotheken. Mit diesem Resultat wollen sich die Apotheker aber nach wie vor nicht zufrieden geben. Für sie waren die Volksabstimmungen irreführend. Das Volk hätte nicht gewusst, worum es gegangen sei, lautete die Argumentation. Ein spezielles Demokratieverständnis, das sie hier an den Tag legen. Zumal das Volk sich nicht nur einmal, sondern gleich zweimal für die freie Wahl der Abgabestelle entschieden hatte. Nachdem der Zürcher Regierungsrat eine liberale Änderung der Heilmittelverordnung verabschiedete, die allen Zürcher Ärzten und Apothekern fortan die Medikamentenabgabe erlaubt hätte, haben die dortigen Apotheker auch noch das Bundesgericht angerufen. Die Apotheker wollen ihre unzeitgemässen, beschränkenden und monopolistischen Forderungen einfach nicht aufgeben! Koste es, was es wolle. Auch wenn das Bundesgericht diesen zwei Beschwerden die aufschiebende Wirkung erteilte, bleibt zu hoffen, dass die Richter sich wie im Falle des Kantons Schwyz verhalten. Jene Beschwerde lehnte es nämlich im vergangenen Dezember mit einer deutlichen Sprache zugunsten der Beibehaltung der ärztlichen Medikamentenabgabe ab.
Eine Idee, die zudem eher einer Einlösung eines Versprechens gegenüber den Apothekern als einer eigenen Initiative gleichkommt. Mit den Apothekern paktiert die santésuisse nämlich seit der Einführung der leistungsorientierten Abgeltung für Apotheker (LOA). Ein Vertrag, der – wie wir wissen – bisher nicht von Erfolg gekrönt war, weshalb er von den Kassen auch gekündigt wurde. Auch der neue Vertrag wird dieses Schicksal erleiden, solange die ärztliche Medikamentenabgabe der nachweislich günstigere Abgabekanal bleibt. All diese Kämpfe bedeuten, dass die Ärzteschaft auf der Hut sein muss. Das politische Ziel der Apotheker, das «Geschwür» der Selbstdispensation auszurotten, wurde von oberster Stelle kommuniziert. Die Apotheker werden deshalb kein Mittel, keine Finte und auch keine Falschaussage ungenutzt lassen, um den Ärztestand und die ärztliche Medikamentenabgabe zu diskreditieren oder entsprechende Vorteile zu erwirken. Deshalb gilt es, wach zu bleiben, den politischen Kampf aufzunehmen sowie die traditionellen Rechte der ärztlichen Medikamentenabgabe überall in der Schweiz zu schützen. Alles andere wäre fahrlässig und im Widerspruch zu den eigentlichen Interessen der Patientinnen und Patienten.
Dr. Sven Bradke
Geschäftsführer der Ärzte mit Patientenapotheke (APA)
A R S M E D I C I 1 8 q 2 0 0 4 889