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EDITORIAL q ÉDITORIAL
W ieder einmal sei das abgedroschene Kürzel erlaubt: «Freude herrscht» bei der Ärzteschaft im Kanton Zürich. Nach zwei erinnerungswürdigen Abstimmungskämpfen – von uns zielgerichtet, fair und mit guten Argumenten durchgezogen – hatte bekanntlich die Bevölkerung Zürichs klar den Wunsch nach Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug im ganzen Kanton ausgedrückt. Nun hat die Zürcher Regierung den folgerichtigen Entscheid getroffen: In einer «Teilrevision der Heilmittelverordnung» (datiert vom 10.3.04) wird festgelegt, dass ab 1.7.04 allen praxisberechtigten Ärztinnen und Ärzten die Be-
im Kanton Schwyz diese Vorstösse Erfolg haben werden, darf füglich bezweifelt werden. Der Betrieb einer ärztlichen Privatapotheke ist mit Rechten und mit Pflichten verbunden. Sowohl von den kantonalen Ärztegesellschaften wie von der APA (welche sich immer nachhaltig für die Li-
Der Zürcher Regierungsrat hat
entschieden ...
willigung zur Führung einer Privatapotheke auf deren Antrag hin erteilt werden kann. Die Kolleginnen und Kollegen in den Städten Zürich und Winterthur, die diesen Entscheid seit langem erwartet haben, werden es zu schätzen wissen, hat doch das Verwaltungsgericht bereits 1998 bei der bisherigen Regelung einen Verstoss gegen die Rechtsgleichheit festgestellt. Im Beschluss des Regierungsrats Zürich wird zudem festgelegt, dass in den Praxisräumlichkeiten gut sichtbar darauf hingewiesen werden muss, dass die Medikamente gegen Rezept auch in der Apotheke bezogen werden können. Es ist verständlich, dass die Apotheker des Kantons Zürich (und wegen der «Breitenwirkung» dieses Entscheides auch ihre Berufskollegen der gesamten Deutschschweiz) wenig Gefallen an dieser neuen Regelung finden und sich dagegen zu wehren versuchen. Der Gang zum Bundesgericht, aber auch Streiks und Demonstrationen werden erwogen. Dass nach dem abschlägigen Urteil des Bundesgerichts gegen eine ähnliche Beschwerde
beralisierung der Medikamentenabgabe eingesetzt hat) wurde immer kommuniziert, dass es nicht nur um den Verkauf von Medikamenten, sondern auch um die optimale Patientenführung, um die Verbesserung der Compliance und um eine Senkung der Behandlungskosten geht. Auch der Kantonsapotheker stellt berechtigte Forderungen rund um die Einrichtung der Privatapotheke. Die APA sieht deshalb eine aktive Rolle bei der Schulung von Ärzten und ihren MPA vor, wozu auch die Kollegen in den nichtstädtischen Bezirken eingeladen werden sollen. Denn nur eine untadelig geführte ärztliche Privatapotheke wird den Ansprüchen unserer Patienten gerecht. Nur so wird die Bevölkerung bei einer nächsten Abstimmung um das Gesundheitswesen den Ärzten wiederum das Vertrauen schenken.
Hans-Ulrich Kull, Küsnacht Präsident APA
(Vereinigung der Ärzte mit Patientenapotheke)
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