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XUNDHEIT IN BÄRN Kurt Bouda@pixelio.de
Politforum
Bisphenol-A-Problematik
POSTULAT vom 11.11.2011 Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR des Nationalrats, Sprecherin: Silvia Schenker Nationalrätin SP Kanton Basel-Stadt
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht zur Bisphenol-A-Problematik zu verfassen. Die Zeitung «Le Monde» veröffentlichte in ihrer Ausgabe vom 29. Oktober 2011 einen Artikel, in dem sie die Bisphenol-A-Problematik als «einen weltweiten Gesundheitsskandal, vermutlich den grössten der letzten zehn Jahre» bezeichnet. Bisphenol A
(eine Substanz, die in den zur Verpackung von Lebensmitteln verwendeten Kunststoffen allgegenwärtig ist) gilt als Auslöser für Brust- und Prostatakrebs, Fettleibigkeit, neurologische Verhaltensstörungen, Entwicklungsstörungen sowie Beeinträchtigungen der Fortpflanzungsfähigkeit. Babys sind für die schädliche Wirkung besonders anfällig (Bisphenol A ist im Plastik der Schoppenflaschen enthalten). Im Gegensatz zu den USA oder zur Europäischen Union ist das BAG der Meinung, dass «die Einnahme von Bisphenol A durch Lebensmittel kein Risiko für den Konsumenten darstellt». In den Augen des BAG beruhen die andernorts ausgesprochenen Verbote nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern auf dem Vorsorgeprinzip (Revue Médicale Suisse, 9. November 2011, S. 2208).
Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt.
Betreuung Pflege und Überwachung von schwerbehinderten Kindern zu Hause
MOTION vom 30.9.2011
Rudolf Joder Nationalrat SVP Kanton Bern
Der Bundesrat wird beauftragt, die Pflege und Überwachung von schwerbehinderten Kindern durch Angehörige rechtlich so zu regeln, dass schwerbehinderte Kinder – wenn dies medizinisch möglich ist – zu Hause betreut werden können und nicht in Pflegeeinrichtungen oder Spitäler eingewiesen werden müssen und die Betreuung durch die Angehörigen für diese finanziell
und bezüglich der Arbeitslast verkraftbar ist und ohne Nachteile vorgenommen werden kann.
Begründung Durch Bundesgerichts-Entscheide betreffend die Finanzierung der Betreuung, Pflege und Überwachung von schwerbehinderten Kindern zu Hause ist Unsicherheit entstanden. Es besteht die Gefahr einer massiven Mehrbelastung zum Nachteil der Eltern und Angehörigen, was dazu führen kann, dass diese schwerbehinderten Kinder in Pflegeeinrichtungen und Spitäler eingewiesen werden müssen, verbunden mit Mehrbelastungen der IV und Krankenkassen. Deshalb besteht rechtlicher Handlungsbedarf.
Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt.
ARS MEDICI 23 ■ 2011 977
XUNDHEIT IN BÄRN
Politforum
Suizidprävention – Handlungsspielraum wirkungsvoller nutzen
MOTION vom 30.9.2011
Maja Ingold Nationalrätin EVP Kanton Zürich
Der Bundesrat wird beauftragt, einen AktIonsplan zur Suizidprävention vorzulegen und umzusetzen, der bei den erkannten Hauptrisiken Depression und soziale Isolation ansetzt und die steigende Suizidrate zu brechen vermag.
Begründung Die Verhinderung von sozialer Isolation vermindert Depressionen und beugt Suiziden vor. Die Suizidstatistik der Schweiz und ihre Analyse im Bericht des Bundesrates zu «Palliativ-
care, Suizidprävention und organisierte Suizidhilfe» (Juni 2011) hält fest: Suizid bleibt eine der häufigsten Todesursachen von Menschen zwischen 15 und 44 Jahren. 90 Prozent aller Menschen, die Suizid begehen, litten an einer Depression oder an einer anderen psychischen Störung oder Suchterkrankung. In allen industrialisierten Ländern ist die Suizidrate bei Personen über 75 Jahren am höchsten. Und da die Bevölkerung immer älter wird, wird auch die Anzahl Suizide steigen. Studien sind sich darüber einig, dass etwa 60 Prozent der älteren Suizidfälle depressiv waren. Aber es spielen auch die Lebensumstände eine wichtige Rolle. Das Risiko der sozialen Isolation ist für Menschen über 75 deutlich erhöht und steigt weiter an bei schlechtem Gesundheitszustand und Vereinzelung infolge Verlustes der familiären und nachbarlichen Solidarität, die in der individualisierten Gesellschaft teilweise der Vergangenheit angehört. Im Bericht zeigt der Bundesrat seine beschränkten Handlungsspielräume auf. Er er-
kennt und nennt Handlungsbedarf und mögliche Massnahmen. Doch ausser der Bildung einer Arbeitsgruppe und dem NFP 67 «Lebensende», der erst in 5 Jahren Empfehlungen liefert, will der Bundesrat nur weiterhin die Kantone unterstützen mit der Aufbereitung von Daten und Information (z.B. Erhebungen zu Todesumständen, Unterstützung der Bündnisse gegen Depression der Kantone). Grosser Handlungsbedarf besteht aber in der breiten Aufklärung der Bevölkerung über Depression und ihre Früherkennung. Weiter müssen die Präventionsmassnahmen dringend dem Risiko der veränderten Lebenswelten, der Vereinsamung als Mitursache von Suiziden Rechnung tragen. Ausserdem konzentriert sich der bundesrätliche Bericht fast ausschliesslich auf gefährdete Menschen im Alter. Dass die Schweiz zur traurigen Spitze im Suizidrating gehört, hängt aber mit den hohen Zahlen von Menschen zusammen, die sich umbringen im jungen und mittleren Alter. Diese Zahl zu senken, muss dem Bundesrat einen griffigen Aktionsplan wert sein.
Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt.
Vernehmlassung zur EU-Tabakprodukterichtlinie
INTERPELLATION vom 30.9.2011
Thomas Müller Nationalrat SVP Kanton St. Gallen
Vom 24. September bis 17. Dezember 2010 hat die EU-Gesundheitskommission ein breit angelegtes «Vernehmlassungsverfahren» zu einer allfälligen Revision der Tabakprodukterichtlinie 2001/37/EC durchgeführt. Zielgruppen waren nationale Behörden, NGO, die
Industrie, die breite Öffentlichkeit. Die Antworten konnten auf einem aufgeschalteten Fragebogen elektronisch eingegeben oder in Printform eingereicht werden. Unlängst wurden die Ergebnisse dieser Umfrage aufgeschaltet. Es sind über 85 000 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden nach Absendern gruppiert in Regierungen und nationale Behörden, Industrie, NGO und Eingaben von einzelnen Bürgern. Bei den Regierungen und nationalen Behörden finden sich Eingaben aus sämtlichen EU-Ländern und auch darüber hinaus. Darunter figuriert auch eine Stellungnahme aus dem BAG (laut EU-Bericht von Peter Blatter, Leiter Fachstelle Tabakpräventions-
fonds). In dieser Stellungnahme werden die jeweils strengsten Optionen empfohlen wie neutrale Verpackungen und Display-Verbot. Es ist dies die einzige Eingabe einer Behörde aus der Schweiz.
Dazu stelle ich folgende Fragen an den Bundesrat: 1. Hat er Kenntnis von dieser Eingabe? 2. Entspricht diese Eingabe der offiziellen
Haltung des Bundesrats?
Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt.
978 ARS MEDICI 23 ■ 2011