Transkript
BERICHT
Empfehlungen zur COVID-19-Impfung 2023
Von Risikogruppen und neuem Impfstoff
Fast alle Schweizer haben durch Impfungen oder Infektionen Antikörper gegen SARS-CoV-2 und damit einen guten Schutz gegen eine COVID-19-Infektion gebildet. Daher empfehlen das BAG und die EKIF nur noch besonders gefährdeten Personen, sich auch diesen Herbst gegen eine Infektion mit COVID-19 impfen zu lassen – vorzugsweise mit einem an die Omikronvariante angepassten Vakzin.
Mit dem Herbst beginnt die Erkältungssaison. Und ein Gutteil dieser grippalen Infekte wird auch auf das Konto des Coronavirus gehen. Doch die Infektion mit SARS-CoV-2 (severe acute respiratory syndrome coronavirus type 2) hat ihren Schrecken verloren. Am 5. Mai dieses Jahres hat die WHO nach mehr als 3 Jahren Pandemie die gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite für COVID-19 für beendet erklärt. Die epidemiologische Lage in der Schweiz hat sich deutlich beruhigt, und über 98 Prozent der Schweizer Bevölkerung sind entweder durch eine Impfung, eine durchgemachte Infektion oder eine Kombination aus beidem (hybride Immunität) mit dem Virus in Kontakt gewesen und haben entsprechend Antikörper entwickelt. Daher ist zu erwarten, dass derzeit SARS-CoV-2-Infektionen meist mild und komplikationslos verlaufen – eben wie eine Erkältung. Seit dem Frühling 2023 dominiert bei den Erkrankungsfällen die Omikronsubvariante XBB des Coronavirus. Obwohl sie offenbar infektiöser ist, verursacht sie meist nur milde Verläufe.
Alte, Übergewichtige und chronisch Kranke impfen
Daher haben das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und die Eidgenössische Kommission für Impffragen (EKIF) für die Wintersaison 2023/2024 ihre Empfehlungen in Sachen Coronaimpfung modifiziert: Nur Personen, die durch einen schweren COVID-19-Verlauf gefährdet würden, sollten sich impfen lassen. Dazu gehören vor allem ältere Menschen über 65 Jahre oder alle über 16, die an chronischen Erkrankungen
KURZ & BÜNDIG
� Die Impfung gegen COVID-19 wird nur noch für gefährdete Personen, wie zum Beispiel Ältere und Vorerkrankte, empfohlen.
� Schwangeren wird die Impfung gegen SARS-CoV-2 nicht mehr generell empfohlen.
� Bei den Impfstoffen sollten die an die Omikronvariante angepassten Vakzine bevorzugt werden.
� Kürzlich wurden mit Comirnaty® Omicron XBB.1.5 (Pfizer/ BioNTech) und Spikevax® XBB.1.5 (Moderna) von Swissmedic 2 solche mRNA-Impfstoffe zugelassen.
wie Hypertonie, Herz-Kreislauf- oder Lungenerkrankungen, Diabetes mellitus, Krebs oder Immundefizienz leiden. Zu dieser Gruppe gehören übrigens auch übergewichtige Menschen mit einem BMI über 35 kg/m2. Schwangeren wird die Impfung generell nicht mehr empfohlen, es sei denn, sie leiden an einer der genannten Grunderkrankungen. Alle anderen brauchen keine Impfung mehr, da ohne Risikofaktoren kaum mit einer schweren Erkrankung zu rechnen ist.
An Omikronvarianten angepasstes Vakzin empfohlen
Wissenschaftler gehen davon aus, dass die an Omikronsubvarianten angepassten bivalenten Impfstoffe zu einem erhöhten Schutz führen, wenn die im Impfstoff enthaltene Variante möglichst mit der in der Bevölkerung zirkulierenden Variante übereinstimmt. Und das funktioniert auch: Bei den an XBB.1.5 angepassten, monovalenten Impfstoffen zeigen erste Daten hohe Titer neutralisierender Antikörper gegen die bekannten Untervarianten der XBB-Unterfamilie bereits nach 1 Impfdosis. Daher empfehlen BAG und EKIF einen an die Omikronvariante XBB.1.5 angepassten mRNA- oder Proteinimpfstoff. Ein solches mRNA-Vakzin ist Comirnaty® Omicron XBB.1.5 (Pfizer/BioNTech), das am 22.09.2023 von Swissmedic zugelassen wurde. Die Zulassung bezieht sich auf die Auffrischimpfung für Personen ab 12 Jahren und sollte frühestens 6 Monate nach dem primären Impfzyklus beziehungsweise der vorherigen Auffrischimpfung mit einem Impfstoff gegen COVID-19 erfolgen. Der Impfstoff Comirnaty® Omicron XBB.1.5 enthält pro Dosis (= 0,3 ml gebrauchsfertige Injektionsdispersion) 30 µg nukleosidmodifizierte mRNA. Diese kodiert für das Spike-Protein der Omikronvarianten XBB.1.5 (Raxtozinameranum). Auch der Impfstoff Spikevax® XBB.1.5 (Moderna) ist an die Omikronvariante XBB.1.5 angepasst. Er wurde am 28.09.2023 von Swissmedic zugelassen zur Impfung von Personen ab 18 Jahren mit oder ohne vorangehende Impfung gegen COVID-19 – frühestens 3 Monate nach der letzten Dosis. Bei immungeschwächten Personen ab 18 Jahren können 1 oder mehrere weitere Dosen mit einem Abstand von mindestens 2 Monaten zur letzten Dosis gegeben werden. Der Impfstoff Spikevax® XBB.1.5 enthält pro Dosis (= 0,5 ml gebrauchsfertige Injektionsdispersion) 50 µg nukleosidmodifizierte mRNA. Diese kodiert für das Spike-Protein der Omikronvariante XBB.1.5 (Andusomeran).
632
ARS MEDICI 22 | 2023
LINKTIPP
COVID-19: Informationen des BAG Wann, wer und wie geimpft werden sollte und wie die verschiedenen Impfstoffe wirken, lässt sich auf der Website des BAG ausführlich nachlesen unter folgendem Link oder direkt via QR-Code:
https://www.rosenfluh.ch/qr/bag-covid-19
Herkömmliche Impfstoffe: guter Schutz vor
schweren Verläufen
Diese Impfstoffe wie auch die bivalenten mRNA-Impfstoffe
(an die Varianten BA.1 oder BA.4/5 angepasst) sowie der ur-
sprüngliche Proteinimpfstoff sind grundsätzlich ebenfalls ge-
eignet und empfohlen, um schwere Infektionen zu verhindern.
In zahlreichen Studien wurde beobachtet, dass die Impfung
mit den ursprünglichen COVID-19-Impfstoffen gegen die
von Omikronuntervarianten verursachten milden Infektio-
nen weniger schützt als gegen frühere Virusvarianten. Der
wichtige Schutz vor schweren Verläufen ist durch die her-
kömmlichen Vakzine jedoch weiterhin gegeben. So zeigten
Beobachtungsstudien, dass die Auffrischimpfung im Herbst
2022 einen um 30 bis 80 Prozent erhöhten Schutz vor schwe-
ren Verläufen ergab, verglichen mit Personen, die ausser der
Grundimmunisierung keine weitere Impfdosis erhalten hat-
ten.
Allerdings nimmt der Impfschutz bei besonders gefährdeten
Personen im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung schneller
ab und kann auch etwas geringer ausfallen.
s
Angelika Ramm-Fischer
Quelle: «Richtlinien und Empfehlungen: Empfehlungen zur Impfung gegen Covid-19» des BAG und des EKIF, Stand 2.10.2023
BERICHT
ARS MEDICI 22 | 2023
633