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Titel
Mammographie – mehr Qualität und Diagnosesicherheit
Untertitel
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Lead
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Datum
Autoren
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Rubrik
BERUF - PRAXIS - POLITIK - GESELLSCHAFT — POLITFORUM: XUNDHEIT IN BÄRN
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Artikel-ID
6026
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XUNDHEIT IN BÄRN

POLITFORUM

Mammografie – mehr Qualität und Diagnosesicherheit

POSTULAT vom 10.3.2014
Bea Heim Nationalrätin SP Kanton Solothurn
Der Bundesrat wird beauftragt, folgende Massnahmen zu ergreifen: 1. Es soll ein Vergleich zwischen den Scree-
ningprogrammen und den kantonalen Gesundheitssystemen mit opportunistischer Methode – insbesondere in Bezug auf Qualität und Diagnosetreffsicherheit sowie in Bezug auf die Kosten der beiden Systeme für die Grundversorgung – durchgeführt werden.

2. Es sollen die Qualitätskriterien der Screeningprogramme beziehungsweise der opportunistischen Methode in der Schweiz beurteilt werden. Gestützt darauf sind alle nötigen Massnahmen zu ergreifen, um die Qualität zu erhöhen (insbesondere in Bezug auf die medizinischen Geräte, die Mindestfallzahlen pro Zentrum und Arzt respektive Ärztin sowie in Bezug auf die Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte, welche die Mammografie durchführen respektive lesen), damit beide Methoden hinsichtlich ihrer Qualität gleichermassen den neuesten internationalen Anforderungen entsprechen.
3. Die Aufklärung zu den Screeningprogrammen ist zu verstärken. Sie muss für alle Frauen flächendeckend in der ganzen Schweiz gewährleistet sein, damit die Frauen bewusst entscheiden können,

ob und welcher Art von Mammografie sie sich unterziehen wollen. 4. Evaluationen sollen zeigen, welche Frauen in Bezug auf ihre soziale und geografische Herkunft Zugang zu den systematischen Brustkrebsfrüherkennungsprogrammen beziehungsweise der opportunistischen Methode haben. 5. Es soll über die Gremien, welche Wirkungsstudien und Evaluationen durchführen, volle Transparenz in Bezug auf mögliche Interessenkonflikte hergestellt werden.
Begründung Die systematischen Brustkrebsfrüherkennungsprogramme (Screenings) sind für Frauen freiwillige, organisierte und in Bezug auf Qualität kontrollierte Programme, die auf international anerkannten Erkenntnissen basieren. Die Früherkennung mittels Screening soll den Brustkrebs in einem frühen Stadium erkennen und behandeln. In der Praxis stellt sich heute nicht die Frage «Screening, ja oder nein?», sondern die Frage «Brustkrebsprävention über Screenings oder über individuelle Lösungen?» (sogenannt opportunistische Methode). Der Bericht «Systematisches MammografieScreening» des Swiss Medical Board hat eine breite Diskussion in der Öffentlichkeit und in den Fachgremien ausgelöst und viele Frauen verunsichert. Dieser Bericht beschäftigt sich in erster Linie mit dem Kosten-WirksamkeitsVerhältnis von Mammografiescreeningprogrammen.

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ARS MEDICI 16 I 2014

POLITFORUM

Stellungnahme des Bundesrates vom 14.5.2014

Der Bundesrat unterstützt das Anliegen der Motion nach optimaler Qualität und Diagnosesicherheit in der Krebsfrüherkennung und ist auch bereit, das Postulat Heim, «Qualität der Früherkennung von Brustkrebs. Wo steht die Schweiz?», anzunehmen. Bundesweit laufen Bestrebungen im Rahmen der Nationalen Strategie gegen Krebs 2014–2017, der Qualitätsstrategie des Bundes im schweizerischen Gesundheitswesen sowie basierend auf den gesundheitspolitischen Prioritäten des Bundesrates «Gesundheit 2020», die der Prävention und der Früherkennung einen hohen Stellenwert zuweisen. 1. Nach der Verordnung über die Qualitätssicherung bei Programmen zur Früh-
erkennung von Brustkrebs durch Mammografie haben die für die Durchführung der Screeningprogramme zuständigen Organisationen die Aufgabe der Qualitätssicherung und der Evaluation hinsichtlich Qualität, Wirksamkeit und Kosten. Beim opportunistischen Screening, bei dem Mammografien ausserhalb von Programmen nach individuellen Entscheidungen durchgeführt werden, gibt es keine solche Stelle. Ob es sich um eine Screeningmammografie oder um die Abklärung eines klinischen Befundes handelt, ist aus den Abrechnungsdaten nicht eruierbar. Aufgrund der fehlenden Daten beim opportunistischen Screening ist so kein schweizweiter Vergleich der Diagnosesicherheit und der Kosten zwischen den beiden Formen des Screenings möglich. Mit der vorgesehenen Vorlage für ein Bundesgesetz zur Krebsregistrierung soll die Datengrundlage zum Krebsgeschehen weiter verbessert werden. 2. Vorschläge zur Überarbeitung der Qualitätsstandards für die organisierte Brustkrebsfrüherkennung werden derzeit unter Leitung der Krebsliga Schweiz erarbeitet und dem BAG in der ersten Jahreshälfte 2014 zugestellt. Das EDI wird diese unter Einbezug der Eidgenössischen Kommission für allgemeine Leistungen und Grundsatzfragen (ELGK) prüfen und über geeignete Umsetzungsmassnahmen betreffend die Screeningprogramme und die Mammografie zur Früherkennung von Brustkrebs bei bestimmten Risikogruppen entscheiden. Das opportunistische Screening ist keine Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung, und es besteht keine Kontrolle über den Prozess der Aufklärung, der Lesung der Mammografie und der veranlassten weiteren Abklärungen. Eine gleichwertige Qualitätssicherung bei Screeningprogrammen und opportunistischem Screening ist somit nicht möglich.

3. Die Aufklärung im Rahmen der Screeningprogramme wird bereits heute in der Verordnung über die Qualitätssicherung bei Programmen zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammografie gefordert. Das EDI wird die Konkretisierung der Anforderungen bei der Überarbeitung der Verordnung prüfen. Kantone ohne Screeningprogramme können vonseiten des Bundes nicht zu einer einheitlichen, systematischen und strukturierten Aufklärung verpflichtet werden.
4. Die Chancengleichheit des Zugangs ist im Rahmen der Screeningprogramme gewährleistet, da alle Frauen der Zielgruppe zur Untersuchung eingeladen werden und die Kosten für die Frauen durch die Befreiung von der Franchise tiefer sind als beim opportunistischen Screening. Soziodemografische Faktoren der Teilnehmerinnen werden für die Programmevaluationen erhoben. Beim opportunistischen Screening sind gewisse Evaluationen aus den Gesundheitsbefragungen Schweiz möglich, wobei die Abhängigkeit von individuellen Umständen eine Beeinflussung der Teilnahme durch Bildungsstand und Einkommensverhältnisse impliziert.
5. Die Interessenbindungen der Mitglieder aller eidgenössischen Gremien sind öffentlich. Für wissenschaftliche Studien und Evaluationen wird international eine solche Offenlegung im Rahmen der Grundsätze zur wissenschaftlichen Integrität und der guten wissenschaftlichen Praxis verlangt, worauf auch das Humanforschungsgesetz verweist. Analog nehmen die Akademien der Wissenschaften der Schweiz 2008 zur Vermeidung von Interessenkonflikten Stellung. Das Swiss Medical Board ist eine privatrechtliche Organisation, welche unter Einbezug von medizinischen, ökonomischen, ethischen und rechtlichen Aspekten Berichte zur vergleichenden Kosten-Wirksamkeits-Relation von Behandlungen verfasst. Die Autoren werden in den Berichten genannt. Auf die Offenlegung der Interessenbindungen hat der Bund keinen Einfluss.
Entsprechend diesen Ausführungen sind die möglichen Aktivitäten im Kompetenzbereich des Bundes bereits im Gange. Die anderen Bereiche der Umsetzung liegen indessen nicht im Einflussbereich des Bundes, sodass er die vorgeschlagenen Massnahmen nicht umsetzen kann. Aus diesen Gründen ist die Motion abzulehnen.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

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