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Rubriken — POLITFORUM: XUNDHEIT IN BÄRN
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XUNDHEIT IN BÄRN

POLITFORUM
Elektrosmog

INTERPELLATION vom 6.3.2014
Yvette Estermann Nationalrätin SVP Kanton Luzern
Häufig sind es Schlafstörungen, Kopfschmerzen, Nervosität, Müdigkeit oder Konzentrationsschwierigkeiten, die einen besorgten Menschen zum Arztbesuch bewegen. Nicht selten führen diese Symptome zur Schlussfolgerung, dass es sich um Elektrosensibilität handeln könnte, obwohl es für diese keine anerkannte medizinische Diagnose gibt. Die Probleme der betroffenen Bürgerinnen und Bürger bleiben deshalb bestehen. So beschäftigt diese Thematik auch viele Einwohner, nicht nur in der Schweiz, sondern auch in anderen Industrieländern.

Diesbezüglich habe ich einige Fragen an den Bundesrat: 1. In Bezug auf die Kataraktstudie (Kälber-
blindheit) von Prof. Dr. M. Hässig in Sachen Bauernhof Rütihof/Hans Sturzenegger stellt sich die Frage: Hat sich der Bundesrat mit der Studie befasst? Wenn ja, sieht er hier Handlungsbedarf oder eine Notwendigkeit, die Bestimmungen und Gesetze entsprechend anzupassen? 2. Der Bundesrat gibt in seiner Antwort auf die Motion 13.3957 zu, dass in Sachen nicht ionisierender Strahlung offene Fragen bestehen zu allfälligen langfristigen Auswirkungen, welche durch weitere Forschungen geklärt werden sollten. Hat er vor, mindestens ideell die Wirtschaft in ihren Forschungsbemühungen in dieser Richtung zu unterstützen? Wenn ja, wie? 3. Gibt es zurzeit Dosimeter auf dem Schweizer Markt, die zuverlässig und kostengünstig interessierten Personen zugänglich sind? Mit einem solchen Gerät könnte jeder selbst feststellen, ob zu Hause oder am Arbeitsplatz ein

erhöhter Wert der nicht ionisierenden Strahlung vorhanden ist.

Antwort des Bundesrates vom 30.4.2014

1. Dem Bundesrat ist die Studie zur Kälberblindheit bekannt. Für die auf dem besagten Hof festgestellte Häufung von Katarakten bei Kälbern konnte keine der bekannten Ursachen identifiziert werden. Ob die Strahlung der auf diesem Hof befindlichen Mobilfunkanlage eine Rolle spielte, blieb offen. Das Ergebnis dieser Fallstudie gibt deshalb keinen Anlass dazu, die Schutzbestimmungen der Verordnung über den Schutz vor nicht ionisierender Strahlung anzupassen. Im Anschluss an diese Fallstudie hat das Bafu bei der Universität Zürich eine Folgeuntersuchung mit kontrollierter Exposition von Kühen gegenüber Mobilfunkstrahlung in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse der Folgestudie werden nach Abschluss dieser Untersuchungen veröffentlicht. Zudem wurde eine Meldeplattform für Gesundheitsprobleme bei Nutztieren, für die nicht ionisierende Strahlung als Ursache vermutet wird, eingerichtet.
2. Das Bafu und das BAG finanzieren wissenschaftliche Untersuchungen zum besseren Verständnis der biologischen Wirkungen von alltagsrelevanter nicht ionisierender Strahlung. Bafu, BAG und Bakom sind Träger der an der ETH Zürich domizilierten Forschungsstiftung Strom und Mobilkommunikation. Sie

unterstützen deren Tätigkeit durch Mitwirkung im Stiftungsrat und durch finanzielle Beiträge an Veranstaltungen. Das Bafu unterstützt ausserdem das umweltmedizinische Beratungsnetz des Vereins Ärztinnen und Ärzte für Umweltschutz bei der Beratung von Patienten mit vermuteter Elektrosensibilität. Das Bafu fördert die Entwicklung innovativer Umwelttechnologien durch Privatfirmen und Institutionen der angewandten Forschung. 3. Dosimeter zur Erfassung der persönlichen Elektrosmogbelastung sind relativ teure Hochtechnologiegeräte; die Interpretation der Aufzeichnungen gestaltet sich für Nichtspezialisten schwierig. Mehrere kantonale Umweltämter verfügen über derartige Messgeräte, die sie interessierten Personen leihweise abgeben. Diese Fachstellen leisten auch Hilfestellung bei der Interpretation der Ergebnisse. Für den Bund steht ein für die ganze Bevölkerung repräsentatives NIS-Monitoring im Vordergrund, wie es im Postulat Gilli «Elektromagnetische Felder. Monitoring» grundsätzlich verlangt wird.
Stand der Beratung: Im Plenum noch nicht behandelt

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ARS MEDICI 13 I 2014

POLITFORUM

Aluminium – ein störender Zusatzstoff in zahlreichen Impfstoffen

POSTULAT vom 20.3.2014
Pierre-Alain Fridez Nationalrat SP Kanton Jura
Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht über die potenziellen Risiken zu verfassen, die mit dem Vorkommen von Aluminium als Zusatzstoff in der Mehrheit der Impfstoffe, die in der Schweiz verwendet werden, verbunden sind. Sodann soll der Bundesrat nötigenfalls Schritte bei der Pharmaindustrie unternehmen, um dieses Problem mittelfristig zu lösen.
Begründung Aluminium ist ein toxisches Metall, das verdächtigt wird, neurotoxische Eigenschaften zu haben. Die französische Agentur für die Sicherheit von Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten (ANSM) hat zum Beispiel vor der Verwendung von aluminiumhaltigen Antiperspiranzien und Deodorants gewarnt, wenn die Haut beim Epilieren oder Rasieren der Achsel-

höhlen verletzt wurde, da dann das Risiko einer Aluminiumaufnahme besteht. Seit bekannt ist, dass zwischen dem Wasser, das seinerzeit in der Dialyse mit Aluminium behandelt wurde, und der Enzephalopathie der Dialysepatientinnen und -patienten, die durch neurologische und kognitive Beschwerden charakterisiert ist, ein Zusammenhang besteht, hat man das Aluminium speziell im Visier. Es besteht der Verdacht, dass eine ganze Reihe von Krankheiten, beispielsweise die Alzheimer-Krankheit, mit einer Aluminiumexposition der erkrankten Person in Verbindung steht. Angesichts des Verdachts der Wissenschaftsgemeinschaft bezüglich aluminiumbedingter neurotoxischer Risiken erstaunt es umso mehr, dass über die Hälfte der Impfstoffe, die in der Schweiz verwendet werden, Aluminium als Zusatzstoff enthält. Tatsächlich enthalten beinahe alle Basisimpfstoffe gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Keuchhusten und die Mehrheit der Impfstoffe gegen Meningitis, Enzephalitis, Hepatitis und Papillomaviren Aluminiumsalze. Dies, obschon es Alternativen wie Calciumphosphat gibt. Der Impfplan, der Eltern für ihre Kinder vorgeschlagen wird, führt mehrere Impfungen auf, die bis zum Schuleintritt des Kindes teilweise mehrmals aufgefrischt werden müssen. Kleinkindern auch nur in kleinen Dosen wie-

derholt Aluminium, ein potenziell neurotoxisches Metall, zu verabreichen, erstaunt und stellt eine unnötige Aluminiumbelastung dar. Das Vorsorgeprinzip verpflichtet. Wäre es da nicht besser, Impfstoffe ohne Aluminium zu bevorzugen? Seinerzeit hat man bereits Quecksilber eliminiert. Heute muss ein neuer Schritt diskutiert werden.

Stellungnahme des Bundesrates vom 14.5.2014

Aluminiumsalze fungieren in inaktivierten Impfstoffen als sogenannte Adjuvanzien. Sie stellen durch Verstärkung der Immunantwort auf das Antigen sicher, dass diese Impfstoffe eine ausreichende Wirksamkeit erzielen. Die Sicherheit von Impfstoffen, welche Aluminium als Adjuvans enthalten, wurde im Rahmen von Zulassungsverfahren sowie auch im Rahmen der Marktüberwachung ausführlich geprüft; neue Erkenntnisse werden regelmässig in diese Beurteilung aufgenommen. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Evaluation des neurotoxischen Risikopotenzials gelegt. Aluminium als Adjuvans wird weltweit seit Jahrzehnten in Impfstoffen verwendet; deshalb liegen umfassende Daten und Studien zum Sicherheitsprofil dieser Arzneimittel aus Grundlagenforschung, klinischen Studien und der Anwendung im klinischen Alltag vor. Diese Informationen werden sowohl von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als auch weltweit von Arzneimittelbehörden, wie beispielsweise der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) oder der US-amerikanischen FDA, zur Risikobeurteilung hinzugezogen. Die Schlussfolgerungen aus diesen Risikobeurteilungen decken sich; es liegen keine Gründe vor, die Sicherheit dieses Inhaltsstoffes in Zweifel zu ziehen.

Zur gleichen Fragestellung hat die Académie Nationale de Médecine de France 2012 einen umfassenden Bericht erstellt, dessen Inhalt auch für die Beurteilung in der Schweiz beigezogen werden kann. Die zusammenfassende Schlussfolgerung daraus lautet auch hier: Der Einsatz von Aluminium als Adjuvans in Impfstoffen wird als unkritisch beurteilt. In der Begründung zum Postulats wird zudem auf die durch die Agence française de sécurité sanitaire de produits de santé (afssaps) empfohlenen Vorsichtsmassnahmen bei der Verwendung von aluminiumhaltigen Deodorants hingewiesen. Diese Beurteilung und die daraus abgeleiteten Empfehlungen lauten auch in der Schweiz gleich. Die afssaps ist die Vorgängerorganisation der heute in diesem Bereich zuständigen Agence nationale de sécurité du médicament et des produits de santé (ANSM). Der Bundesrat kommt daher zum Schluss, dass es nicht notwendig ist, zu dieser Fragestellung erneut einen Bericht zu verfassen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
Stand der Beratung: Im Plenum noch nicht behandelt

XUNDHEIT IN BÄRN

ARS MEDICI 13 I 2014

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