Transkript
Kritische Zwischenbilanz zur HMG-Revision
den möglichen Rabatten auch die Patienten respektive die Versicherer.
Wichtiger Beschluss zugunsten der Selbstdispensation Ausserdem beschloss die grosse Kammer, dass die ärztliche Medikamentenabgabe im Heilmittelgesetz neben der Offizin- und der Spitalapotheke auch als eigenständiger Abgabekanal aufge-
SVEN BRADKE
Anfang Mai verabschiedete der Nationalrat die Revision des Heilmittelgesetzes. Das Ergebnis ist unbefriedigend,
zumal wichtige Aspekte der Patientensicherheit vernachlässigt wurden. Positiv ist, dass von einem vorgeschlagenen, untauglichen Rezeptzwang sowie von einem generellen Rabattverbot abgesehen wurde. Die ärztliche Medikamentenabgabe soll zudem neu als gleichberechtigter Abgabekanal ins Gesetz aufgenommen werden. Eines steht fest: Die Revision des Heilmittelgesetzes fiel nicht zugunsten der Patientensicherheit aus. So beschloss der Nationalrat, dass Apotheker in bestimmten, vom Bundesrat festgelegten Fällen auch ohne ärztliches Rezept verschreibungspflichtige Medikamente abgeben dürfen. Dieser Entscheid gefährdet das Wohl der Patienten und beeinträchtigt die Qualität der Versorgung. Wurde die Rezeptpflicht doch ehemals aus gutem Grund eingeführt. Viele Arzneimittel weisen ein potenziel-
APA: Interessenvereinigung der Ärzte mit Patientenapotheke
Die APA (Ärzte mit Patientenapotheke) setzt sich seit 1975 aktiv für eine patientenfreundliche, sichere, qualitativ hochstehende und günstige Medikamentenversorgung der Patientinnen und Patienten ein. Diese sollen die Freiheit haben, Medikamente über ihren bevorzugten Abgabekanal zu beziehen. Die APA vertritt schweizweit 1000 Mitglieder. Ihr gehören insbesondere Ärztinnen und Ärzte mit Patientenapotheke, aber auch Ärztegesellschaften und Netzwerke an.
Sind Sie schon Mitglied? Wenn nein, melden Sie sich unter patientenapotheke.ch (Kontakt) an. Vielen Dank!
www.patientenapotheke.ch
les Risiko für den Patienten auf, weshalb die Verschreibung solcher Medikamente einer vorgängigen ärztlichen Diagnose bedarf. Apotheker verfügen hierfür weder über die nötige Ausbildung noch über entsprechende klinische Erfahrungen.
Kein genereller Rezeptzwang mehr Positiv ist, dass der Nationalrat keine generelle Rezeptpflicht mehr vorsieht, hätte der anderslautende Antrag der vorberatenden Kommission doch zu jährlichen Mehrkosten von 100 bis 150 Millionen Franken zulasten der Krankenversicherungen geführt. Zudem wäre dadurch ein enormer bürokratischer Aufwand entstanden. Stattdessen entschied der Nationalrat nun, dass Rezepte wie bisher nur für verschreibungspflichtige Arzneimittel erforderlich sind. Und nach unserer Lesart auch nur dann, wenn die Arzneimittel nicht beim SD-Arzt bezogen werden.
Anteilmässige Weitergabe von Arzneimittelrabatten Leistungserbringer dürfen neu die anteilmässige Weitergabe von Rabatten mit den Versicherern oder den Patienten vereinbaren. Das sehen wir als richtig und sinnvoll an. Profitieren doch von
führt werden soll. Für die Selbstdispensation stellt das ein wichtiger Entscheid dar. Ist die ärztliche Medikamentenabgabe doch nicht nur günstig und praktisch, sondern auch in 17 von 19 Deutschschweizer Kantonen fest verankert.
Die APA und die FMH bleiben am Ball Die Revision des Heilmittelgesetzes ist mit der Beratung im Nationalrat noch lange nicht zu Ende. Der Ständerat muss sich nun des Themas annehmen. Anschliessend beginnt die Differenzbereinigung zwischen den beiden Räten. Die APA hofft dabei auf die Vernunft und Weitsicht der kleinen Kammer. Sollten in Gesetzen doch vor allem patientenfreundliche, sichere und unbürokratische Lösungen verankert werden. Die APA wird gemeinsam mit der FMH weiterhin am Ball bleiben, das politische Geschehen genau verfolgen und wieder gezielt Einfluss nehmen. So wie sie auf die Anträge der vorberatenden Kommission des Nationalrats reagierte. Die damals erschienenen Medienberichte kamen ja nicht ganz von ungefähr … O
Dr. Sven Bradke Geschäftsführer der Ärzte mit Patientenapotheke (APA)
618
ARS MEDICI 12 I 2014