Transkript
MEDIEN, MODEN, MEDIZIN
Rosenbergstrasse 115
Am 17. Mai 2009 haben die Stimmberechtigten mit einer Zweidrittelsmehrheit dem Verfassungsartikel 118a zur (provisorischen) Aufnahme der Komplementärmedizin in den Pflichtleistungskatalog der Krankenversicherer zugestimmt. Das EDI schlägt nun die definitive Aufnahme in die Grundversicherung vor. Der Vergütung von anthroposophischer Medizin, Homöopathie, Phytotherapie und TCM durch die Krankenkassen steht damit kaum mehr etwas im Weg. Der Dachverband der Komplementärmediziner begrüsst diese Entwicklung – verständlich. Und auch wenn die Behauptung, der WZWNachweis für die ärztliche Komplementärmedizin sei vergleichbar mit der konventionellen Medizin, natürlich Humbug ist, man kann den Kollegen Komplementärmedizinern zu ihrem Erfolg nur gratulieren. Hartnäckigkeit, ein der strengen Wissenschaftlichkeit abholder Zeitgeist, die Sehnsucht nach mystischer Heilkraft jenseits der Schulmedizin und – das muss man zugeben – ein wohltuend unmissionarischer und skandalfreier Einsatz der Methoden haben dazu geführt, dass neben viel schulmedizinischem Unsinn nun auch komplementärmedizinischer Unsinn bezahlt werden muss. Immerhin nur dann zwingend, wenn er von schulmedizinisch ausgebildeten Ärzten angewendet wird. Es gibt Schlimmeres.
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Unbeweisbarkeit ist allemal stärker als Beweise, denn letztlich ist nichts beweisbar, und alle Beweise sind nur provisorisch. Deshalb: Solange nicht bewiesen ist, dass Komplementärmedizin nichts nützt, wird man sie im Pflichtkatalog behalten. Ähnlich – beziehungsweise umgekehrt – geht es den E-Zigaretten. Zwar ist nicht bewiesen, dass sie schädlich sind, aber die Unbeweisbarkeit ihrer Unschädlichkeit setzt sich durch. E-Zigaretten bleiben, auch wenn sie nur Wasserdampf produzieren, verboten.
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Soeben hat die Schweizer Bevölkerung die Förderung der Hausarztmedizin in der Verfassung verankert. Eine nette Geste. Völlig folgenlos. Es sei denn, der Staat rede jetzt etwas mehr drein in die Hausarztpolitik.
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Medscape fragte die zur Wahl stehenden EU-Abgeordneten in Deutschland: «Welches waren die wichtigsten Errungenschaften der EU-Gesundheitspolitik?» Es antworteten (wenig bis stark gekürzt) O CDU-Mann Dr. Thomas Ulmer: die
Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. O Jo Leinen (SPD): eine bessere Kennzeichnung von Lebensmitteln, die Verbesserung der Luftqualität. Grösste Errungenschaft aber ist die Tabakrichtlinie. Künftig müssen Zigarettenpackungen mindestens 20 Zigaretten enthalten. Ausserdem werden die Warnhinweise den grössten Teil der Verpackung bedecken. O Rebecca Harms (Grüne): die Einführung von Warnungen in Bild und Schrift auf Zigarettenpackungen und das Verbot von Mentholzigaretten. O FDP-Mitglied Alexandra Thein: die Verbesserung der Pharmakovigilanzgesetzgebung. So können in einem Mitgliedstaat vertriebene Produkte, die Nebenwirkungen erzeugten, künftig nicht mehr in einem anderen Mitgliedstaat vertrieben werden.
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Auf die Frage «Wofür werden Sie sich in der nächsten Legislaturperiode einsetzen?» antworteten O Thomas Ulmer (CDU): Es muss in
die Forschung für die zerstörungsfreie Kontrolle von Medizinprodukten investiert werden. Beispiel Brustimplantate: Eine Kontrolle über den Inhalt der Implantate ist nur möglich, indem man ein Implantat aufschneidet. Somit ist es beschädigt; es wurde zwar kontrolliert, kann aber nicht mehr benutzt werden.
O Jo Leinen (SPD): Als Bürger sollte ich zum Beispiel im Urlaub in Griechenland die gleiche Behandlung bekommen wie zu Hause.
O Rebecca Harms (Grüne): Wir wünschen uns eine Stärkung der Verbindung von Gesundheits- und Umweltschutz. Ausserdem muss die EU entschlossen gegen Antibiotikaresistenz vorgehen.
O Alexandra Thein (FDP): Dafür, dass die Entscheidungen auf wissenschaftlicher Forschung basieren.
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Schliesslich die Frage: «Was hat der normale Hausarzt (in Deutschland) von der EU-Gesundheitspolitik?» O Thomas Ulmer (CDU): Am meisten
hilft uns die Richtlinie zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. Damit können wir auch Patienten aus anderen EU-Mitgliedsstaaten behandeln. O Jo Leinen (SPD): Zum Schutz vor Infektionskrankheiten hat die EU das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten gegründet, bei dem sich jeder Hausarzt informieren kann. O Rebecca Harms (Grüne): Wir hoffen, dass zum Beispiel durch die Tabakverordnung weniger Lungenkrebspatienten in der Hausarztpraxis landen. O Alexandra Thein (FDP): Die künftige Pharmakovigilanzgesetzgebung und die Gesetzgebung zu den Medizinprodukten werden sicherstellen, dass Praktiker sichere Produkte verschreiben.
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Und das meint Walti: Mein Nachbar benutzt keine Kreditkarten mehr, hat sein Smartphone abgemeldet, seinen Facebook-Account gelöscht, seit Wochen nicht mehr getwittert und gegoogelt – und jetzt wundert er sich, weshalb er von der Polizei verdächtigt wird.
Richard Altorfer
ARS MEDICI 10 I 2014
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