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Rubriken — POLITFORUM: XUNDHEIT IN BÄRN
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XUNDHEIT IN BÄRN

POLITFORUM

Umverteilung von Prämiengeldern zugunsten der Hausärzte

FRAGE vom 26.11.2013
Ignazio Cassis Nationalrat FDP Kanton Tessin

Der Bundesrat plant, jährlich zusätzliche 200 Millionen Franken Prämiengelder für die finanzielle Besserstellung der Hausärzte zu verwenden. Dieser Betrag soll innerhalb des Tarmed-Tarifes gegenfinanziert werden. Artikel 43 Absatz 4 des Krankenversicherungsgesetzes verlangt eine be-

triebswirtschaftliche Bemessung und eine sachgemässe Tarifstruktur. 1. Ist der Bundesrat der Meinung, dass die
Tarifstruktur nicht mehr sachgerecht ist? 2.Kann er sicherstellen, dass das gesetz-
liche Gebot der betriebswirtschaftlichen Bemessung nicht verletzt wird?

Die Antwort von Bundesrat Alain Berset:

1. Le Parlement a chargé le Conseil fédéral de renforcer l'assise financière de la médecine de premier recours. Parallèlement, la loi sur l'assurance-maladie prévoit qu'une révision des tarifs ne doit avoir aucun impact sur les coûts. Pour le cas où les partenaires tarifaires n'arriveraient pas à s'accorder sur une révision, le Conseil fédéral a reçu du Parlement la compétence d'adapter lui-même les structures tarifaires moyennant le respect de certaines conditions. Or si les partenaires tarifaires sont d'accord sur la nécessité d'une révision majeure, ils ne sont pas jusqu'ici arrivés à s'entendre sur cette révision, et ce bien que la Confédération les y ait invités à plusieurs reprises. La structure tarifaire Tarmed se fonde principalement sur des bases de données des années 1990. Depuis, les progrès de la médecine et de la

technique ont induit des modifications structurelles, à savoir une modification des interdépendances entre certaines prestations, de sorte que l'on peut effectivement considérer que la structure tarifaire n'est plus structurée de manière appropriée. Le rapport de novembre 2010 du Contrôle fédéral des finances conclut d'ailleurs lui aussi que le tarif Tarmed est toujours plus éloigné de la réalité en matière de coûts. 2. La loi sur l'assurance-maladie comprend plusieurs règles relatives à la tarification, dont celle relative au respect des principes applicables en économie d'entreprise. Ces règles seront bien sûr prises en compte par le Conseil fédéral.

KVG-Grundversorgung

FRAGE vom 27.11.2013
Alois Gmür Nationalrat CVP Kanton Schwyz

Gemäss Medienmitteilung des EDI vom 27. September 2013 plant der Bundesrat, 200 Millionen Franken zugunsten der Grundversorger innerhalb des Tarmed gegenzufinanzieren. – Welche Auswirkung erwartet der Bundes-
rat auf die Versorgung der Bevölkerung?

– In welchem Umfang werden bislang ambulant erbrachte Leistungen nach dem Tarifeingriff vermehrt im stationären Sektor erbracht werden müssen?
– Welche zusätzlichen Kosten werden daraus entstehen?

Die Antwort von Bundesrat Alain Berset:

Die vorgesehene Massnahme wird weder zu einer Existenzgefährdung einzelner Praxen noch zu einem Versorgungsengpass führen. Ziel der tarifarischen Massnahmen ist es vielmehr, zu einem angemessenen Ausgleich der Einkommensunterschiede und der damit verbundenen Attraktivität der Fachdisziplinen beizutragen. Für einige Spezialisten wird die Massnahme also zu geringeren Einnahmen führen. Dafür können die Grundversorger bessergestellt werden, und

so kann der Gefahr eines zukünftigen Mangels an Hausärzten begegnet werden. Es ist nicht davon auszugehen, dass die finanziellen Auswirkungen der geplanten Massnahme einen Anreiz darstellen, Leistungen, die bisher aus medizinischen Gründen und im Interesse des Patienten ambulant erbracht worden sind, in den stationären Bereich zu verlagern.

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ARS MEDICI 4 I 2014

POLITFORUM

Freiwilliges Obligatorium für den HIV-Test in der Armee? Ende der Farce!

FRAGE vom 2.12.2013
Daniel Stolz Nationalrat FDP Kanton Basel-Stadt

– Ist jetzt zukünftig für Sanitätsrekruten ein HIV-Test obligatorisch oder nicht?
– Ist es so, dass der HIV-Test zwar nicht obligatorisch ist, wer ihn aber nicht macht, wird einfach nicht als Sanitätssoldat ausgehoben?

Wenn diese Aussagen stimmen: – Ist sich der Bundesrat bewusst, dass das
schädlich ist, weil es keine Sicherheit bietet? – Ist er sich bewusst, dass ein freiwilliges Obligatorium mehr nach Orwell 1984 als nach Schweiz 2013 klingt?

Die Antwort von Bundespräsident Ueli Maurer:

Der HIV-Test ist für alle Stellungspflichtigen und damit auch für die Sanitätssoldaten, Spitalsoldaten und Einheitssanitäter freiwillig. Auch wer den HIVTest nicht macht, kann als Sanitätssoldat, Spitalsoldat oder Einheitssanitäter ausgehoben werden. Aufgrund der unglücklichen Kommunikation durch die

Armee und der damit verbundenen hohen Medienresonanz hat der Oberfeldarzt am 15. November 2013 die Kantonsärzte, die Aids-Hilfe Schweiz und die Eidgenössische Kommission für sexuelle Gesundheit entsprechend informiert.

Negative Auswirkungen der Fallpauschalen

FRAGE vom 3.12.2013
Karl Vogler Nationalrat CVP Kanton Obwalden

Seit 2012 gelten die Fallpauschalen. Erste Ergebnisse einer Nationalfondsstudie, basierend auf Befragungen von 382 Spitalärzten, zeigen, dass zwei Drittel dieser Ärzte angaben, in den letzten sechs Monaten seien nützliche Behandlungen aus Kostengründen weggelassen oder durch billigere, weniger effektivere Therapien ersetzt worden. Ebenfalls berichten die Ärzte

von zu frühen Entlassungen zulasten der Patienten. Wie beurteilt der Bundesrat diese vorläufigen Ergebnisse?

Dies die Antwort von Bundesrat Alain Berset:

Der Bundesrat nimmt von den vorläufigen Ergebnissen der Nationalfondsstudie Kenntnis, kann sich jedoch erst beim Vorliegen der endgültigen Ergebnisse zu den allgemeinen Schlussfolgerungen äussern. In der Verordnung über die Krankenversicherung hat der Bundesrat die Modalitäten für leistungsbezogene Pauschalen präzisiert, um unerwünschte Effekte zu begrenzen. Gleichzeitig hat er eine Evaluation zur Umsetzung der Spitalfinanzierung in Auftrag gegeben. Unter

anderem wird der Einfluss der Gesetzesrevision auf die Qualität der Spitalleistungen untersucht. Zwei Vorstudien sind abgeschlossen, eine erste Hauptstudie wird Ende 2014 vorliegen. Solange die Ergebnisse dieser wissenschaftlichen Studien nicht vorliegen, ist es dem Bundesrat nicht möglich, eine qualifizierte Aussage zur Entwicklung im angesprochenen Bereich zu machen.

ARS MEDICI 4 I 2014

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