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OFFIZIELLES ORGAN
Bundesrat will gegen das Volk, die Patienten und die Kantone ankämpfen!
Verbot der ärztlichen Medikamentenabgabe?
Der Bundesrat hat jüngst die Vernehmlassung zur Revision des Heilmittelgesetzes lanciert. Darin fordert er auch ein Verbot der ärztlichen Medikamentenabgabe. Eine solche Forderung greift in kantonale Hoheiten ein, widerspricht dem Willen der Bevölkerung in 17 Deutschschweizer Kantonen und verteuert das Gesundheitswesen!
SVEN BRADKE
Geht es nach dem Willen des Bundesrats, so soll nach dem Beschluss vom 21. Oktober den Ärzten die Abgabe von Medikamenten in Zukunft vollends oder zumindest örtlich verboten werden. Wer also zur Konsultation eine Arztpraxis aufsucht, der erhält bei Bedarf eines Medikaments nurmehr ein Rezept, das irgendwo in einer Apotheke eingelöst werden soll. Egal, in welchem körperlichen, seelischen und psychischen Zustand sich der Patient befindet. Auch dann, wenn der Patient weder fahren noch gehen kann. Als Argument nennt der abtretende Bundesrat Couchepin, dass die Ärzte keine «Doppelrolle» innehaben dürften. Fakt ist aber, dass die Ärzte die volle Verantwortung für die Therapie und Heilung zu vertreten haben. Wieso sollen sie ihren Patienten dann keine Medikamente abgeben dürfen? Zumal in jedem anderen Dienstleistungszweig, wie beispielsweise im Autoreparaturgewerbe, nach der «Diag-
nose» die «Therapie» mit entsprechenden Ersatzteilen ausgeführt wird. Beim Arzt ist es nicht anders. Das Medikament gehört zum Arzt wie das Stethoskop. Und zwar in Notfällen ebenso wie im Alltag!
Kantone und Bevölkerung wollen die ärztliche Medikamentenabgabe Der heutige Beschluss ist nicht nur ein Schlag ins Gesicht zahlreicher kranker Menschen, sondern auch ein Eingriff in kantonale Hoheitsrechte. Die heutige Gesetzgebung überlässt es den Kantonen, selber über die Abgabe von Medikamenten zu entscheiden. In 17 Deutschschweizer Kantonen dürfen Ärzte in Notfällen und im Alltag Medikamente abgeben. Im Kanton Zürich wurde diese Meinung in den letzten zehn Jahren bereits dreimal vom Volk gutgeheissen. Auch in anderen Kantonen fanden diesbezügliche Abstimmungen und Gesetzesrevisionen statt. Die Patienten wollen die beliebte, günstige, praktische und sichere Versorgung mit Medika-
menten durch ihren behandelnden Arzt haben. Und zwar nicht nur in einem abgelegenen Dorf, sondern überall und in ihrer unmittelbaren Nähe. Der Bund stellt sich deshalb mit diesem Vorschlag – der nachweislich keine Kostenersparnisse bringt – gegen die Kantone, die dortige Bevölkerung und die Patienten.
Verbot entbehrt jeder Logik Der Bundesrat will über 3500 Ärzten die Medikamentenabgabe verbieten, während sie für Drogerien, Versandapotheken, Apotheken, Internetanbieter und neuerdings sogar Detailhändler erlaubt ist. Gerade in einer Zeit, in der vor einer Pandemie gewarnt wird, sollen die Ärzte in ihren Praxen nicht mehr Medikamente abgeben dürfen. Die Argumentation entbehrt jeder Logik, zumal die Ärzte die Wirkungen und Nebenwirkungen der Medikamente bei ihren Patienten aufgrund der Krankengeschichte, der Diagnose und der Erfahrung am besten kennen. Wer die ärztliche Medikamentenabgabe im Notfall und im Alltag verbieten will, setzt letztlich die Gesundheit zahlreicher Menschen sowie die breite Versorgung mit lebenswichtigen Medikamenten aufs Spiel. In letzter Konsequenz hiesse dieser Vorschlag, dass Medikamente ganz grundsätzlich nur noch von Apothekern oder Detailhändlern abgegeben werden dürfen. Diese müssten dann auch im Rega-Helikopter mitfliegen, an der Unfallstelle präsent sowie während
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Medikamentenkosten pro versicherte Person 2007 (in Fr.)
800 700
600 500
400
300 200
100 0
ärztliche Medikamentenabgabe
Mischform
Rezeptur
Quelle: Santésuisse
der Operation und am Krankenbett im Spital anwesend sein. Denn auch dort existiert – wie übrigens auch in der Apotheke bei niederschwelligen Krankheiten – die kritisierte «Doppelrolle».
Teure Apothekenmonopole Auch bezüglich der Kosten geht dieser Vorschlag in die falsche Richtung. Die Medikamentenkosten pro versicherte Person sind nämlich in jenen Kantonen am tiefsten, in denen die ärztliche Medikamentenabgabe zulässig und gut vertreten ist. Jedoch sind überall dort, wo heute Apothekenmonopole für verschreibungspflichte Medikamente bestehen, die Kosten am höchsten. Dies lässt sich nicht mit unterschiedlichen kulturellen Gewohnheiten oder Arztbesuchen
begründen, wie dies das BAG jüngst versuchte. Die Zahlen der Arztbesuche sprechen nämlich eine andere Sprache. Mit der Einführung der leistungsorientierten Abgaben (LOA) in Apotheken sind heute zudem hohe Zuschläge zu zahlen, die beim Arzt allesamt wegfallen. Erwähnt sei hierbei auch, dass nur mehr rund die Hälfte der Apotheken in privaten Händen ist. Die andere Hälfte sind Grossverteiler oder Apothekenketten.
Referendum steht im Raum Die Ärzteschaft nimmt den bundesrätlichen Vorstoss mit grossem Befremden zur Kenntnis. Sie wird mit einer klaren Argumentation darlegen, warum dieser Vorstoss verfehlt ist und warum er gegen
die Interessen der Patienten und zahlrei-
cher Kantone verstösst. Sollte dieser
Vorstoss die parlamentarische Beratung
dennoch überstehen, darf mit einem Re-
ferendum gerechnet werden.
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Kontaktperson: Dr. Sven Bradke Geschäftsführer der APA Tel. 071-246 51 00 Internet: www.patientenapotheke.ch
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