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EDITORIAL
IMPRESSUM
Verlag Rosenfluh Publikationen AG Schaffhauserstrasse 13 8212 Neuhausen am Rheinfall Tel. 052-675 50 60, Fax 052-675 50 61 E-Mail: info@rosenfluh.ch, Internet: www.rosenfluh.ch
Redaktion Dr. med. Adela Žatecky (AZA) E-Mail: a.zatecky@rosenfluh.ch
Sekretariat Sandra Sauter Tel. 052-675 50 60, Fax 052-675 50 61 E-Mail: s.sauter@rosenfluh.ch
Editorial Board (Herausgeberinnen)
Dr. med. Marguerite Krasovec Rahmann FMH Dermatologie und Venerologie Schlieren (ZH)
Dr. med. Bettina Rümmelein Fachärztin Dermatologie FMH Präsidentin SGML Kilchberg (ZH)
Wissenschaftlicher Beirat: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. phil. Siegfried Borelli, Davos Prof. Dr. med. Peter Schmid-Grendelmeier, Zürich Prof. Dr. med. Ralph M. Trüeb, Wallisellen Prof. Dr. med. Brunello Wüthrich, Zollikerberg
Verkauf Corinne Hess Haldenstrasse 5, 6340 Baar Tel. 041-760 23 23 E-Mail: c.hess@rosenfluh.ch
Anzeigenregie Janine Clausen Tel. 052-675 50 65, Fax 052-675 50 51 E-Mail: j.clausen@rosenfluh.ch
Layout Christophe Spichiger E-Mail: spichiger@rosenfluh.ch
Druck stamm+co. AG Grafisches Unternehmen, CH-8226 Schleitheim
Abonnemente, Adressänderungen AVD GOLDACH AG Sulzstrasse 10, Postfach, CH-9403 Goldach Tel. 071-844 91 41, Fax 071-844 93 45 E-Mail: rosenfluh@avd.ch
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SZD ist eine eingetragene Marke Erscheinungsweise: 5-mal jährlich als Beilage von ARS MEDICI
20. Jahrgang, Heft 3/2019, ISSN 2296-6560
SZD ist online einsehbar unter www.rosenfluh.ch
Für unverlangt eingesandte Manuskripte und Fotos wird keine Haftung übernommen.
© Rosenfluh Publikationen AG 8212 Neuhausen am Rheinfall Nachdruck nur mit Genehmigung des Verlags.
Die Schweizer Zeitschrift für Dermatologie und Ästhetische Medizin geht an alle Dermatologen, Allgemeinärzte, Allgemeininternisten sowie teilweise an die Gynäkologen der Deutschschweiz.
V-NISSG tritt am 1. Juni 2019 in Kraft
Liebe Kolleginnen und Kollegen
Als ich mein letztes Editorial an Sie richtete, hatte ich noch nicht die Informationen zur Verabschiedung des Bundesgesetzes über den Schutz vor Gefährdungen durch nicht ionisierende Strahlung und Schall, kurz NISSG, in meinen Händen. Nun gibt es erfreuliche Nachrichten: Der Bundesrat hat am 27. Februar 2019 die Verordnung zum NISSG konkretisiert, und Gesetz und Verordnung treten schon am 1. Juni 2019 in Kraft.
Was heisst das für uns Ärzte? Ab Juni stehen also eine Reihe von Behandlungen unter Arztvorbehalt, das heisst, sie dürfen nur von einem Arzt oder unter direkter Aufsicht eines Arztes in seiner Praxis durchgeführt werden. Hierzu gehören alle pigmentierten Läsionen (seborrhoische Keratosen, Altersflecken, Melasma), alle grösseren Gefässläsionen wie Angiome, Feuermale, Varizen und Besenreiser und alles, was abgetragen wird (Kondylome, Syringome, Talgdrüsenhyperplasien), und eine Reihe anderer Indikationen. In die Hände von Ärzten gehören weiterhin alle Behandlungen an den Augenlidern
oder in Augennähe. Ebenso unter ärztliche Aufsicht gehörten der hoch fokussierte Ultraschall, alle ablativen Laser, der lang gepulste Nd:YAG-Laser, die photodynamische Therapie und auch die Laserlipolyse. Zwei Behandlungen sind ab dem 1. Juni
sogar verboten: die Verwendung von IPL für die Entfernung von Tätowierungen und die Entfernung von Naevi (Leberflecken) mit dem Laser. Zwölf weitere Behandlungen dürfen ab 1. Juni 2024 nur noch mit einem Sachkundeausweis angeboten und durchgeführt werden. Dazu gehören auch die Entfernung von Tätowierungen und die Laserepilation. Das Bundesamt für Gesundheit wird eine Trägerschaft bilden, die wiederum für die Ausbildungspläne und die Prüfungsbestimmungen zuständig ist. Für uns Ärzte gilt weiterhin, dass eine gute Ausbildung in Lasermedizin empfehlenswert ist. Fachärzte können den Laserfähigkeitsausweis als Zusatzbezeichnung zum Facharzttitel erwerben, was ich im Sinne unserer Patienten und einer hochqualitativen Lasermedizin sehr empfehle.
Mit freundlichen Grüssen Bettina Rümmelein
SZD 3/2019
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