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KONGRESSBERICHT
EADV-Kongress 2017
Ausweitung des Verbots von Methylisothiazolinon gefordert
Methylisothiazolinon (MI) ist ein Konservierungsmittel, das lange Zeit – auch als Ersatz für die in Verruf geratenen Parabene – Kosmetika zugesetzt wurde. Es wurde ursprünglich als Mischung zusammen mit Chlormethylisothiazolinon (CMIT bzw. MCI) verwendet. Nachdem zunächst MCI als Ursache für schwere allergische Reaktionen ausgemacht worden war, ging man immer mehr dazu über, MI allein zur Konservierung einzusetzen, da man hier von einer niedrigeren allergenen Potenz ausging. Allerdings war MI auch als Konservierungsmittel weniger potent als MCI, sodass es wiederum in höheren Konzentrationen verwendet wurde. Eine Regulierung der Höchstmenge gab es erst ab 2005 – damals wurde sie auf 100 ppm festgelegt. Dennoch wurden auch weiterhin viele schwere Kontaktallergien beobachtet. Zwei europäische Multizenterstudien, die 8680 beziehungsweise 7874 Teilnehmer erfassten, zeigten eine Zunahme der Kontaktallergien auf MI, mit einer Sensibilisierungsrate von etwa 6 Prozent im Jahr 2012 und von 7 Prozent im Jahr 2013 (1). Zum Teil wurden teilweise noch
wesentlich höhere Raten berichtet, wie Professor An Goossens aus Leuven (B) betonte. Diese Erkenntnisse führten zu einem Verbot der MCI/MI-Mischungen im Juli 2015 sowie von MI im Februar 2017, so Goossens weiter. Diese Massnahmen wurden allerdings in Fachkreisen als nicht ausreichend erachtet. Goossens: «Das Verbot des Einsatzes von Methylisothiazolinon musste ausgeweitet werden, mit strengeren Regelungen zur Verwendung dieser Substanz in auswaschbaren Produkten.» Bei solchen Produkten ist derzeit noch eine maximale Konzentration von 15 ppm für MCI/MI beziehungsweise von 100 ppm für MI als Einzelsubstanz zulässig. Im Mai 2017 wurde eine Studie publiziert, die eine klinisch relevante Rate von Kontaktallergien gegen MI in europäischen Ländern gezeigt hat (2). Die gefundenen Kontaktallergien traten auch dann auf, wenn die Betroffenen lediglich abwaschbare Produkte verwendeten, die MI oder MCI/MI enthielten. Schliesslich gibt es Personen, die so häufig Kontakt mit solchen abwaschbaren Produkten
haben, dass die Exposition schon fast an den Kontakt durch Produkte, die auf der Haut verbleiben, heranreicht – zum Beispiel Friseure und Haarpflegeprodukte oder Pflegepersonal und Flüssigseifen. Diese Beobachtungen zeigten, dass die Obergrenze bei abwaschbaren Produkten immer noch zu hoch sei, gab Goossens zu bedenken: «Wir Dermatologen glauben, dass die Maximalkonzentration für abwaschbare Produkte nicht über 15 ppm liegen sollte.» In der EU wurde im Juli 2017 dieser neuen Höchstgrenze zugestimmt, und sie soll in entsprechenden Richtlinien ab April 2018 umgesetzt werden. Darüber hinaus soll die Verwendung von MI in Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren verboten werden. AZA
Referenzen: 1. Aerts O et al.: Contact allergy caused by methylisothiazolinone:
the Belgian-French experience. Eur J Dermatol. 2015; 25(3): 228–233. 2. Schwensen JF, Uter W, Bruze M et al.: The epidemic of methylisothiazolinone: a European prospective study. Contact Dermatitis 2017; 76(5): 272–279.
Quelle: Pressekonferenz beim 26. Kongress der European Academy of Dermatology and Venereology (EADV), 15. September 2017 in Genf.
SZD 1/2018
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