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Politforum
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POLITFORUM: XUNDHEIT IN BÄRN
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19583
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POLITFORUM

Xundheit in Bärn

INTERPELLATION vom 25.9.2015
Verständliche Rechnungen an alle Patientinnen und Patienten

Bernhard Guhl Nationalrat BDP Kanton Aargau
Heute erhalten längst nicht alle Patientinnen und Patienten eine Rechnung für eine Leistung nach KVG. In der Antwort auf ein Postulat hält der Bundesrat fest, dass die heutige Regelung, wonach der

Leistungserbringer oder beim System Tiers payant gegebenenfalls der Versicherer die Rechnung oder die Rechnungskopie an den Patienten sendet, mangelhaft umgesetzt wird. Es gibt keine Signale, dass sich die Situation verbessern würde. Die Rechnungen nach Tarmed sind für einen Grossteil der Patientinnen und Patienten ein einziges Fragezeichen. Wer keine medizinische Ausbildung hat, ist ohne Nachfragen bei medizinisch aus-

gebildeten Personen oder ohne Internetrecherche nicht in der Lage, die Rechnung zu verstehen. Hierzu folgende Fragen: 1. Was hält der Bundesrat von der
Idee, dass neu immer der Leistungserbringer für die Zustellung der Rechnung oder der Rechnungskopie (beim System Tiers payant) an den Patienten zuständig sein soll, um die Verantwortlichkeit eindeutig zu klären?

2. Ist es korrekt, dass bereits nach heutigem Recht die Rechnung aus Kostengründen elektronisch zugestellt werden könnte?
3. Wurde die Verständlichkeit der Rechnungen an die Patienten bereits einmal evaluiert?
4. Wie kann die heutige Situation verbessert werden, sodass die Patientinnen und Patienten die Rechnungen ohne fremde Hilfe verstehen können?

Antwort des Bundesrates vom 25.11.2015 (leicht gekürzt)

1. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Postulat Guhl «Gesundheitswesen. Rechnungen oder Kopien immer an Patienten als Mittel zur Kostensenkung» bereits die Ansicht vertreten, dass das Gesetz genügend klar ist und dass die Instrumente zu dessen Umsetzung in den Händen der Tarifpartner liegen. Die Pflicht der Leistungserbringer, der versicherten Person die Rechnung zukommen zu lassen, ist in der Verordnung über die Krankenversicherung festgehalten. Der zweite Satz des entsprechenden Artikels gestattet den Leistungserbringern, mit den Versicherern zu vereinbaren, dass diese die Zustellung der Rechnungskopie übernehmen. Da die Versäumnisse bei der Umsetzung der gesetzlich vorgeschrie-

benen Weiterleitung der Rechnungen bekannt sind, wie bereits in der Stellungnahme zum Postulat Guhl festgehalten, hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein Schreiben an die Leistungserbringerverbände gerichtet, um sie auf die gesetzlichen Prinzipien aufmerksam zu machen. In diesem Schreiben wird auch daran erinnert, warum diese Prinzipien ins Gesetz aufgenommen wurden, nämlich damit die Patientinnen und Patienten Verantwortung für die von ihnen verursachten Kosten übernehmen und damit sie kontrollieren können, ob die Rechnung der erhaltenen Behandlung entspricht.
2. Das Gesetz präzisiert nicht, wie die Rechnungen weiterzuleiten sind, ob elektronisch oder per

Post. Die Spitäler, die gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung dem System des Tiers payant unterliegen, leiten beispielsweise ihre Rechnungen in der Regel elektronisch an die Versicherer weiter, namentlich aus wirtschaftlichen Gründen.
3. Der Bundesrat hat selbst keine Studie zur Verständlichkeit der gemäss Artikel 42 Absatz 4 KVG zugestellten Rechnungen durchgeführt und hat auch keine Kenntnis von allfälligen Studien, die von Dritten zu diesem Thema erstellt worden wären.
4. Gemäss KVG hat der Schuldner der Entschädigung Anspruch auf eine verständliche Rechnung. Damit eine korrekte Evaluation durch den Versicherer möglich ist,

muss die Rechnung jedoch auch zahlreiche Angaben enthalten, die manchmal kodiert sind. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass gewisse technische Angaben für die Patientinnen und Patienten schwer verständlich sein können. Die Codes in Zusammenhang mit den erbrachten Leistungen werden jedoch auf der Rechnung immer mit einem Kurzbeschrieb aufgeführt, und die Patientinnen und Patienten haben Möglichkeiten, Unklarheiten zu klären, indem sie sich an den Leistungserbringer oder an ihren Versicherer wenden. Falls sich dies als notwendig erweist, sollte eine Änderung von Format oder Inhalt der Rechnungen zur Verbesserung ihrer Verständlichkeit von den Leistungserbringern in Absprache mit den Versicherern vorgenommen werden.

Erste Hilfe für Menschen mit letzter Hoffnung

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ARS MEDICI 6 I 2016

www.msf.ch PK 12-100-2

POLITFORUM

INTERPELLATION vom 25.9.2015
Personalisierte Medizin – private Initiativen einbeziehen und fördern

Fathi Derder Nationalrat FDP Kanton Waadt
Rund um die personalisierte Medizin und die Medizintechnologien wurden zahlreiche Initiativen vonseiten der öffentlichen Hand ins Leben gerufen. So analysieren beispielsweise die Institutionen des ETH-Bereichs in Zusammenarbeit mit den Schweizer Spitälern klinische Proben und erweitern ihr Know-how im Bereich der Medizintechnik mit ihren grossen Forschungsinfrastrukturen. Ausserdem wurden die landesweite Initiative

«Personalisierte Gesundheit», die Initiative «Nanomedizin» an der Empa oder die Initiative «Health 2030» lanciert. Im Rahmen der Dachorganisation Hochschulmedizin Zürich wurde das Kompetenzzentrum personalisierte Medizin gegründet. Am Universitätsspital CHUV in Lausanne wurde eine Biobank geschaffen, und in der Genferseeregion wurde das Zentrum für personalisierte Medizin ins Leben gerufen. Die Reihe der Initiativen liesse sich fortsetzen. Die Schaffung dieses Schwerpunkts für personalisierte Medizin/Gesundheit ist eine gute Sache. Jetzt muss aber sichergestellt werden, dass diese Initiativen das System beleben und nicht private

Initiativen konkurrenzieren und so Innovationen behindern. Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: 1. Ist sich der Bundesrat bewusst,
dass gewisse private Akteure den Bereich personalisierte Medizin und Medizintechnologien, als treibende Kraft mitentwickeln? So etwa Sophia Genetics, ein Unternehmen, das in Europa im Bereich Genanalysen marktführend ist. 2. Ist er sich bewusst, dass gewisse Angebote vonseiten der öffentlichen Hand eine direkte Konkurrenz für diese innovativen privaten Unternehmen darstellen könnten?

3. Wie gedenkt er, dies zu vermeiden?
4. Wie will er diese privaten Unternehmen einbeziehen, um von ihrem Fachwissen zu profitieren und nicht noch einmal die Arbeit zu machen, die diese Unternehmen bereits gemacht haben?
5. Welchen Platz sollen die privaten Akteure in diesem Bereich einnehmen, sodass sie ihren Beitrag einbringen und selbst profitieren können und nicht im Rahmen der verschiedenen Projekte benachteiligt werden, die möglicherweise für den Zeitraum 2017–2020 eine Finanzierung erhalten könnten.

Antwort des Bundesrates vom 25.11.2015

1. Der Bundesrat ist sich der führenden Rolle der Schweizer Privatunternehmen im Bereich der biomedizinischen Forschung und Technologie für das Gesundheitswesen und für die Volkswirtschaft bewusst. Insbesondere im Bereich der personalisierten Medizin und der ihr zugrunde liegenden Disziplinen und Technologien, namentlich der medizinischen Genetik, der Biotechnologie und Analytik sowie der Bioinformatik, wurden in den letzten Jahren enorme Fortschritte erzielt, an denen auch Privatunternehmen in der Schweiz massgeblich beteiligt waren. Damit der Wirtschaftsund Forschungsstandort Schweiz für diese Unternehmen attraktiv bleibt, hat der Bundesrat unter anderem im Dezember 2013 den Masterplan «Massnahmen des Bundes zur Stärkung der biomedizinischen Forschung und Technologie» verabschiedet. Das Ziel ist hierbei, die guten Rahmenbedingungen für die biomedizinische Forschung und Technologie zu erhalten und weiter zu verbessern sowie der Bevölkerung den physischen und bezahlbaren Zugang zu

den Errungenschaften dieser Branche zu gewährleisten.
2. Das parallele Bestehen von öffentlich finanzierten Forschungsinstitutionen und privaten Forschungs- und Dienstleistungsunternehmen im Bereich von Biomedizin und Biotechnologie hat in der Schweiz lange Tradition. Die partnerschaftlich organisierte Zusammenarbeit zwischen dem privaten und staatlichen Sektor im Bereich der Forschung (PPP) ist mit ein Grund für die ausgezeichnete Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Die durch Bund und Kantone finanzierten Forschungseinrichtungen, namentlich im Bereich des Wissens- und Technologietransfers, leisten zahlreiche Beiträge zur Stärkung und Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Darüber hinaus profitieren private Unternehmen von den wissenschaftlich gut aus- und weitergebildeten Fachkräften der Hochschulen und Spitäler, die letztlich das Humankapital für die biomedizinische Forschung, Technologie und Innovation darstellen.

3. Es ist dem Bundesrat bewusst, dass eine erfolgreiche Umsetzung der oben genannten Initiativen den Wettbewerbsdruck für bestimmte Privatunternehmen der Branche erhöhen kann. Gleichzeitig lässt der systematische Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen im Bereich der personalisierten Medizin einen neuen Markt und Dienstleistungssektor entstehen, von dem Schweizer Unternehmen nachhaltig profitieren können.
4. und 5. Der Bundesrat geht davon aus, dass im Rahmen der Umsetzung der Initiativen im Bereich der personalisierten Medizin auf die bestehende Expertise der spezialisierten Privatunternehmen zurückgegriffen wird. Die Hochschulen haben im Rahmen ihrer strategischen Planungen Schwerpunkte gesetzt, unter anderem im Bereich personalisierte Medizin, translationale Medizin und Big Data, mit denen sie neue, zukunftsorientierte Forschungsgebiete erschliessen wollen. Dabei wird auch die Zusammenarbeit mit Privaten eine wichtige Rolle

spielen. Mit der nationalen Förderinitiative «personalisierte Medizin» unterstützt der Bund gezielt dort, wo der grösste Handlungsbedarf eruiert wurde: bei der Datenorganisation. Hier geht es um das Erfassen/Aufbereiten von klinischen Daten (Patientendaten) wie auch biologischen Basisdaten (einschliesslich Biobanken) für die Grundlagenforschung wie auch die klinische Forschung. Unabdingbar ist dabei ein koordiniertes Vorgehen zwischen Hochschulen, Spitälern und Förderorganen, damit Doppelspurigkeiten vermieden und die Interoperabilität der Daten sichergestellt werden können. Die daraus resultierenden neuen Erkenntnisse werden auch zur wirtschaftlichen Entwicklung beitragen und neue Möglichkeiten für innovative Technologien und Produkte eröffnen, die von privaten Unternehmen ergänzend angeboten werden.

ARS MEDICI 6 I 2016

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