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EDITORIAL
Am 30. November 2008 hiess das Zürcher Stimmvolk mit klarem Mehr die Volksinitiative «JA zur
Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug» gut. Drei Jahre später räumte das Bundesgericht in Lausanne jeglichen Zweifel aus, dass diese Initiative widerrechtlich sein könnte. Der Zürcher Regierungsrat wollte die ärztliche Medikamentenabgabe somit per 1. Januar dieses Jahres auch in den Städten Zürich und Winterthur zulassen. Doch siehe da, die Apotheker nutzten auch diese Chance der Verzögerung und monierten vor dem Zürcher Verwaltungsgericht, dass sie für die Einführung der neuen Regelung mindestens fünf Jahre Zeit bräuchten. Die seit der
Der Zürcher Volksentscheid aus dem Jahre 2008 scheint sich aber dennoch der Umsetzung zu nähern. Die Wahlfreiheit der Patienten wird eingeführt und die Ärzte der Städte Zürich und Winterthur dürfen – wie ihre Kolleginnen und Kollegen auf dem Land – Medikamente an ihre Patientinnen und Patienten abgeben. Rund 500 Ärzte haben hierfür bereits ein Gesuch eingereicht. Wer die nötigen Kriterien und die verlangte Qualitätssicherheit erfüllen kann, dürfte damit wohl bald beginnen. Doch warten wir es ab, bis die «Tücher im Trockenen» sind. Mehr als 13 Jahre lang tobte der «Pillenstreit» im Kanton Zürich. Wir sind froh, wenn die Auseinandersetzung im positiven Sinne erledigt ist. Andererseits scheint uns schon fast etwas zu fehlen. Sorgte der gemeinsame Kampf doch auch für Geschlossenheit und Solidarität inner-
Wird der Zürcher Volksentscheid bald umgesetzt?
Abstimmung vergangenen drei Jahre selbstverständlich nicht mit eingerechnet. Dies bedeutete nichts anderes, als dass der vorgesehene Termin der Inkraftsetzung erneut verschoben werden musste. Das Verwaltungsgericht folgte nun aber dem Zürcher Regierungsrat. Es urteilte, dass die seit der Abstimmung vergangene Zeit für betriebliche Anpassungen bei den Apotheken ausreichend sei, weshalb die neue Regelung am 1. Mai 2012 in Kraft treten könne. Doch Achtung, auch dieses Urteil kann mittels Beschwerde ans Bundesgericht weitergezogen werden. Es ist den Apothekern durchaus zuzutrauen, dass sie dies auch tun werden. Und zwar ohne Rücksicht auf ihre Reputation!
halb der Ärzteschaft. Verhaltensmuster, die uns in wichtigen politischen Fragen oftmals abhandenkommen. Wer schon Entzugserscheinungen hat, der kann sein politisches Wirken neu auf den Kanton Schaffhausen fokussieren. Dort bestehen derzeit gute Chancen für eine liberalere Regelung der direkten ärztlichen Medikamentenabgabe. Vorerst warten wir aber noch mit Spannung den 1. Mai der Zürcher ab. Ein Tag, der dort schon oft für Schlagzeilen sorgte.
Dr. rer. publ. HSG Sven Bradke Geschäftsführer der Ärzte mit Patientenapotheke (APA)
Internet: www.patientenapotheke.ch
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