Transkript
EDITORIAL
Erstens kommt es anders, zweitens als man denkt ...
Im letzten Herbst hat die FMH in einem Schreiben an den Präsidenten der SMGP, Dr. med. Roger Eltbogen, mitgeteilt, dass der Fähigkeitsausweis Phytotherapie der SMGP von der FMH anerkannt und für die Ärzteschaft einen Fähigkeitsausweis «Phytotherapie» geschaffen wurde. Voller Stolz berichtete Roger Eltbogen in diesem Heft in einem Editorial darüber (vgl. AM thema Phytotherapie 2011[4]; 11: 2). Und für alle Beteiligten war klar, dass unsere Ärzte und Ärztinnen für die spezifische phytotherapeutische Behandlung ab dem 1. Januar 2012 endlich den im Tarmed vorgesehenen Phytotherapietarif anwenden können. Deshalb hat die SMGP auch in der naiven Meinung, es handle sich nur um eine Formalität, der Tarifkommission der FMH einen entsprechenden Antrag gestellt. Aber erstens kommt es anders, zweitens als man denkt! Mit einem dürren Schreiben wurde der SMGP mitgeteilt, dass der Phytotherapietarif erst mit der übernächsten Revision des Tarmed, also etwa im Frühling 2013, angewendet werden kann. Denn eine Aufnahme der Phytotherapie in die KLV löst nicht automatisch die Berechtigung aus, den Phytotherapietarif anzuwenden. Die ganze Prozedur muss durch verschiedene Instanzen gehen und dort abgesegnet werden. Ausserdem verlangte die paritätische Tarifkommission, vor allem die Mitglieder der Krankenkassen, von der SMGP eine Limitation von 180 Minuten pro 6 Monate.
Man könnte sagen, gut, seien wir froh, dass wir nun endlich die Anerkennung haben, und auf ein Jahr mehr oder weniger komme es nun wirklich nicht an. Das stimmt zwar einerseits, aber andererseits kommt ein wichtiger weiterer Aspekt dazu: Bis 2017 verlangt das BAG von uns aber neue Nachweise der Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit. Dabei werden die Tarmed-Abrechnungen nach dem Phytotherapietarif wahrscheinlich eine wichtige Rolle spielen. Und diese Verspätung um ein Jahr könnte sich auf die Zahlen auswirken, die wir dem BAG liefern müssen. Hoffen wir, dass es im Frühling 2013 endlich so weit ist, und dass wir 2017 dem BAG überzeugende Zahlen liefern können, die dann auch unvoreingenommen beurteilt werden!
Dr. C. Bachmann SMGP Vorstandsmitglied
thema398
LABOR
2/2012