Transkript
P O L I T- FO RU M
UNDHEIT IN BÄRN
Maya Graf, Nationalrätin Gr¨une, BL, reichte am 3.10.2008 ein Postulat ein.
Der Bundesrat wird aufgefordert, in einem Bericht aufzuzeigen, wie die schädlichen Auswirkungen von Lichtemissionen auf Menschen, Tiere und Pflanzen reduziert werden können. Dieser Bericht soll insbesondere folgende Punkte beinhalten: 1. Evaluation der Empfehlungen des BAFU von 2005 hinsichtlich getroffener Massnahmen zur Vermeidung von Lichtemissionen. 2. Forschung über negative Umweltauswirkungen von Lichtemissionen: Stand der Dinge und Handlungsbedarf, insbesondere für die gesundheitlichen Folgen für Menschen, Tiere und Pflanzen. 3. Erstellung von technischen Normen, sei es durch eine Regelung vom Bund oder von Verbänden.
Vermeidung von Lichtemissionen
4. Abklärung der Notwendigkeit der Einführung von Grenzwerten von Lichtemissionen. 5. Aufzeigen von Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz (energieeffiziente Geräte und Vermeidung von Energieverschwendung durch Lichtabfall).
Begründung Das BAFU hat im Jahr 2005 die Broschüre «Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen» verfasst und darin erstmals die Problematik der Lichtemissionen aufgearbeitet und den damaligen Wissensstand ausgewertet. Diese Publikation stiess namentlich bei den Gemeinden und bei Architekten auf grosse Nachfrage. Es existiert jedoch weder eine nationale Evaluation noch eine gesamthafte Übersicht über die Umsetzung dieser Empfehlungen. Lediglich vereinzelte Beispiele, wie aus den Kantonen Zürich, Tessin, Basel-Landschaft oder aus einzelnen Gemeinden wie Coldrerio (TI), der Stadt Zürich oder Liestal (BL) sind bekannt.
Im Bereich der Erforschung von negativen Umweltauswirkungen von Lichtemissionen besteht ebenfalls Handlungsbedarf: Eine der wichtigsten Fragen ist jene nach den gesundheitlichen Folgen für Menschen, Tiere und Pflanzen. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage nach Grenzwerten zu prüfen. Notwendig erscheint zudem die Erarbeitung von technischen Normen. Es ist zu prüfen, ob diese staatlich geregelt werden müssen oder ob die Fachverbände bereit sind, diese zu erstellen. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des BAFU von 2005 betreffend technischer Massnahmen zur Erhöhung der Lichteffizienz und mit dem Programm Energie Schweiz (zweite Etappe 2006— 2010, Schwerpunkt 3: Effizienzpotenzial von 40 % bei Licht und Beleuchtung) ist der Handlungsbedarf für eine energieeffiziente Beleuchtung nachgewiesen. Es ist aufzuzeigen, mit welchen Massnahmen die erwünschten Effizienzgewinne zu erreichen sind.
Aus der Antwort des Bundesrats vom 5.12.2008
Das Thema der Lichtemissionen hat in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit eine zunehmende Beachtung erfahren. Das Umweltschutzgesetz (USG) und das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) schützen Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen beziehungsweise die Landschaft als Ganzes gegen übermässige Beeinträchtigungen. Für Immissionen von Licht liegen zurzeit noch keine Verordnungsbestimmungen zur Konkretisierung dieses Schutzes vor. Die Erfassung des vorhandenen Wissens in diesem Bereich in einer Gesamtschau ist daher angezeigt. In diesem Zusam-
menhang können der Handlungsbedarf erörtert und, gestützt darauf, mögliche Massnahmen zur Verbesserung des Immissionsschutzes innerhalb der bestehenden gesetzlichen Grundlagen aufgezeigt werden. Bei einer Überweisung des Postulats wird das UVEK (Bundesamt für Umwelt BAFU in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Energie BFE und weiteren betroffenen Bundesstellen) im Rahmen der vorhandenen Mittel den verlangten Bericht erstellen.
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulats.
1104 ARS MEDICI 25/26 ■ 2008
Ruth Humbel Näf, Nationalrätin CVP, AG, reichte am 3.10.2008 folgende Motion ein:
Der Bundesrat wird beauftragt, für mehr Wettbewerb bei den Leistungserbringern der Hörgeräteversorgung zu sorgen, insbesondere mit folgenden Massnahmen: ■ unverzügliche Aufnahme von Verhandlungen mit der Hörgerätebranche, um rasch Tarif- und Preissenkungen zu realisieren ■ Einführung einer einfachen Pauschale mit Härtefallregelung bei der Hörgeräteversorgung im Sinne der Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle gemäss Bericht vom Juli 2007.
Begründung Die Kosten für die Hörgeräteversorgung haben sich zwischen 1995 und 2005 ver-
Hörgeräte — zweckmässige Versorgung durch Wettbewerb und Pauschalen
doppelt, weil die Nachfrage um 75 Prozent zugenommen hat. Die Fallkosten sind um 4 Prozent gestiegen. Statt rechtlich fragwürdigen Ausschreibungen mit aufwendigem Submissionsverfahren ist es sinnvoller, mit den Hörgeräteherstellern unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen. Die Gerätehersteller scheinen bereit zu sein, die Tarife und Preise um 10 bis 15 Prozent zu senken, was eine Reduktion der Gerätekosten um bis zu 30 Prozent, beziehungsweise Einsparungen von rund 26 Millionen Franken zur Folge hätte. Mittelfristig ist eine wettbewerbliche Neuregelung des gesamten Bereichs angezeigt. Das seit 1999 geltende dreistufige Tarifmodell mit umfangreicher Expertise hat seine Ziele nicht erreicht, sondern zur Kostensteigerung beigetragen. Das Parlament forderte 2005 mit zwei Motionen mehr Wettbewerb. Die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) empfahl in ihrem Bericht vom Juli 2007 dem
Bundesrat, eine Pauschale einzuführen, für die «einfache und zweckmässige» (Art. 21 Abs. 3 IVG) Geräte erhältlich sein müssen. Die Differenz zu teureren Geräten wäre durch die Konsumenten selber zu bezahlen. Zum Schutz der Versicherten müsste das BSV neben den Pauschalen, die technischen Anforderungen für diese Geräte festlegen und diese regelmässig anpassen. Eine Pauschalregelung würde im Wesentlichen der Brillenversorgung im KVG entsprechen. Diese sieht eine Pauschale vor, wofür einfache Brillen erhältlich sind. Um einen unzumutbaren Leistungsabbau zulasten Hörbehinderter zu verhindern, ist eine Härtefallregelung vorzusehen. Mittels Gesuch an einen IV-Expertenarzt könnte eine betroffene Person einen besonderen Anspruch geltend machen. Diese Entscheide wären durch die regionalen ärztlichen Dienste zu kontrollieren.
Aus der Antwort des Bundesrats vom 5.12.2008
Die Preise für Hörgeräte sind in der Schweiz zu hoch, wie die Preisüberwachung sowie die eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) bereits festgestellt haben. 2005 bis 2006 wurden mit der Hörgerätebranche zahlreiche Gespräche geführt, aufgrund derer die Preise für Hörgeräte um zirka 10 Prozent gesenkt wurden, was im Vergleich zu den im Ausland gemachten Erfahrungen klar ungenügend ist. Daher nahm man neue Verhandlungen auf, um eine stärkere Senkung zu erreichen. Es konnte jedoch keine zusätzliche Senkung erwirkt werden. Im Übrigen zeigte sich die Branche nicht transparent, denn sie lieferte die erforderlichen Daten zu den festgelegten Preisen nicht. Transparenz zwischen Vertragspartnern ist jedoch ein wesentliches Element. Unter diesen Umständen ist eine Weiterführung der Verhandlungen sehr schwierig oder sogar unmöglich. Was das neue von den Lieferanten formulierte und von der Motionärin angesprochene Angebot angeht, die Preise um 10 bis 15 Prozent zu senken, ist einerseits darauf hinzuweisen, dass es nur unter dem Druck der Veröffentlichung der Ausschreibung eingebracht wurde, andererseits beläuft es sich eigentlich nicht auf 26 Millionen Franken, sondern auf 17 Millionen. 9 Millionen Franken sind nämlich einer Tarifänderung zuzuschreiben, welche lediglich die ORL-Ärzte betrifft und somit nicht von einem Preissenkungsangebot der Lieferanten herrührt. Auf jeden Fall erweist sich dieses Angebot als ungenügend im Vergleich zu den Einsparungen, die von einer Verschärfung des Wettbewerbs mittels internationaler Ausschreibung zu erwarten sind. Diese Einsparungen dürften über die von der EFK vorgelegten Zahlen und sogar über die anfänglichen Schätzungen des BSV hinausgehen.
Im Juni 2007 formulierte die EFK acht Empfehlungen, um bedeutende Einsparungen zu erzielen. Mit zwei Ausnahmen wurden alle befolgt. Bezüglich Verschärfung des Wettbewerbs gab die EFK an, «das BSV in seinen Bemühungen zu unterstützen, um mittels Ausschreibung tiefere Preise zu erzielen», und empfahl daher, die Möglichkeit, Hörgeräte auf diesem Weg zu beschaffen, näher zu prüfen. Die Einführung dieses neuen Ausschreibungssystems wird auch von der Finanzdelegation unterstützt. Die Motionärin ihrerseits schlägt die Einführung einer einfachen Pauschale mit Härtefallregelung vor. Diese Lösung wurde ebenfalls geprüft. Die Massnahme, die den heute üblichen Höchstbeträgen ähnlich ist, wäre jedoch nur sinnvoll, wenn die Versicherten tatsächlich in der Lage wären, die Preise für Hörgeräte zu vergleichen, und wenn sie bereit wären, das Fachgeschäft zu wechseln. Das ist in der Praxis in Anbetracht der Komplexität dieses Marktes für die Versicherten kaum möglich. Es handelt sich hier um ein typisches Beispiel für einen ungleichen Wissensstand von Käufern und Verkäufern. Ausserdem könnten über eine Pauschale nur dann Einsparungen erzielt werden, wenn der Gerätepreis unter dem bestehenden Durchschnitt angesetzt würde. In diesem Fall müsste ein grosser Teil der Versicherten mehr aufwenden als vorher, und Personen mit schwerer Behinderung wären besonders stark betroffen. Die Einsparungen würden somit zulasten der Versicherten gehen, was sozial und politisch inakzeptabel ist.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Stand der Beratung: im Plenum noch nicht behandelt.
ARS MEDICI 25/26 ■ 2008 1105