Transkript
VERNETZT
Hausarztversicherung mit Mehrleistungen
Die Möglichkeit dringlicher Konsultationen oder telefonischer Beratungen gehört in der Hausarztmedizin fast selbstverständlich dazu. Versicherte im Managed-Care-Modell Concordia myDoc erhalten dieses Angebot jetzt vertraglich zugesichert. Andere Patienten haben keine Nachteile zu erwarten. Der komfortablere Zugang zum gewählten Hausarzt soll Patienten motivieren, regelkonform immer zuerst den Hausarzt aufzusuchen.
Es besteht aber kein Anrecht der Concordia-myDoc-Patienten, explizit einen bestimmten Wunschtermin zu erhalten.
3. Telefonische Konsultation Concordia-myDoc-Patienten haben das Recht auf eine telefonische Konsultation. Auch diese Telefonate erfolgen im Rahmen der Möglichkeiten der jeweiligen Arztpraxis.
Die ambulante Behandlung beim Hausarzt, beim Spezialisten und im Spital ist durch den Arzttarif Tarmed in allen Details geregelt. Weitere Leistungen werden nicht entschädigt, können auch nicht versichert werden und müssen von den Patienten selbst bezahlt werden. Dieses starre Korsett behindert Ärzte und Versicherer bei der Gestaltung innovativer Angebote. Im Rahmen von besonderen Versicherungsformen, wie Managed Care im Gesetz bezeichnet wird, lassen sich jedoch besondere Angebote realisieren. Die Concordia und die Hausärzteorganisation argomed haben solche Angebote definiert und einen Vertrag abgeschlossen, in dem sich rund 400 Hausärztinnen und Hausärzte zu besonderen Dienstleistungen für die Hausarztversicherten der Concordia verpflichten.
argomed Ärzte AG ist als Betriebsgesellschaft der Aargauer Hausärzte gegründet worden. Die Firma erbringt heute Dienstleistungen für 450 Ärztinnen und Ärzte in den Kantonen Aargau, Zug und Teilen des Kantons Solothurn. Managed Care, Datenaustausch, eHealth und verschiedene Dienstleistungen sind die wichtigsten Tätigkeitsfelder.
Argomed Ärzte AG und Concordia Versicherungen AG haben die Vertragsbedingungen gemeinsam erarbeitet. Für zwei Jahre hat Concordia ein Exklusivitätsrecht.
Zugesicherte Mehrleistungen für die Hausarztversicherten bei Concordia myDoc Es handelt sich um Angebote, die für viele Hausärzte im Sinne einer guten Dienstleistung schon jetzt zum Alltag gehören. Erstmals werden sie jedoch in einem Behandlungsvertrag festgehalten und zugesichert.
1. Telefonischer Kontakt Concordia-myDoc-Patienten haben das Recht, den Arzt während der Sprechstunde telefonisch zu kontaktieren. Je nach Situation und Einschätzung der Dringlichkeit übernimmt der Arzt das Telefon sofort oder ruft innert nützlicher Frist den Versicherten zurück.
2. Konsultationstermin Concordia-myDoc-Patienten haben das Recht auf bevorzugte Konsultationstermine. Diese Termine werden im Rahmen der Möglichkeiten und der Organisation der jeweiligen Arztpraxis vergeben, beispielsweise an Randzeiten.
4. Begleitung bei Spitalaufenthalt Hat der Hausarzt rechtzeitig Kenntnis vom Spitalaufenthalt eines ConcordiamyDoc-Patienten, kontaktiert er diesen während dessen Aufenthalt. Andernfalls hat der Patient das Recht, vom Spital aus den Hausarzt zu kontaktieren.
Managed Care: Qualität und Service im Vordergrund Diese Mehrleistungen werden angeboten, ohne dass die Prämien angehoben werden. Die tieferen Prämien sind nämlich Folge von echten Kosteneinsparungen. Mit dem neuen Vertrag erhält Concordia einen Marktvorteil gegenüber anderen Versicherungen. Auch die Concordia stellt Qualität und Service für ihre Kunden in den Vordergrund. Hausarztversicherungen sind nicht mehr nur Prämiensparmodelle, sondern Versicherungsmodelle mit hoher Behandlungsqualität und weiteren Vorteilen für die Patienten.
Mehrleistungen über den Tarmed-Standard hinaus KVG und Tarmed limitieren die Arbeit der Grundversorger. Ein Privattarif ist ausgeschlossen, und die Erbsenzählerei von Tarmed ist sattsam bekannt. Eine gute hausärztliche Betreuung geht jedoch
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VERNETZT
myDoc Plus: Wie es konkret in der Praxis umgesetzt wird Interview mit Dr. Heini Zürcher, FMH Allgemeinmedizin, Windisch AG
Wie merkt die MPA am Telefon, dass es sich um einen myDoc-Patienten handelt und sie ihn «privilegiert» behandeln soll? Wir erwarten, dass sich ein myDoc-Patient outet, wenn er oder sie spezielle Dienstleistungen in Anspruch nehmen will. Die MPA muss das also nicht selbst merken, sondern der Patient muss darauf hinweisen. Natürlich können wir in der Datei nachschauen, ob der Patient wirklich im Hausarztmodell der Concordia ist, und diese Liste auch ausdrucken. Ich verwende zum Beispiel eine Praxissoftware, in welche ich diese Liste sogar importieren kann. Beim Aufrufen des Patienten erscheint dann ein entsprechender Hinweis. Grundsätzlich müssen myDoc-Patienten sich aber selbst als solche bemerkbar machen.
Wie geht die Praxis mit anderen Hausarztmodellversicherten um, die nicht bei der Concordia sind? Ich kann natürlich nur sagen, wie wir das in meiner Praxis machen. Wir machen das wie bei allen anderen Patienten. Stammpatienten, die schon mehrmals in der Praxis waren, und das sind ja die meisten Hausarztpatienten, können sich darauf verlassen, dass sie einen Termin bekommen. Anrufer, die noch nie in der Praxis waren, werden bei voller Sprechstunde auf andere Ärzte verwiesen. Natürlich gilt das nicht, wenn es sich um dramatische Fälle handelt.
Wurde eine netzweite Schulung für alle MPA durchgeführt? Nein, und wir haben das auch nicht vor. Aber wir haben den Ärzten und den MPA Informationsmaterial zur Verfügung gestellt. Wenn wir Schulungen machen würden, hiesse das, dass wir den Ärzten vorschreiben, wie sie ihre Praxis zu organisieren haben. Genau das wollen wir nicht. Die Ärzte, die sich der argomed angeschlossen haben, behalten ihre Autonomie. So wie es sehr unterschiedliche Praxisstrukturen gibt, gibt es auch unterschiedliche Möglichkeiten, die Bestimmungen des Vertrags mit Concordia umzusetzen.
Konnten schon erste Erfahrungen mit der Betreuung während eines Spitalaufenthaltes gemacht werden? Über viele Hospitalisationen werden wir erst durch den Austrittsbericht informiert. Nur ungefähr von der Hälfte der Spitalaufenthalte erfahren wir, solange die Patienten noch dort sind. Die Patienten, die wir im Spital anrufen oder sogar besuchen, sind jeweils sehr überrascht und erfreut darüber.
Können diese zusätzlichen Leistungen wie Telefonate und Besuche während einer Hospitalisation in Rechnung gestellt werden? Wir können die Telefonate und Besuche speziell verrechnen. Dies ist eine Vereinbarung im Vertrag mit Concordia.
Die Fragen stellte Anne Sibyl Götschi
über die tarifierten Leistungen hinaus. Die Reservation von Zeitfenstern für dringliche Konsultationen und eingeschobene Termine an Randstunden beispielsweise gehören zur Routine, aber nicht zum Tarmed-Standard und sind somit nicht entschädigt. Durch eine bescheidene, aber symbolisch wichtige Erhöhung der Administrationsentschädigung vergütet Concordia solche Mehrleistungen. Erbrachte Leistungen wie Telefonate und Konsultationen werden selbstverständlich zum Tarmed-Tarif vergütet.
Zweiklassenmedizin? Versicherte von Concordia myDoc erhalten im Rahmen der Möglichkeiten und der medizinischen Notwendigkeit Leistungen, die anderen Patienten nicht vertraglich zugesichert sind. Deshalb ist der Vorwurf einer Zweiklassenmedizin erhoben worden. Bei den zugesicherten Leistungen handelt es sich jedoch nicht um eine bessere medizinische Behandlung, sondern um eine Komforterhöhung. Hausarztversicherte anderer Kassen und konventionell Versicherte werden dadurch
nicht an den Rand gedrängt. Bemerkenswert ist jedoch der Wandel der Fragestellung: So wurden die Hausarztmodelle bei ihrer Einführung als Billigmodelle angesehen und der Vorwurf einer Zweiklassenmedizin erhoben mit schlechterer Behandlung der Managed-CarePatienten. Paradoxerweise wird der Vorwurf einer Zweiklassenmedizin jetzt wieder laut, aber mit umgekehrtem Vorzeichen. Hausarztpatienten von Concordia würden jetzt besser behandelt als andere Patienten.
Hohe Behandlungsqualität bei
Managed Care
Hausarztpatienten erhalten trotz deut-
lich tieferen Prämien unseres Erachtens
eine bessere Betreuung als durchschnitt-
liche Patienten. Gerade die Pflicht, im
Krankheitsfall immer zuerst den Haus-
arzt aufzusuchen, gewährleistet die Ko-
ordination unter Ärzten und Spitälern
und vermeidet unnötige Doppelbehand-
lungen. Direktes Aufsuchen von Spezia-
listen und Notfallstationen hingegen
führt oft an den falschen Ort und verun-
möglicht jede Übersicht und Koordina-
tion. Der komfortablere Zugang zum
persönlichen Hausarzt für Concordia-
myDoc-Patienten motiviert zum regel-
konformen Verhalten und stärkt das
Potenzial für Kosteneinsparungen. Die
Prämienreduktionen von derzeit 15 bis
20 Prozent können deshalb möglicher-
weise noch weitergehen.
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Dr. med. Heini Zürcher argomed Ärzte AG Täfernstrasse 16
5405 Baden-Dättwil
ARS MEDICI 22 ■ 2008 979