Transkript
OFFIZIELLES ORGAN
Generalversammlung der APA
Zürich vor der entscheidenden dritten Volksabstimmung
Die diesjährige Generalversammlung der APA stand ganz im Zeichen der kommenden Volksabstimmung zur direkten ärztlichen Medikamentenabgabe im Kanton Zürich, die unbedingt zugunsten der Ärzteschaft ausgehen muss.
SIMON OTTH
An der 32. Generalversammlung der APA, die am 17. April 2008 im Airport Forum des Flughafens Zürich stattfand, konnte der Präsident wiederum über ein ereignisreiches Jahr berichten. Als Schwerpunkte der APA-Tätigkeiten im Jahr 2007 erwähnte Dr. med. HansUlrich Kull die vom Bundesamt für Gesundheit angestrebte Margenreduktion, die Fortbildungstätigkeit für die APAMitglieder sowie die politische Aktivität in einzelnen Kantonen. Im Anschluss an die ordentlichen Geschäfte wurde die Vorstandstätigkeit von Dr. med. Karl Kraut, Allgemeinmediziner aus Herzogenbuchsee, verdankt, der nach rund 20 Jahren aus dem Vorstand ausscheidet. Zu Beginn seiner Amtszeit befasste sich der APA-Vorstand vor allem mit Öffentlichkeitsarbeit und Behördenkontakten, aber schon wenige Jahre später erforderten wichtige Abstimmungskämpfe und Gesetzesrevisionen einen vermehrten politischen Einsatz. Für die Nachfolge von Karl Kraut konnte Dr. med. Fritz-Georg Fark, Allgemein-
mediziner aus Aegerten/BE, gewonnen werden, der seit einigen Jahren im Vorstand der Berner Hausärzte mitwirkt. Fritz-Georg Fark darf in seiner Praxis eine Patientenapotheke betreiben, da es in Aegerten nur eine einzige öffentliche Apotheke gibt und demnach die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berechtigung zur direkten Medikamentenabgabe im Kanton Bern erfüllt sind.
Direkte Medikamentabgabe zweimal gutgeheissen Der Geschäftsführer der APA, Dr. Sven Bradke, erinnerte daran, dass die beiden bisherigen Abstimmungen zur ärztlichen Medikamentenabgabe im Kanton Zürich erfreulicherweise im Sinne der Ärzteschaft ausfielen. Zu diesem Erfolg, der massgeblich dem Einsatz der Zürcher Ärztegesellschaft zu verdanken ist, hat auch die APA einen wichtigen Beitrag geleistet. In der Abstimmung vom 23. September 2001 ging es um eine vom Zürcher Kantonsrat vorgeschlagene Änderung des Gesundheitsgesetzes, die zu einer drastischen Einschränkung der direkten
Medikamentenabgabe geführt hätte. Zwar sah die Änderungsvorlage vereinzelte Ausnahmen zum Verbot der direkten Medikamentenabgabe vor, doch wären die entsprechenden Kriterien – insbesondere die völlig willkürliche Distanzvorschrift von mindestens 500 Metern bis zur nächsten öffentlichen Apotheke – nur in wenigen Fällen erfüllt gewesen. Faktisch hätte deshalb die Annahme der Vorlage die Schliessung der meisten ärztlichen Patientenapotheken auch in den ländlichen Gemeinden bedeutet. Diesen Ansatz haben die Zürcher Stimmbürgerinnen und Stimmbürger ganz offensichtlich nicht als sinnvoll erachtet. Bei der zweiten Abstimmung vom 30. November 2003 wurde eine Teilrevision des Gesundheitsgesetzes, wonach die direkte Medikamentenabgabe in Gemeinden mit einer 24-Stunden-Apotheke nicht mehr zulässig gewesen wäre, vom Zürcher Stimmvolk noch eindeutiger verworfen. Die Bevölkerung hat sich somit klar für die Wahlfreiheit des Patienten ausgesprochen, die Medikamente sowohl beim Arzt als auch beim Apotheker beziehen zu können.
Alles entscheidende Abstimmung Obwohl in den beiden vergangenen Abstimmungen jeweils eine Abschaffung oder weitere Einschränkung der direkten Medikamentenabgabe im Kanton Zürich vermieden werden konnte, blieb weiterhin unklar, wer in den Städten Zürich und Winterthur zur Abgabe rezeptpflichtiger Medikamente berechtigt ist.
556 ARS MEDICI 13 ■ 2008
OFFIZIELLES ORGAN
Initiativtext
Das Gesetz über das Gesundheitswesen vom 4. November 1962 ist folgendermassen zu ändern:
§ 17 (Neuformulierung) Privatapotheken
«Zur Führung einer ärztlichen Privatapotheke ist eine Bewilligung der Direktion des Gesundheitswesens erforderlich. Die Bewilligung wird praxisberechtigten Ärztinnen und Ärzten sowie ambulanten gemeinnützigen Institutionen erteilt. Die Inhaberinnen und Inhaber von ärztlichen Privatapotheken dürfen Arzneimittel nur an Patientinnen und Patienten abgeben, die bei ihnen in Behandlung stehen. Die Abgabe hat unter ärztlicher Aufsicht und Verantwortung zu erfolgen.» Bei zwischenzeitlichem Erlass eines neuen beziehungsweise Revision des bestehenden Gesundheitsgesetzes ist dieser Paragraph in das neue Gesundheitsgesetz einzufügen.
Um diesem Zustand ein Ende zu setzen, lancierte die Zürcher Ärztegesellschaft im Mai 2006 die Volksinitiative «Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbe-
zug». Mit dieser Initiative soll der in den beiden bisherigen Abstimmungen geäusserte Volkswille endlich im Gesetz verankert werden, weshalb dieser Ab-
stimmung eine entscheidende Bedeutung zukommt. Dr. med. Walter Grete, Mitglied der Task Force und ehemaliger Präsident der Ärztegesellschaft des Kantons Zürich, rief alle Ärztinnen und Ärzte zu einem Engagement zugunsten der kostengünstigen und sicheren direkten Medikamentenabgabe auf. Als wichtigsten Beitrag der Ärzteschaft sieht Walter Grete die innere Solidarität mit der Ärztegesellschaft Zürich. Ausserdem sollten alle Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten über die Vorteile der direkten Medikamentenabgabe informieren und auf die kommende Abstimmung hinweisen, mit der sie ihre zukünftige Wahlfreiheit beim Bezug ihrer Medikamente sicherstellen können. ■
Dr. med. Simon Otth, Horgen Vizepräsident der APA
ARS MEDICI 13 ■ 2008 557