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Editorial
Am 30. November 2008 soll nun die dritte und wohl letzte Zürcher Abstimmung zur Frage der Medikamentenabgabe stattfinden. Zwei Mal schon hat die Bevölkerung alle Empfehlungen der «offiziellen kantonalen Politik» in den Wind geschlagen und geplante Einschränkungen der ärztlichen Medikamentenabgabe klar und deutlich verworfen. Nachdem der Zürcher Regierungsrat sich dieses Volkswillens bewusst wurde und endlich eine entsprechende, die Wahlfreiheit fördernde, Verordnung verabschiedete, traten die Apotheker auf den Plan und führten dagegen eine Beschwerde vor Bundesgericht. Und siehe da, sie gewannen aus formellen Gründen!
ein rechtzeitiges politisches Agieren sowie ein gemeinsames Engagement nach innen und nach aussen, gewünschte Mehrheiten schaffen kann. Ein solches Vorgehen ist im Kanton Zürich nun
Zürich: finale Abstimmung zur Medikamentenabgabe!
Die Zürcher Ärzteschaft nahm daraufhin den Ball wieder auf und lancierte eine Gesetzesinitiative, die nichts anderes zum Inhalt hat, als die vom Volk geforderte Verankerung der Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug. Die Patienten sollen ohne staatliche Bevormundung entscheiden können, wo sie ihre Medikamente beziehen möchten. Nämlich direkt beim behandelnden Arzt, über eine Versandapotheke oder in einer Offizin vor Ort. Diese Wahlfreiheit soll ihnen auch in den Städten Zürich und Winterthur gewährt werden. Der Wortlaut der Initiative folgt dabei vollumfänglich dem ehemaligen Verordnungsentwurf der Regierung. Diesmal handelt es sich aber um einen Gesetzestext, der auch den formellen Vorgaben des Bundesgerichts entspricht. Die erfolgreiche Abstimmung vom 1. Juni 2008 zum Verfassungsartikel hat wieder einmal gezeigt, dass ein Zusammenstehen der Ärzteschaft,
wieder gefragt. Denn der 30. November steht bald schon vor der Tür! Wachen wir also auf und machen uns wieder an die Arbeit! Jede Abstimmung muss von Neuem gewonnen werden. Beginnen wir im Kanton Zürich heute schon, für das nötige JA an der Urne zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug zu werben. Im Dezember ist es zu spät! Dann sind die Weichen gestellt. Hoffentlich richtig!
Dr. Sven Bradke Geschäftsführer der Ärzte mit Patientenapotheke (APA)
ARS MEDICI 13 ■ 2008 545