Metainformationen


Titel
Xundheit in Bärn
Untertitel
-
Lead
-
Datum
Autoren
-
Rubrik
Rubriken — Politforum
Schlagworte
-
Artikel-ID
13509
Kurzlink
https://www.rosenfluh.ch/13509
Download

Transkript


POLIT-FORUM

Abschaffung der Wasserdispenser in der Bundesverwaltung

Carlo Sommaruga, Nationalrat SP, GE, hatte am 5.10.2007 eine Motion eingereicht:
Unter Berücksichtigung der behandelten Faktoren im Umweltbericht 2007 der Bundesverwaltung und im Hinblick auf den ökologisch und ökonomisch absurden Konsum von Tafelwasser – in einem Land, dessen Leitungswasserqualität zu den besten der Welt gehört – wird der Bundesrat beauftragt, die Wasserdispenser in der ganzen Bundesverwaltung abzuschaffen.
Begründung Wie die Organisation Worldwatch Institute feststellte, ist das Getränk mit dem schnells-

ten Konsumwachstum der Welt kein anderes als Tafelwasser. Zwischen 1997 und 2005 hat sich der Konsum verdoppelt - eine Entwicklung, die bedeutend von der zunehmenden Verbreitung von Wasserdispensern beeinflusst wurde. Dieses Wachstum bedeutet eine wahre Umweltkatastrophe. Die Produktion von Tafelwasser stellt durch die exzessive Nutzung von Mineralwasser und natürlichen Quellen eine Bedrohung für Wasserläufe und Grundwasser dar und entpuppt sich ausserdem als besonders teuer in Bezug auf die nötigen Ressourcen für Pumpstationen, Aufbereitung, Transport, Lagerung und Vertrieb. Diese Energieverschwendung ist in der Schweiz umso mehr inakzeptabel, als das ganze Land mit Leitungswasser versorgt wird, und dies

zu einem Preis, der es mit jeder Konkurrenz aufnehmen kann. Die Qualität liegt meist deutlich über jener des kommerziellen Wassers. Eine Studie des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches stellt fest, dass Leitungswasser tausendmal wirtschaftlicher und ökologischer ist. Ausserdem betont der Bundesrat im Umweltbericht 2007, er habe das Ziel, die Auswirkungen der Bundesverwaltung auf die Umwelt im Laufe der nächsten Jahre um mindestens 10 Prozent zu reduzieren. Dabei ist zu beachten, dass Wasserdispenser auch elektrische Energie verbrauchen. Der Bundesrat soll deshalb nach dem Vorbild des Gemeinwesens von San Francisco die zahlreichen Wasserdispenser, die überall in der Bundesverwaltung zu finden sind, dringend abschaffen.

Aus der Antwort des Bundesrates vom 7.12.2007
Wasserdispenser werden in der Bundesverwaltung nicht systematisch, sondern individuell auf Eigeninitiative einer Verwaltungseinheit aufgestellt. Derzeit sind rund 165 Apparate in Betrieb. Solche Möglichkeiten, sich rasch und ohne grösseren Aufwand mit Trinkwasser zu bedienen, dienen in nicht unerheblichem Masse der Gesundheit des Personals. Dieser Vorteil dürfte nach Einschätzung des Bundesrates die relativ geringen Umweltbelastungen aufwiegen. Ausserdem können die Wasserdispenser auch mit normalem Leitungswasser betrieben werden. Der Bundesrat kommt nach Abwägung der erwähnten Vor- und Nachteile zum Schluss, dass sich ein Verbot von Wasserdispensern in der Bundesverwaltung nicht rechtfertigt.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Wasser für alle!
Spendenkonto: PC 80-3130-4, Zürich

Leben braucht Wasser.

176 ARS MEDICI 5 ■ 2008

Krankheitskosten von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen, Schutzbedürftigen und illegal in der Schweiz lebenden Personen

Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei, SVP, mit Roland F. Borer, Nationalrat SVP, SO, reichte am 5.10.2007 ein Postulat ein:
Der Bundesrat wird ersucht, einen Bericht zu erstellen, welcher die heutigen Kosten und Leistungen, die Kostenentwicklungen und mögliche Massnahmen im Bereich der Krankenversorgung von Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen sowie illegal in der Schweiz lebenden Personen, untersucht. Insbesondere sollen die folgenden Fragen untersucht werden: 1. Wie hoch sind die durchschnittlichen Kran-
kenversorgungskosten von Asylsuchenden,

von vorläufig aufgenommenen Personen und von Schutzbedürftigen, verglichen mit den Kosten einer in der Schweiz niedergelassenen Person? 2. Wie haben sich die gesamten Krankenversorgungskosten (inklusive Zahnarztkosten) der Asylsuchenden, vorläufig Aufgenommenen und Schutzbedürftigen seit 1980 entwickelt? 3. Wie viele Personen kommen unter dem Vorwand eines Asylgrundes oder als illegale Einwanderer in unser Land, um sich oder ihre Angehörigen medizinisch behandeln zu lassen? 4. Welche Leistungen der Krankenversicherung (inklusive Zahnarztkosten) werden für Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene, Schutzbedürftige und Illegale bezahlt?

5. Wer trägt diese Kosten? Bitte Aufstellung liefern über die Anteile von Bund, Kantonen (inklusive deren Spitäler), Gemeinden oder Krankenversicherer.
6. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um die von diesem Personenkreis verursachten Kosten in diesem Bereich zu senken (z.B. Einschränkung der Leistungen, der freien Arzt- und Spitalwahl, Zahnarztkosten usw.)?
7. Welches ist der Stand der Umsetzung des überwiesenen Postulates 00.3567?
8. Ist es sinnvoll, Asylbewerber, vorläufig Aufgenommene, Schutzbedürftige und Illegale aus dem KVG herauszulösen und die unbedingt lebensnotwendigen Leistungen über das Bundesamt für Migration zu bezahlen (eingeschränkte Leistungen)?

Aus der Antwort des Bundesrates vom 21.12.2007
Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und Schutzbedürftige ohne Aufenthaltsbewilligung (Personen des Asylbereiches) unterstehen der Versicherungspflicht nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10). Die Kantone sind für die Durchsetzung des Versicherungsobligatoriums zuständig. Der Bund erstattet den Kantonen die Kosten der Gesundheitsversorgung für Personen des Asylbereiches, die Sozialhilfe erhalten, in Form von Pauschalen zurück. Um dem Problem der Kosten der Gesundheitsversorgung für Personen des Asylbereiches entgegenzuwirken, hat das Parlament eine Änderung des KVG betreffend den Versichertenbestand im Risikoausgleich sowie eine Änderung des Asylgesetzes zur Regelung der Krankenversicherung dieser Personen gutgeheissen. Während die Änderung des KVG seit dem 1. Januar 2007 in Kraft ist, wird die Änderung des AsylG auf den 1. Januar 2008 in Kraft treten. Die Änderung des AsylG bringt für die Personen des Asylbereiches gewisse Veränderungen mit sich. Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Parmelin 07.3090, «Asylsuchende und obligatorische Krankenpflegeversicherung», festgehalten hat, berechtigt Artikel 82a die Kantone, die Wahl der Versicherer und Leistungserbringer einzuschränken (in Form eines GatekeepingModells). Diese Regelung ist das Ergebnis einer Prüfung von mehreren Szenarien; sie wurde im Hinblick auf die Eindämmung der Gesundheitskosten als die angemessenste erachtet. Eine vollständige Ausnahme dieser Personen aus der Krankenversicherung, die ebenfalls geprüft wurde, wurde sowohl in finanzieller als auch administrativer Hinsicht als zu aufwendig beurteilt. Aus diesem Grund haben das Parlament und der Bundesrat von einer separaten Lösung für die Personen des Asylbereiches abgesehen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die neue Regelung zuerst ihre Wirkung zeigen soll. Weder Bund noch Kantone verfügen über die Zahlen, die vom Postulat verlangt werden. Deren Erhebung ergibt jedoch zurzeit keinen Sinn, da die Krankenversicherung für Personen des Asylbereiches eben erst neu ausgestaltet worden ist. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass die beschlossenen neuen Massnahmen nun umgesetzt werden sollen und eine gewisse Zeit verstreichen sollte, damit Erfahrungen gesammelt werden können, die für die Erarbeitung einer aussagekräftigen Analyse in zwei bis drei Jahren nötig sind. Aus diesen Gründen erachtet der Bundesrat im jetzigen Zeitpunkt die Erstellung des gewünschten Berichtes, der zu keinen neuen Erkenntnissen führen würde, nicht für nötig.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.

ARS MEDICI 5 ■ 2008 177