Transkript
Xundheit in Bärn
POLITFORUM
POSTULAT vom 5.3.2015
Unethische Methoden bei der Überweisung von Patientinnen und Patienten
Thomas Hardegger Nationalrat SVP Kanton Schwyz
Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten: O in welcher Art, in welcher Sys-
tematik und in welchem Umfang Spitäler, Kliniken und Ambulatorien unter anderem für die Überweisung von Patientinnen und Patienten Zahlungen leisten; O wie Ärzte und Ärztenetzwerke für die Überweisung von Patientinnen und Patienten Zahlungen einfordern;
O mit welchen Massnahmen verhindert werden kann, dass unethische Methoden mit Geldfluss bei der Überweisung angewendet werden und dass aktive beziehungsweise passive Bestechung erfolgt.
Begründung Offensichtlich sind Zahlungen zwischen Medizinern und Fachärzten, Spitälern, Kliniken und Ambulatorien keine Ausnahmen, wenn Patientinnen und Patienten überwiesen werden. Spitäler zahlen für die Überweisung von Patientinnen und Patienten mit privater oder halbprivater Zusatzversicherung für die Nutzung ihrer Computer-
und Magnetresonanztomografen oder für Eingriffe, für die die Klinik einen Leistungsauftrag besitzt, und anderes mehr. Die Zahlung von Kick-backs – oder Schmiergeldern? – führt dazu, dass die Patientinnen und Patienten nicht mehr wissen, ob die Überweisungsempfehlung aus fachlicher Sicht angezeigt ist oder ob sie aus wirtschaftlichem Interesse erfolgt und ob die CT- oder MRI-Untersuchung aus medizinischer Sicht notwendig ist. In Deutschland wird gegenwärtig untersucht, wo der Straftatbestand der Bestechung im Strafrecht auch für die Ärzte anwendbar wäre. So stellt sich auch im
schweizerischen Gesundheitswesen die Frage, ab wann eine Zahlung unter Medizinern und Spitälern eine «Aufwandentschädigung» ist und ab wann es sich um aktive beziehungsweise passive Bestechung handelt. Ebenso stellt sich die Frage, ob die nachgewiesene Bestechung in der Medizin strafrechtlich zu verfolgen und zu ahnden ist oder ob allenfalls eine Anpassung im Strafrecht notwendig ist.
MOTION vom 17.3.2015
Ritalinkonsum in der Schweiz. Die Rüge der UNO ernst nehmen!
Yvette Estermann Nationalrätin SVP Kanton Luzern
Der Bundesrat wird gebeten, Massnahmen zu ergreifen, um die Empfehlungen der UNO betreffend Ritalinkonsum bei Kindern und Jugendlichen in der Schweiz umzusetzen und deren Konsum einzuschränken.
Begründung Die UNO stellt fest, dass in der Schweiz bei Kindern viel zu häufig die Diagnose des Aufmerksam-
keitsdefizits- und Hyperaktivitätssyndroms gestellt wird. Damit verbunden ist der übermässige Konsum von Medikamenten wie Ritalin, obwohl es immer mehr Berichte über die Schädlichkeit solcher Medikamente gibt. Nach dem UNOBeauftragten Pascal Rudin werden in der Schweiz nur 5 Prozent der Kinder mit Ritalin richtig behandelt. Die grosse Mehrheit der Therapierten, also die restlichen 95 Prozent, erhalten die «Droge» Ritalin. Dieser unnötige Konsum von Ritalin muss gestoppt werden. Die Gesundheitsbehörden sollen vor allem die Ursachen der Unaufmerksamkeit im Unterricht erforschen und sich mehr mit nicht
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medikamentösen Therapieansätzen befassen, weil diese Möglichkeiten leider in unserem Land noch ungenügend ausgeschöpft sind. Denn Familien sind sich einig: Kinder sollen möglichst ohne Medikamente und Drogen aufwachsen!
Interessant ist die Tatsache, dass im Kanton Tessin wesentlich weniger Ritalin verordnet wird als in den deutschsprachigen Kantonen. Also ist es möglich, den Ritalinkonsum gesamtschweizerisch markant zu senken. Die Schweiz glänzte in der Vergangenheit oft mit einer raschen Umsetzung bei verschiedenen Belangen internationaler Organisationen wie der UNO. Warum sich die Politik gerade in der Ritalinangelegenheit – trotz UNO-Rüge – weigert zu handeln, ist mir persönlich unverständlich. Geht es doch um die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen!
ARS MEDICI 11 I 2015
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