Transkript
POLITFORUM
Xundheit in Bärn
INTERPELLATION vom 19.3.2015
Alterslimite für Ärzte mit besonders sensiblem Fachgebiet
Margrit Kessler Nationalrätin GLP Kanton St.Gallen
Am 31. Dezember 2013 waren laut Quelle der FMH in der Schweiz 258 Chirurgen über 65 Jahre alt und beruflich noch aktiv. 10 davon waren über 80 Jahre alt. Nach schweren Fehlleistungen eines 78-jährigen Chirurgen wurde in der letzten Zeit das Thema Alter der Ärzte, besonders der Chirur-
gen, in den Medien wieder aktuell. Selbst die FMH ist der Meinung, dass Chirurgen und invasiv tätige Ärzte mit besonders sensiblen Fachgebieten sich bereits mit 60 Jahren einer Gesundheitsprüfung unterziehen sollten. Die öffentlichen Spitäler kennen eine Alterslimite, die Pensionierung, die sich zwischen 65 und 67 Jahren bewegt. Einige Ärzte in Kaderpositionen verabschieden sich vorzeitig von den öffentlichen Spitälern und gehen in die Privatpraxis, damit sie keiner Alterslimite unterstellt sind und
weiter in ihrem Fachgebiet arbeiten können.
Fragen 1. Kann sich der Bundesrat vor-
stellen, eine für eine bessere Patientensicherheit gesetzliche Anpassung in Bezug auf die Altersgrenze vorzunehmen, wie sie bereits in der Verordnung über die universitären Medizinalberufe des Kantons Zürich verankert sind? 2. Kann er sich vorstellen, eine Gesundheitsbeurteilung für besonders sensible Berufsbereiche
innerhalb der akademischen Gesundheitsberufe (Mikrochirurgie etc.) einzuführen? 3. Bis zu welchem Alter soll das selbständige Führen von Operationen grundsätzlich möglich sein? 4. Bis zu welchem Alter dürfen Ärzte assistieren und ihre Erfahrung an Jüngere weitergeben? 5. Verlängerungsanträge sollten möglich sein. Von wem und in welchen Abständen müssten sie überprüft werden?
INTERPELLATION vom 20.3.2015
Auslagerung des ärztlichen Dienstes der SBB: Verlust eines Profitcenters?
Olivier Français Nationalrat FDP Kanton Waadt
Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Die SBB lagern ihren ärztlichen
Dienst aus. Sie verkaufen damit eine Dienstleistung, die jährlich Gewinne von mehreren Millionen Franken abwirft, an Private, während der nicht rentable Teil bei den SBB verbleibt. Was hält der Bundesrat von diesem Vorgehen? 2. Da der externe Anbieter noch nicht bestimmt ist: Wie sorgt der Bundesrat dafür, dass die Qualität der «medizinischen
Tauglichkeitsuntersuchungen für Personen mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten im Eisenbahnbereich nach VTE und ZSTEBV» während der Übergangsphase und danach durch den privaten Anbieter gewährleistet bleibt? 3. Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass die SBB Leistungen abbauen, die für das Unternehmen von zentraler Bedeutung sind, und dass sich die Arbeitsbedingungen für alle Angestellten, die sicherheitsrelevante Aufgaben erfüllen, laufend verschlechtern?
Begründung Der ärztliche Dienst der SBB, ein Profitcenter, das jährlich Gewinne von mehreren Millionen Franken
erzielt, soll im Jahr 2016 zweigeteilt werden: Ein Teil, nämlich der einträgliche Bereich der medizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen, die das BAV für die Eisenbahnerinnen und Eisenbahner verlangt, wird 2017 einem noch nicht bestimmten privaten Unternehmen verkauft. Der andere Teil, nämlich der defizitäre administrative Bereich, verbleibt dagegen bei den SBB, und zwar als Teil einer im Jahr 2016 zu schaffenden Einheit. Das Bahnpersonal der SBB steht unter starkem Druck, zum einen wegen personeller Engpässe, zum andern wegen Baustellen für Bauund Erneuerungsarbeiten, die auf den mangelhaften Unterhalt der Infrastruktur in den letzten zehn Jahren zurückzuführen sind.
Verspätungen, Betriebsstörungen und Unfälle sind die Folge. Wie will der Bundesrat sicherstellen, dass die SBB bei sich selbst die richtigen Prioritäten setzen? Die Direktion hat sich zwei Jahre lang mit Projekten wie der Auslagerung des ärztlichen Dienstes beschäftigt, der doch zur vollsten Zufriedenheit arbeitet, anstatt sich viel grundlegenderen Aufgaben wie der Gesundheit am Arbeitsplatz, der Sicherheit und der Pünktlichkeit für die Fahrgäste zu widmen.
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ARS MEDICI 9 I 2015
POLITFORUM
POSTULAT vom 20.3.2015
Förderung der Blutstammzellenspende in der Schweizer Armee
Christophe Darbellay Nationalrat CVP Kanton Wallis
Ich bitte den Bundesrat zu prüfen, wie weit die Armee zu einer Verbesserung der Blutstammzellenspende beitragen könnte.
Begründung In der Schweiz erkranken jedes Jahr durchschnittlich 1000 Personen an einer Leukämie oder einer andern lebensbedrohenden Blutkrankheit. Für viele dieser kran-
ken Personen ist eine Stammzellentransplantation die einzige Chance, um zu überleben. Die Stammzellen der Spenderin oder des Spenders müssen mit denjenigen der Empfängerin oder des Empfängers übereinstimmen. Deshalb wurde ein weltweites Register geschaffen. Das Register wird in der Schweiz von Swiss Blood Stem Cells (SBSC) geführt und enthält 50 000 potenzielle Spenderinnen und Spender. Diese müssen zunächst ein Formular ausfüllen und sich dann selber eine Mundschleimhautprobe entnehmen, die anschliessend analy-
siert wird. Ergibt die Analyse eine Übereinstimmung mit den Gewebemerkmalen einer kranken Person, so wird die Spenderin oder der Spender für eine Entnahme der Stammzellen kontaktiert. Die Blutstammzellenspende wird ambulant durchgeführt, entweder durch eine venöse Blutentnahme oder mittels Biopsie. Je umfassender das Register von SBSC ist, desto grösser ist die Chance für die Kranken, eine Spenderin oder einen Spender zu finden, deren Stammzellen für eine Transplantation geeignet sind. Die Schweiz verfügt glücklicherweise über eine
Armee von jungen gesunden Milizsoldaten. Wieso also soll man diesen perfekt geeigneten Kandidaten nicht vorschlagen, bei der Erweiterung des Registers mitzumachen? Der Bataillonsarzt könnte ihnen in der Rekrutenschule die wissenschaftlichen Informationen über die Spende liefern. Ebenso könnte in dieser Zeit das Wattestäbchenset zur Entnahme der Mundschleimhaut abgegeben werden. Die Sets würden dann eingesammelt und vom Arzt an SBSC geschickt.
INTERPELLATION vom 19.3.2015
Was meint der Bundesrat zum gesundheitlichen Fasten?
Hans Stöckli Ständerat SP Kanton Bern
Regelmässig während der christlichen Fastenzeit erhält das Fasten immer wieder mediale Aufmerksamkeit. Aber das Fasten hat nicht nur einen religiösen, sondern immer mehr auch einen gesundheitlichen Hintergrund. Seit mehr als fünf Jahrzehnten untersuchen weltweit Wissenschaftler, was im Körper passiert, wenn über einen bestimmten Zeitraum hinweg eine völlige oder teilweise
Enthaltung von Speisen, Getränken und Genussmitteln geübt wird. Während das Heilfasten bislang hauptsächlich als Domäne der Naturheilkunde galt, wächst nun zunehmend auch das Interesse der Schuldmediziner an dieser Heilmethode. Der Körper wird «entgiftet» und es werden Glücksgefühle ausgelöst. Das Fasten soll sich positiv auf die Darmflora auswirken, welche für das Immunsystem sehr wichtig ist. Studien liefern Hinweise, dass das Fasten unter anderem einen positiven Einfluss auf Krankheiten wie Arthrose, Rheumatoide Arthritis oder Bluthochdruck nehmen kann. Aus der Perspektive der
Schulmedizin stellt das Fasten eher eine Stressphase für den menschlichen Körper dar. Der gesundheitliche Nutzen vom Fasten zur Förderung der psychischen und physischen Gesundheit ist umstritten und es bestehen auch gesundheitliche Risiken. Dennoch erfreut sich das Fasten einer wachsenden Beliebtheit in der Bevölkerung. Schliesslich sei erwähnt, dass derzeit unter der Federführung des Bundes eine nationale Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Erkrankungen erarbeitet wird. Unter Bezugnahme auf diese Ausgangslage bitte ich den Bun-
desrat, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Bedeutung misst er
heute dem gesundheitlichen Fasten zu, insbesondere auch im Zusammenhang mit der NCD-Strategie? 2. Wäre er bereit, die Bevölkerung über die gesundheitlichen Auswirkungen des Fastens objektiv zu informieren? Wenn ja, mit welchen Massnahmen und in welcher Form? 3. Wäre er bereit, Beobachtungsstudien zum gesundheitlichen Fasten zu unterstützen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen und zu welchen Bedingungen?
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